Wohnungsgeberbestätigung: Infos und Muster

Neuer Mieter

Wann braucht man eine Wohnungsgeberbestätigung?

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Das Bundesmeldegesetz schreibt vor: Vermieter müssen dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitteilen, wenn bei ihnen neue Mieter einziehen. Und zwar in Form einer sogenannten Wohnungsgeberbestätigung.

Hier erfahren Sie, was darin alles stehen muss, wie lange sie gilt, und können sich eine praktische Vorlage zur freien Verwendung direkt herunterladen.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?
  2. Wann braucht man eine Wohnungsgeberbestätigung?
  3. Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen?
  4. In welcher Form muss die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden?
  5. Bis wann muss man die Wohnungsgeberbestätigung abgeben?
  6. Sonderfälle der Wohnungsgeberbestätigung
  7. Vorlage: Wohnungsgeberbestätigung zum Download

Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Wer in Deutschland dauerhaft lebt, ist an seinem Wohnort meldepflichtig. Diese Bescheinigung bestätigt, dass ein Mieter in eine Wohnung ein- oder ausgezogen ist und nun an diesem Ort wohnhaft ist. Vermieter stellen ihre Wohnung zur Miete zur Verfügung, daher müssen sie die Wohnungsgeberbestätigung für das jeweilige Einwohnermeldeamt ausstellen.

Weitere Begriffe, die das Gleiche meinen: Vermieterbescheinigung bzw. Mieterbescheinigung oder Wohnbestätigung.

Die Vermieterbescheinigung ist seit November 2015 Pflicht (nachzulesen in § 19 des Bundesmeldegesetzes). Sie soll den Missbrauch von Wohnanschriften vermeiden. Daher ist es verboten, eine Mietbescheinigung für Personen auszustellen, die in Wirklichkeit nicht in die Wohnung einziehen. Der Missbrauch wird mit hohen Bußgeldern geahndet.

Wann braucht man eine Wohnungsgeberbestätigung?

Einzug in eine Wohnung
Wer in Deutschland den Wohnort wechselt, muss dies beim Einwohnermeldeamt anzeigen.
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Wenn jemand umzieht und den Wohnort wechselt, muss er sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür muss man den Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist nur beim Einzug bzw. bei einer Ummeldung notwendig.

Ausnahme: Wenn man von Deutschland ins Ausland umzieht, muss man sich komplett abmelden und den Auszug vom Vermieter nachweisen lassen.

Bitte beachten: Es reicht nicht, den Mietvertrag vorzuzeigen.

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Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen?

Wohnungsgeber können Eigentümer, Vermieter oder deren Familienmitglieder sein. Außerdem ist es möglich, als Vermieter einen Hausverwalter oder Makler damit zu beauftragen, das Formular auszufüllen.

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Wer zur Untermiete oder in einer Wohngemeinschaft lebt, kann sich den Wohnsitz durch den Hauptmieter der Wohnung bestätigen lassen. Wenn man untervermietet, wird man nämlich selbst zum sogenannten Wohnungsgeber. Der eigentliche Eigentümer ist nicht dazu verpflichtet, den Einzug des Untermieters zu bestätigen.

Entspannung nach dem Umzug
Frisch gebackene Eigentümer können sich selbst ummelden.
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... und beim Umzug ins Eigenheim?

Sie ziehen in eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim? Herzlichen Glückwünsch! In diesem Fall können Sie sich selbst eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, um sich umzumelden. Es ist üblich, dass man zusätzlich eine Erklärung abgibt, dass man der Eigentümer der Immobilie ist.

In welcher Form muss die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden?

Online Wohnungsgeberbestätigung
Vermieter können die Wohnungsgeberbestätigung direkt elektronisch an das Amt senden.
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Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder kann der Vermieter die Bescheinigung direkt elektronisch an das Einwohnermeldeamt übermitteln oder der Mieter kann sie selbst ausgedruckt vorlegen.

Bei einer Onlineübermittlung erhält der Mieter vom Vermieter eine Nummer, die er bei der Ummeldung auf dem Amt dann einfach angeben kann. Es gibt kein einheitliches Formular, daher kann die Bescheinigung formlos ausgestellt werden.

Diese Informationen muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und Name des Eigentümers (falls unterschiedliche Personen)
  • Name der meldepflichtigen Person/-en, die in dem Haushalt leben
  • Anschrift der Wohnung
  • Datum des Einzugs
  • Unterschrift des Wohnungsgebers

Wohnungsgeberbestätigung: Vorlage zum Download

Sie können sich hier kostenlos eine Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes herunterladen, in der alle notwenigen Angaben für die Meldebehörde enthalten sind. Vordrucke gibt es außerdem meistens auf der Website der jeweiligen Meldebehörde.

Bis wann muss man die Wohnungsgeberbestätigung abgeben?

Wenn man umzieht, muss man sich spätestens zwei Wochen nach dem Umzug beim alten Einwohnermeldeamt abmelden und beim neuen anmelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Übrigens: In vielen Behörden kann man heutzutage online Termine ausmachen.

Stichtag ist das tatsächliche Einzugsdatum in die neue Wohnung. Innerhalb dieser Frist ist der Vermieter verpflichtet, seinen Mietern die Bescheinigung auszustellen oder sie selbst ans Amt zu übermitteln.

Wie lange ist eine Wohnungsgeberbestätigung gültig?

Sie sind so lange an einem Ort gemeldet, bis sie sich an einem anderen neu anmelden. Für den Auszug brauchen Sie keine Bescheinigung.

Sonderfälle der Wohnungsgeberbestätigung

Studenten in der Unibibliothek
Studierende, die in ein Studentenwohnheim ziehen, erhalten eine Vermieterbestätigung von der Verwaltung.
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  • Nur ein Mieter im Mietvertrag:
    Wenn ein Paar zusammenzieht und nur einer der beiden im Mietvertrag steht, muss dieser dem anderen die Mieterbestätigung ausstellen – auch wenn er nicht der Eigentümer ist. Gleiches gilt bei Untervermietungen.

  • Kinder ziehen zu ihren Eltern:
    Wenn erwachsene Kinder zurück zu ihren Eltern ziehen und die Eltern die Hauptmieter der Wohnung sind, sind sie dafür zuständig, den Kindern die Bescheinigung auszustellen und nicht der Vermieter.

  • Zweitwohnsitz:
    Wer mehrere Wohnsitze hat, muss sich an jedem der Wohnorte anmelden und eine Vermieterbescheinigung vorlegen.

  • Einzug in ein Pflege- oder Studentenwohnheim:
    Wenn Sie Ihre vorherige Wohnung komplett auflösen, müssen Sie sich am neuen Wohnort anmelden und vom Verwalter des Heims eine Vermieterbestätigung ausstellen lassen. Wenn die vorherige Wohnung bestehen bleibt, brauchen Sie keine neue Bestätigung.

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