Bausparförderung

Prämie vom Staat kassieren

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage

Mit Ideal Bausparen holen Sie sich die Prämie vom Staat. So bilden Sie schnell und sicher Vermögen. Entweder als Grundstein für Ihre eigenen vier Wände oder für die Erfüllung anderer Wünsche.

Sparen mit Ideal Bausparen bietet Ihnen viele Vorteile:

  • 8,8% Wohnungsbauprämie*
  • 9% Arbeitnehmer-Sparzulage*
  • Anspruch auf ein zinsstabiles Bauspardarlehen
  • Attraktive Guthabenzinsen und garantierte Sicherheit

Achtung: Wer bei Abschluss seines Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen. Diese Ausnahmeregelung kann jeder Sparer nur einmal in Anspruch nehmen.

Beispiel Ideal Bausparen - Rentabel und mit staatlicher Förderung
Sparzeit 7 Jahre, das Bauspardarlehen wird nicht in Anspruch genommen.
Alleinstehend Verheiratet, 1 Arbeitnehmer Verheiratet, 2 Arbeitnehmer
Vermögenswirksame Leistungen (vL) 40 EUR 40 EUR 80 EUR
Eigene Einzahlungen (monatlich) 43 EUR 86 EUR 86 EUR
8,8% Wohnungsbauprämie* 347,80 EUR 680,05 EUR 695,80 EUR
9% Arbeitnehmersparzulage* 301 EUR 301 EUR 602 EUR
Summe der Auszahlungsbeträge 8.015,96 EUR 12.205,81 EUR 16.110,09 EUR
Bausparsummen 13.200 EUR 20.100 EUR 26.600 EUR
Spargewinne gesamt** 1.043,96 EUR 1.621,81 EUR 2.166,09 EUR
Berechnungsannahmen: Vertragsbeginn ist der 1.1. des ersten Jahres; die Sparraten werden jeweils am Monatende erbracht. Die Bausparsumme (mind. 6.000 EUR) ist so bemessen, dass der Vertrag voraussichtlich am Ende der Sparzeit zugeteilt wird. Auf das Bauspardarlehen wird nach Zuteilung verzichtet. Der variable Bonus wurde für die gesamte Sparzeit durchgängig mit 1,50% (Stand 01.01.2011) angenommen und ist als prämienbegünstigte Einzahlung zum 01.01. des 8. Jahres berücksichtigt. Die Summe der Auszahlungsbeträge schließt Bonus, Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmer-Sparzulagen ein, auch wenn diese erst später fällig werden. Eine eventuelle Zinsbesteuerung ist nicht berücksichtigt.

Riester-Zulage - die Basisförderung

Wenn Sie - inklusive Zulagen - mindestens 4% Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen, erhalten Sie die volle Zulage:

  • 154 Euro Grundzulage jährlich für Alleinstehende, Verheiratete können das Doppelte bekommen.
  • 185 Euro Kinderzulage jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro.

Mehr Geld vom Staat: hohe Zulagen und Steuervorteile
Vorjahres-Bruttoeinkommen 30.000 EUR Alleinstehend, Arbeitnehmer, keine Kinder Verheiratet, 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder***
Grundzulage jährlich 154 EUR 308 EUR
Kinderzulage jährlich - 1. Kind 300 EUR
2. Kind 300 EUR
Zusätzliche Steuererstattung**** 220 EUR -
Gesamte Förderung jährlich 374 EUR 908 EUR
Eigenbeitrag monatlich 87,17 EUR 42,17 EUR
Förderanteil 31% 64%
Lohnt sich durch Zulage plus Steuervorteil Hohe Zulagenförderung
* Wohnungsbauprämie: Für eigene Einzahlungen aus jährlich bis zu 512 EUR bei Alleinstehenden bzw. 1.024 EUR bei Verheirateten. Arbeitnehmer-Sparzulage: Aus jährlich bis zu 470 EUR vermögenswirksamen Leistungen pro Arbeitnehmer. Es gelten Einkommensgrenzen und Höchstbeträge.
** Spargewinn: Summe aus Zinsen, Bonus und staatlicher Förderung (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage) abzüglich Abschlussgebühr und 8 x Kontogebühr. (Die Kontogebühr wird bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Bausparer 20 Jahre alt wird, nicht berechnet.) Der variable Bonus und damit der maximale Guthabenzinssatz wird jährlich abhängig von der Umlaufrendite neu festgelegt. Der maximale Guthabenszinssatz beträgt mindestens 2,5% und hächstens 4,0%. Die Höherverzinsung endet mit Ablauf des 10. Kalenderjahres nach dem Abschlussdatum. Bonus für Jugendliche: Die Höherverzinsung endet frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Bausparer 20 Jahre alt wird.
*** Beide ab 2008 geboren. Für vor 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage je Kind 185 EUR.
**** Pauschal aus dem Brutto gehalt ermittelt unter Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag (5,5%) und Kirchensteuer (8%).
***** Arbeitnehmer 37,17 Euro, Ehepartner 5 Euro (= Mindesteigenbetrag)
Für die doppelte Grundzulage brauchen beide Ehegatten einen Altersvorsorgevertrag.