Unfallversicherung - ein Produkt der
Württembergische Versicherung AG

privat60plus - Unfallversicherung: Im Alltag versorgt und unabhängig bleiben.

Ein kleiner Unfall genügt und Sie können sich nicht mehr selbst versorgen. Gerade die praktische Versorgung nach einem Unfall ist eine Lücke in der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir finanzieren und organisieren Pflegepersonal und Haushaltshilfe.

Die gesetzliche Situation:

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die medizinisch notwendigen Behandlungskosten, aber nicht die häusliche Pflege.
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet erst, wenn eine dauernde Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten zu erwarten ist.

In jedem Fall vorgesorgt, auch finanziell!

Hilfeleistungen

Vermittlung und Finanzierung Ihrer persönlichen Betreuung zu Hause für bis zu 12 Monate nach dem Unfall, zum Beispiel:

  • Tägliches Mittagessen.
  • Einkaufen und Besorgungen bis zu drei Stunden einmal wöchentlich.
  • Putzen und Wäscheservice jeweils bis zu drei Stunden wöchentlich.
  • Hausnotrufanlage – mit Erreichbarkeit rund um die Uhr.

Reha-Management

Optimierung des Gesundungsprozesses durch einen Reha-Berater mit Beratung zu Pflege, Hilfsmitteln und Wohnung.

Finanzielle Leistungen bei dauerhaften Unfallfolgen

  • Invaliditätsleistung als einmalige Kapitalzahlung:
    – Leistung ab 20 % Invaliditätsgrad, bis zum 68. Lebensjahr sogar bereits ab 1%.
    – Bei schweren Unfallfolgen und vor Vollendung des 71. Lebensjahres bei Vollinvalidität die dreifache Leistung.
  • Monatliche Unfall-Rente ab 50% Invaliditätsgrad.

Finanzielle Leistungen, die kurzfristig helfen sollen

  • Krankenhaustagegeld nach Vereinbarung.
  • Pflegegeld bzw. Pflegeausfallgeld in Verbindung mit in Anspruch genommenen Hilfeleistungen.
  • Kurzzeitpflegebeihilfe bis zu 2.000 Euro.
  • Bergungskosten bis zu 10.000 Euro.
  • Kosten für kosmetische Operationen bis zu 10.000 Euro.

Unser Leistungs-Plus

Sie sind auch versichert bei:

  • Oberschenkelhalsbruch, selbst wenn kein Unfall vorausging
  • Unfällen aufgrund von Bewußtseinsstörungen durch Medikamente
  • Zeckenbisse: Denn die Folgen von Borreliose und FSME können schwerwiegend sein.

Wir zahlen, solange Sie hilfebedürftig sind, bis zur Einstufung in die Pflegeversicherung, für maximal zwölf Monate.

Hilfsbedürftigkeit

Hilfsbedürftigkeit besteht, wenn Sie durch einen Unfall in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart beeinträchtigt sind, dass Sie Hilfe für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen.