
NEU 2021: Erfahren Sie hier Details zum Klimaschutzprogramm 2030 und den aktuellen Neuerungen bei der Förderung für 2021 .
Achtung: Ab 2021 verteuert der neue CO2-Preis fossile Brennstoffe.
Starten Sie Ihre energetische Sanierung mit Rückenwind.
Wohnen heißt, zu Hause ist es am schönsten. Mit einer energetischen Sanierung wird es sogar noch schöner. Denn damit ziehen Wohnkomfort und Behaglichkeit bei Ihnen ein. Zudem tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei und sparen gleich noch Energiekosten.
Und das Beste: Das wird vom Staat mit attraktiven Förderungen belohnt. Dazu hat die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm 2030 an den Start gebracht, das unterschiedliche Maßnahmen zum Klimaschutz enthält. Und Wüstenrot ist für Sie mittendrin. Als Berater und Finanzierer. Mit Hilfestellung rund um die Förderprogramme und einem Partnernetzwerk.
Die Highlights der Förderung
Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Bundesregierung in 2021 bisherige Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung. Die wichtigsten Fördermittelgeber des Bundes sind das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW Bankengruppe. Alternativ zur Förderung können energetische Sanierungen auch steuerlich abgesetzt werden.
- Bis zu 45 % Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizanlage.
- 20 % Zuschuss bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Dach, Fenstern, Dämmung etc.
- NEU 2021: +5 % iSFP-Bonus möglich - bei Umsetzung einer Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
- 20 % der anerkannten Investitionskosten können alternativ zur Förderung über drei Jahre steuerlich abgesetzt werden. Außerdem können 50 % der Aufwendungen für den Energieberater in der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.
- 80 % des förderfähigen Beratungshonorars eines Energieberaters werden über das BAFA gefördert. 50 % für die Fachplanung und Baubegleitung.
Bis zu 50 % vom Staat - Förderungen im Überblick
Förderfähige Einzelmaßnahmen im Programm BEG-EM
- 20 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle
- 20 bis 45 % für den Einbau einer klimafreundlichen Heizanlage
- 30 bis 35 % für den Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz
- 20 % für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
- 20 % für Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage (siehe Grafik →)
NEU 2021: Gefördert werden jetzt max. 60.000 EUR pro Wohneinheit (zuvor 50.000 EUR)
Zusätzlich förderfähig sind
- 50 % der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung
- Notwendige Umfeldmaßnahmen
Zuschuss für qualifizierte Energieberatung
- Max. 80 % der förderfähigen Beratungskosten
- Bis zu 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser
- Bis zu 1.700 Euro ab 3 Wohneinheiten
Beispiel | |
---|---|
Kosten qualifizierte Energieberatung (EFH) | 1.625 EUR |
Zuschuss BAFA (Energieberater beantragt Zuschuss) | -1.300 EUR |
Eigenanteil (Energieberater stellt Rechnung an Kunden) | 325 EUR |
Zuschüsse sind immer an Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel müssen Förderanträge vor Beginn der Umsetzung gestellt werden.
Förderkredite und Zuschüsse für energieeffiziente Maßnahmen
- Zuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus - Zuschuss 430 (siehe Grafik →)
- Zuschuss für die Baubegleitung (50 % von max. 8.000 EUR), wenn die Grundförderung zum KfW-Effizienzhaus in Anspruch genommen wird
- Außerdem: Zuschuss für Brennstoffzellen und Ladestationen für Elektroautos
- Neben direkt ausgezahlten Zuschüssen gibt es bei der KfW auch die Förderung in Form von Kreditprogrammen
Anforderungen an die Technik, den Energieeffizienzexperten und die Antragstellung sind zu beachten.
Der Förderservice für Ihre energetische Sanierung
In Deutschland gibt es rund 6.000 Förderprogramme. Unser Partner Sunshine Energieberatung ermittelt für Sie die optimale Förderung.
Zum Förderservice
Steuerliche Förderung
- Gefördert werden jene Einzelmaßnahmen, welche auch seitens BAFA und KfW als förderfähig gelten (siehe Grafik →)
- Voraussetzungen u. a.: selbstgenutztes Wohneigentum, älter als 10 Jahre
- 20 % der Investitionskosten (max. 40.000 EUR je Objekt) können über drei Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das bedeutet, es können im ersten und zweiten Jahr je 7 % und im dritten Jahr 6 % der Kosten geltend gemacht werden.
- Nicht mit anderen staatlichen Förderungen kombinierbar
Beispiel: 12.000 Euro Kosten für die Dämmung der Dach- und Kellerdecke in 2021
Steuerersparnis (Abzug Einkommensteuer) | |
---|---|
in 2021 (im 1. Jahr 7 %) | 840 EUR |
in 2022 (im 2. Jahr 7 %) | 840 EUR |
in 2023 (im 3. Jahr 6 %) | 720 EUR |
Steuerersparnis insgesamt (20 %) | 2.400 EUR |
Sanieren und Energiekosten senken lohnt sich!

Überprüfen Sie den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und nutzen Sie Einsparpotenziale.
Profitieren Sie von den Vorteilen des Energiesparrechners:
- Schnelle und individuelle Bewertung des energetischen Zustands Ihres Hauses
- Kostenlos für Sie
- Maßnahmen virtuell simulieren
Fußnote
1 Stand 04.03.2021 - freibleibend. Das Angebot ist kontingentiert. Verwendungszweck energetische Modernisierung/Sanierung.
2 Gilt nur in Verbindung mit Abschluss eines Bausparvertrages Tarifvariante D/KF.
3 Ein bestimmter Zuteilungstermin kann nicht zugesagt werden.
Chat & Kontakt
Unsere Chatzeiten:
Mo bis Do 9:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 18:00 Uhr