Energetische Sanierung geplant?

Solarzellen bestehen aus Halbleiterelementen, die das auftreffende Sonnenlicht in elektrische Energie umwandeln. Der dabei entstehende Gleichstrom wird anschließend in Wechselstrom transformiert, um ihn im Haushalt nutzen oder in das öffentliche Stromnetz einspeisen zu können. Die theoretisch mögliche Leistung einer Photovoltaikanlage wird in kWp (Kilowatt peak) angegeben. Abhängig von der Region und den örtlichen Gegebenheiten lassen sich mit einer 1 kWp-Anlage im Jahr etwa 800 bis 1.000 kWh Solarstrom ernten. Die dafür benötigte Fläche hängt von der Art der Solarzellen ab und liegt in der Regel zwischen 6 und 8 m² pro kWp. Entscheidend für den tatsächlichen Ertrag sind vor allem Einflussfaktoren wie die Ausrichtung, die verwendete Anlagentechnik und die Sonnenscheindauer am Standort der Photovoltaikanlage.
Um die öffentlichen Netze nicht zu überlasten, müssen Photovoltaikanlagen heute allerdings am Einspeisemanagement des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) teilnehmen. Dabei können Netzbetreiber die Einspeiseleistung aus der Ferne reduzieren. Alternativ können Besitzer einer Anlage von bis zu 30 kWp die Wirkleistungseinspeisung ins Netz dauerhaft auf 70 Prozent begrenzen lassen.
Normalerweise produziert die Photovoltaikanlage mittags den meisten Strom. Die größte Verbrauchszeit bei Privathaushalten ist aber abends. Damit der selbst erzeugte Sonnenstrom bedarfsgerecht zur Verfügung steht, gibt es Solarstromspeicher. Mit einem solchen Batteriesystem können Hausbesitzer den Eigenverbrauchsanteil aus der Photovoltaikanlage von etwa 20 Prozent auf mindestens 60 Prozent anheben. Sie müssen dadurch weniger Strom beim Versorger beziehen und sparen unterm Strich viel Geld. Auf diese Weise rechnet sich die Photovoltaik trotz sinkender Einspeisevergütung.
Übrigens: Gibt es eine Wärmepumpe im Haus, kann die Photovoltaikanlage auch damit gekoppelt werden. Die Wärmepumpe bezieht dann den benötigten Antriebsstrom umweltfreundlich aus der Photovoltaik. Sie steigert den Eigenverbrauch und arbeitet selbst deutlich günstiger.
Soll die Photovoltaik aufs Dach, hat der Hausbesitzer die Wahl zwischen Indach- und Aufdach-Systemen. Die Entscheidung fällt zwischen unkomplizierter Montage und ästhetischen Ansprüchen.
Photovoltaik-Module sind in den letzten Jahren wesentlich günstiger geworden. Die Kosten für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 5 kWp (Kilowatt Peak) für ein Einfamilienhaus liegen heute bei 6.500 bis 9.000 Euro. Hinzu kommen Ausgaben für einen Stromspeicher, die in dieser Größenordnung bei 4.000 bis 6.000 Euro liegen.
Um den Ausbau der Photovoltaik zu fördern und den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix zu steigern, unterstützen Bund und Länder die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Zur Verfügung stehen dabei günstige Darlehen sowie hohe Zuschüsse. Hinzu kommt eine für 20 Jahre garantierte Vergütung für den Strom, den Hausbesitzer aus ihrer Anlage in das öffentliche Netz einspeisen.
Während die Einspeisung lange Zeit im Fokus vieler Anlagenbetreiber lag, ist der Eigenverbrauch heute deutlich lukrativer. Gründe dafür sind immer weiter fallende Vergütungssätze und steigende Preise für die elektrische Energie aus dem Netz.
Der Staat fördert die Photovoltaik umfassend. Die Fördermittel für die Photovoltaik umfassen dabei nicht nur den Kauf, sondern auch den Aufbau oder die Erweiterung der Anlage. Hausbesitzer können bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanzieren.
Neben den günstigen Darlehen gibt es in vielen Bundesländern auch attraktive Zuschüsse für Photovoltaikanlage mit Stromspeicher. Beispiele dafür sind Thüringen, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, NRW und Sachsen. Anforderungen und Zuschusshöhen hängen dabei von den Regularien in den verschiedenen Bundesländern ab.
Auch bei den Steuervorteilen zeigt sich der Staat großzügig. Von den voraussichtlichen Anschaffungskosten lassen sich bis zu 40 Prozent als Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd geltend machen. Wer den Steuervorteil in Anspruch nimmt, hat drei Jahre Zeit, die Photovoltaikanlage zu erwerben. Passiert in diesem Zeitraum nichts, hebt das Finanzamt den Steuervorteil rückwirkend wieder auf und erhebt auch noch Zinsen. Kleine und mittlere Betriebe profitieren bei der Anschaffung noch von weiteren Steuervorteilen.
Stand: März 2020
Energetische Modernisierung
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