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Mehr Geld für die energetische Sanierung: Verbesserte Förderung seit 1. Juli und Live-Tipps vom Energieberater
Tipps:
Wohnen heißt, zu Hause ist es am schönsten. Mit einer energetischen Sanierung wird es sogar noch schöner. Denn damit ziehen Wohnkomfort und Behaglichkeit bei Ihnen ein. Zudem tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei und sparen gleich noch Energiekosten.
Und das Beste: Das wird vom Staat mit attraktiven Förderprogrammen belohnt. Dazu hat die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm 2030 an den Start gebracht, das unterschiedliche Maßnahmen zum Klimaschutz enthält. Und Wüstenrot ist für Sie mittendrin. Als Berater und Finanzierer. Mit Hilfestellung rund um die Förderprogramme und einem Partnernetzwerk.
Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Bundesregierung bisherige Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung. Gefördert werden Einzelmaßnahmen und die Sanierung zum Effizienzhaus. Die Fördermittelgeber sind das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW Bankengruppe. Alternativ zur BEG-Förderung können energetische Sanierungen auch steuerlich abgesetzt werden.
Gefördert werden Ausgaben bis 60.000 EUR pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Zusätzlich förderfähig sind 50 % der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung (direkt im Programm zu beantragen).
Zuschuss für qualifizierte Energieberatung
Beispiel | |
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Kosten qualifizierte Energieberatung (EFH) | 1.625 EUR |
Zuschuss BAFA (Energieberater beantragt Zuschuss) | -1.300 EUR |
Eigenanteil (Energieberater stellt Rechnung an Kunden) | 325 EUR |
Zuschüsse sind immer an Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel müssen Förderanträge vor Beginn der Umsetzung gestellt werden.
Hinweis für Neubauten: Seit dem 21.04.2022 können nur noch Anträge für die Neubauförderung der Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (NH) über die Kreditvarianten 261 gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Wohnen. Die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhauses sowie der Kauf eines bereits sanierten Effizienzhauses ist weiterhin möglich.
Es gelten die jeweiligen Fördervoraussetzungen, z. B. sind Anforderungen an das Gebäudealter, die Technik, den Energieeffizienzexperten und die Antragstellung zu beachten.
Beispiel: 12.000 Euro Kosten für die Dämmung der Dach- und Kellerdecke in 2021
Steuerersparnis (Abzug Einkommensteuer) | |
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in 2021 (im 1. Jahr 7 %) | 840 EUR |
in 2022 (im 2. Jahr 7 %) | 840 EUR |
in 2023 (im 3. Jahr 6 %) | 720 EUR |
Steuerersparnis insgesamt (20 %) | 2.400 EUR |
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