Glasversicherung - Scherben bringen nicht nur Glück.
Von der Haustür über die Einrichtung bis zum Wintergarten: Glas liegt voll im Trend. Klar, dass es da öfters mal Scherben gibt. Aber ob diese wirklich das sprichwörtliche Glück bringen, ist spätestens nach der Rechnung des Glasers fraglich…
Die Glasversicherung erstattet Ihnen:
- durch eigenes oder fremdes Verschulden zerbrochenes Glas,
- die Kosten für die Lieferung,
- das Einsetzen sowie eine Notverglasung.
Versichert sind:
- Mobiliarverglasungen:
z.B. Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern oder Vitrinen, Tischplatten, Aquarien, Spiegel - Gebäudeverglasungen:
z.B. Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen oder Terrassen - Glaskeramik-Kochflächen