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Riester-Förderung
Riester rechnet sich für jeden und genau das macht diese Förderung so interessant. Klar – bei einem Förderanteil vom Staat, der für die meisten bei 30 - 60% liegt.
Ganz gleich, ob Sie sich für eine Geldrente oder eine „steinerne Rente“ entscheiden, diese attraktive staatliche Förderung springt für Sie heraus:
- 154 Euro Grundzulage jährlich für Alleinstehende, Verheiratete können das Doppelte bekommen.
- 185 Euro Kinderzulage jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.
Der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag plus Zulagen) für die volle Zulagen-Förderung liegt bei 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens. Zahlen Sie weniger, fällt auch die Zulage geringer aus. Bis zu 2.100 Euro können jährlich gefördert werden.
Insbesondere Familien und Personen mit niedrigem Einkommen profitieren!
Das Finanzamt prüft, ob sich eine zusätzliche Steuerersparnis durch Abzug der Beiträge als Sonderausgaben ergibt.
Insbesondere Alleinstehende und Doppelverdiener mit hohem Einkommen profitieren!
| Mehr Geld vom Staat: Hohe Zulagen und Steuervorteile | ||
| Vorjahres-Bruttoeinkommen 30.000 EUR | Alleinstehend, Arbeitnehmer, keine Kinder | Verheiratet, 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder* |
| Grundzulag jährlich | 154 EUR | 308 EUR |
| Kinderzulage jährlich | -- | 1. Kind 185 EUR 2. Kind 185 EUR |
| Zusätzliche Steuererstattung** | 222 EUR | -- |
| Gesamte Förderung jährlich | 376 EUR | 678 EUR |
| Eigenbeitrag monatlich | 87,17 EUR | 43,50 EUR |
| Förderanteil | 31% | 57% |
| Lohnt sich durch | Zulage plus Steuervorteil | Hohe Zulagenförderung |
** Pauschal aus dem Bruttogehalt ermittelt unter Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag (5,5%) und Kirchensteuer (8%).
Für die doppelte Grundzulage brauchen Ehegatten je einen Altersvorsorgevertrag.