Die Leistungen unserer Photovoltaik-Police.

Idealer Versicherungsschutz mit einem ausgezeichneten Deckungsumfang.

Versichert ist die komplette Photovoltaikanlage:

  • Photovoltaik (PV)-Module,
  • Montagerahmen und andere Befestigungselemente,
  • Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Bauteile,
  • Wechselrichter, Verkabelung,
  • Installationskosten.

Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden, insbesondere durch:

  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit,
  • Fahrlässigkeit, Böswilligkeit und Sabotage,
  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler,
  • Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen,
  • Kurzschluss, Überstrom und Überspannung,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • Naturgewalten, wie z.B. Sturm, Hochwasser, Frost, Hagel, Schneedruck,
  • Diebstahl,
  • Tierverbiss.

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers,
  • Kriegsereignisse jeder Art,
  • Kernenergie,
  • Erdbeben,
  • normale Abnutzung.

Idealer Versicherungsschutz mit ausgezeichnetem Deckungsumfang

Im Schadensfall ersetzen wir die Wiederherstellungskosten, z.B.:

  • Kosten für Ersatzteile,
  • Reparatur-, Montage- und Reisekosten

Mitversichert sind bis zu insgesamt 10% der Versicherungssumme auf Erstes Risiko, mind. 10.000 Euro, max. 250.000 Euro:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten,
  • Feuerlöschkosten,
  • Bewegungs- und Schutzkosten,
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten,
  • Kosten für die Gerüstgestellung, Bereitstellung eines Provisoriums,
  • Kosten für Luftfracht,
  • Kosten für schadenbedingte Arbeiten an Dächern oder Fassaden,
  • Kosten für den Ersatz des Nutzungsausfalles infolge Austausch der Wechselrichter.

Der Nutzungsausfall ist ab dem ersten Tag ist mitversichert.

Pro installiertem kWp und Tag (maximal bis 3 Monate, Verlängerung bis 12 Monate möglich) erstatten wir Ihnen bei Anlagen:

  • bis 10 kWp 2,50 Euro,
  • über 10 kWp 1,25 Euro (Erhöhung möglich).

Darauf sollten Sie achten:

Der Selbstbehalt beträgt 150 Euro je Schadenereignis. Kein Selbstbehalt bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel.