
Starten Sie Ihre energetische Sanierung mit Rückenwind.
Wohnen heißt, zu Hause ist es am schönsten. Mit einer energetischen Sanierung wird es sogar noch schöner. Denn damit ziehen Wohnkomfort und Behaglichkeit bei Ihnen ein. Zudem tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei und sparen gleich noch Energiekosten.
Und das Beste: Das wird vom Staat mit attraktiven Förderprogrammen belohnt. Dazu hat die Bundesregierung ein Klimapaket an den Start gebracht, das unterschiedliche Maßnahmen zum Klimaschutz enthält. Und Wüstenrot ist für Sie mittendrin. Als Berater und Finanzierer. Mit Hilfestellung rund um die Förderprogramme und einem Partnernetzwerk.
Tipp: Bestellen Sie jetzt den Wüstenrot Newsletter und erhalten Sie als Gratis-Download unseren großen Ratgeber „Energetische Sanierung“.
Die Highlights der Förderung
Die wichtigsten Fördermittelgeber des Bundes sind das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW Bankengruppe. Neu hinzugekommen in 2020 ist die attraktive steuerliche Absetzbarkeit der Investitionskosten, die alternativ zu den Förderprogrammen in Anspruch genommen werden kann.
- Bis zu 40.000 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen: 20% der anerkannten Investitionskosten können über drei Jahre steuerlich abgesetzt werden
- Bis zu 45% Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizanlage
- 20% Zuschuss bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Dach, Fenstern, Dämmung etc.
- 80% des förderfähigen Beratungshonorars eines Energieberaters (Fachplanung und Baubegleitung) werden über das BAFA gefördert. Alternativ können 50% der Kosten für den Energieberater in der Einkommenssteuer berücksichtigt werden. Unabhängig davon besteht weiterhin die KfW-Förderung für die Baubegleitung.
Info: Das Wohnungseigentumsgesetz wurde zum 01.12.2020 reformiert. Eigentümer und Mieter haben Vorteile bei der energetischen Sanierung.
Bis zu 45% vom Staat - Zuschüsse und Förderungen im Überblick
Förderprogramme für Heizungen
Seit dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen wesentlich vom BAFA übernommen:
(siehe Grafik →)
- Zuschüsse für Heizungstausch, Heizungsoptimierung, erneuerbare Energien und Kraft-Wärme Kopplung
- Förderfähig ist eine max. Gesamtinvestition von 50.000 Euro je Wohneinheit
- Förderanträge müssen vor Beginn der Umsetzung gestellt werden
Achtung: Ab 2021 verteuert der neue CO2-Preis fossile Brennstoffe
Zuschuss für Energieberater
Seit dem 01.02.2020 deutlich erhöhte Förderung:
- max. 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Fachplanung und Baubegleitung)
- bis zu 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser
- bis zu 1.700 Euro ab 3 Wohneinheiten
Beispiel | |
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Kosten Energieberatung - Fachplanung und Baubegleitung (EFH) | 1.625 EUR |
Zuschuss BAFA (Energieberater beantragt Zuschuss) | -1.300 EUR |
Eigenanteil (Energieberater stellt Rechnung an Kunden) | 325 EUR |
Zuschüsse sind immer an Bedingungen geknüpft. BAFA-Förderungen sind mit KfW-Förderungen kombinierbar.
Förderkredite und Zuschüsse für eine energieeffiziente Sanierung
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Zuschuss 430)
- Ab 2020 erhöhte Investitionszuschüsse für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für energetische Einzelmaßnahmen (siehe Grafik →)
- Förderfähige Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen sofern diese älter als zwei Jahre sind
- Anforderungen an die Technik, den Energieeffizienzexperten und die Antragstellung sind zu beachten
Weitere KfW-Förderprodukte
Im Bereich energieeffizient Sanieren und erneuerbare Energien fördert die KfW zudem die Baubegleitung (50% von max. 8.000 EUR, wenn eine Grundförderung der KfW für Einzelmaßnahmen / zum Effizienzhaus in Anspruch genommen wird), Fernwärmeanschlüsse und Brennstoffzellen mit Zuschüssen. Eine weitere Form der KfW-Förderung sind Kreditprogramme.
Fördergeld-Service
In Deutschland gibt insgesamt rund 6.000 Förderprogramme. Neben den Zuschüssen des Bundes (BAFA und KfW) gibt es regionale Förderprogramme von den Bundesländern, Regionen, Kommunen und Energieversorgern.
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Steuerliche Förderung
- Gefördert werden jene Einzelmaßnahmen, welche auch seitens KfW und BAFA als förderfähig gelten (siehe Grafik →)
- Voraussetzungen u. a.: selbstgenutztes Wohneigentum, älter als 10 Jahre
- 20% der Investitionskosten (max. 40.000 EUR je Objekt) können über drei Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das bedeutet, es können im ersten und zweiten Jahr je 7% und im dritten Jahr 6% der Kosten geltend gemacht werden.
- Nicht mit anderen staatlichen Förderungen kombinierbar
Beispiel: Kosten für die Dämmung der Dach- und Kellerdecke in 2020: 12.000 Euro
Steuerersparnis (Abzug Einkommensteuer) | |
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in 2020 (im 1. Jahr 7%) | 840 EUR |
in 2021 (im 2. Jahr 7%) | 840 EUR |
in 2022 (im 3. Jahr 6%) | 720 EUR |
Steuerersparnis insgesamt (20%) | 2.400 EUR |
Sanieren und Energiekosten senken lohnt sich!

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- Schnelle und individuelle Bewertung des energetischen Zustands Ihres Hauses
- Kostenlos für Sie
- Maßnahmen virtuell simulieren
Fußnote
1 Stand 10.10.2020 - freibleibend. Das Angebot ist kontingentiert. Verwendungszweck energetische Modernisierung/Sanierung.
2 Gilt nur in Verbindung mit Abschluss eines Bausparvertrages Tarifvariante D/KF.
3 Ein bestimmter Zuteilungstermin kann nicht zugesagt werden.