
Endspurt beim Baukindergeld: Jetzt noch 12.000 Euro pro Kind sichern!
- Das Baukindergeld unterstützt beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum.
- Bis zu 12.000 Euro pro Kind in 10 Jahren vom Staat.
- Bezuschusst werden Vorhaben mit Starttermin zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021.
Förderzeitraum für Baukindergeld wird verlängert
Gute Neuigkeiten für Familien: Die Frist für Baugenehmigungen und Kaufverträge wurde bis zum 31. März 2021 verlängert.
Mit dem Baukindergeld ins Eigenheim
Familien und Alleinerziehende, die ein Zuhause in diesem Jahr gebaut oder gekauft haben oder es künftig planen, profitieren vom Baukindergeld. Seit dem 18. September 2018 unterstützt der Staat mit dem Zuschuss den Erwerb von Wohneigentum – und das mit bis zu 12.000 Euro pro Kind über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren hinweg.
Das Geld verschafft Familien zusätzlichen finanziellen Spielraum und soll gerade Familien und Alleinerziehende mit niedrigen und mittleren Einkommen auf dem Weg ins Eigenheim unterstützen. Ziel ist es, die Anzahl der Wohneigentümer in Deutschland anzuheben.
Bezuschusst werden Vorhaben mit Starttermin zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021. Alle in diesem Zeitraum geschlossenen Kaufverträge oder Baugenehmigungen sind somit förderberechtigt. Zum 17. Mai 2019 hat die KfW die Antragsfrist verlängert. Familien und Alleinerziehende müssen den Antrag auf Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug, statt der bisherigen drei Monate, in die selbstgenutzte Immobilie stellen. Der Antrag kann unter diesen Bedingungen bis 31.12.2023 beantragt werden.
Weiterhin gilt, dass die erforderlichen Nachweisdokumente innerhalb von 3 Monaten nach Antragsstellung im KfW Zuschussportal hochgeladen werden müssen, um die Förderbedingungen einzuhalten und die Zahlungen zu erhalten.
Wer? Wie viel? Wo? – Alle Informationen zum Baukindergeld
Fragen und Antworten zum Baukindergeld
Erhalten Alleinerziehende mit Kind(ern) auch Baukindergeld?
Ja, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie sind (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden und sind selbst kindergeldberechtigt.
- In Ihrem Haushalt ist mindestens ein Kind gemeldet, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Ihr zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen überschreitet nicht 90.000 Euro bei einem Kind (zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind).
Erhalten Familien und Alleinerziehende Baukindergeld, auch wenn das Kind erst später geboren wird?
Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum bei der KfW gestellt werden. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden.
Was passiert, wenn die geförderte Immobilie innerhalb der zehn Jahre vermietet, verkauft oder verpachtet wird?
Wird die geförderte Wohnimmobilie nicht mehr von Ihnen selbst genutzt, so sind Sie verpflichtet die KfW davon sofort schriftlich in Kenntnis zu setzen. Denn der Anspruch auf Baukindergeld ist zu dem Zeitpunkt beendet, an dem das Wohneigentum nicht mehr selbst genutzt wird.
Können Familien und Alleinerziehende Baukindergeld beantragen, wenn sich schon eine Wohnimmobilie im Besitz befindet?
Nein. Das Baukindergeld erhalten Sie nur, wenn Ihr neues Zuhause am Tag, an dem Sie den Kaufvertrag unterschreiben oder die Baugenehmigung erhalten, Ihre einzige Immobilie in Deutschland ist.
Beispiel: Vor 8 Jahren haben Sie sich eine Eigentumswohnung als „Single“ gekauft und besitzen diese noch, wenn Sie die Baugenehmigung für Ihr Einfamilienhaus erhalten.
In diesem Fall erhalten Sie kein Baukindergeld. Dies gilt auch für Immobilien, die Sie geerbt oder geschenkt bekommen haben oder für die Sie einen Eigentumsanteil besitzen.
Kann das Baukindergeld auch für den Anbau oder eine Modernisierung an der bestehenden Immobilie beantragt werden?
Nein, das ist nicht möglich. Das Baukindergeld ist nur für den Erwerb einer bestehenden oder den Bau einer neuen Immobilie. Anbauten oder Modernisierungen werden nicht gefördert. Hierfür bieten sich andere Förderungen und Darlehen an.
Welche Nachweise müssen erbracht werden, um das Baukindergeld zu erhalten?
Damit Sie das Baukindergeld bekommen, benötigt die KfW bei der Beantragung
- Ihre Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragsstellung sowie die Einkommensteuerbescheide Ihres Partners
- eine Meldebestätigung, damit die KfW nachvollziehen kann, dass Sie selbst in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung eingezogen sind. Aus dieser muss hervorgehen, dass es sich hierbei um Ihren Hauptwohnsitz handelt – für Sie, Ihren Partner und die im Antrag angegebenen Kinder
- den aktuellen Grundbuchauszug, in dem Sie als Eigentümer bzw. Miteigentümer eingetragen sind.
Gibt es das Baukindergeld nur bis zu einer gewissen Quadratmeterzahl des Wohneigentums?
Nein. Die Förderung wird unabhängig der Quadratmeterzahl bewilligt. Entscheidend sind das Haushaltseinkommen, das Alter des Kindes bzw. der Kinder und dass das neue Zuhause zum Stichtag – dem Tag, an dem der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt wurde – die einzige Wohnimmobilie ist.
Mein Kind wird vor Ablauf des Auszahlungszeitraums 18 Jahre. Erhalte ich dennoch weiterhin Baukindergeld?
Ja. Auch wenn das Kind innerhalb des Auszahlungszeitraums 18 Jahre alt wird, erhalten Sie dennoch für den gesamten Zeitraum das Baukindergeld. Voraussetzung ist, dass das Kind am Tag der Antragstellung unter 18 Jahre ist.
Kann ich das Baukindergeld mit anderen Fördermitteln kombinieren?
Wer das Baukindergeld in Anspruch nimmt, kann dies grundsätzlich auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Allerdings darf die kumulierte Förderung nicht die Kosten für den Neubau oder den Erwerb des Wohneigentums übersteigen.
Die anderen öffentlichen Fördermittel beantragen Sie bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren. Den Antrag auf das Baukindergeld stellen Sie hingegen erst nachdem Sie eingezogen sind.
Wann kann ich mit der ersten Auszahlung des Baukindergeldes rechnen?
Nachdem Sie alle erforderlichen Nachweise eingereicht bzw. hochgeladen haben, prüft die KfW ob Sie förderberechtigt sind. Im Anschluss erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung, in der Sie auch über den ersten Auszahlungstermin informiert werden. Die jährlichen Auszahlungen erhalten Sie zum immer gleichen Termin.
Muss das Baukindergeld zurückgezahlt werden?
Nein. Beim Baukindergeld handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Welchen Stichtag gibt es beim Kauf von einem Bauträger oder von einem Fertighaus zu beachten?
Beim Kauf einer Immobilie inklusive Grundstück von einem Bauträger, gilt das Datum des notariellen Kaufvertrags als Stichtag für die Beantragung.
Wenn Sie ein Bauunternehmen beauftragen Ihre Immobilie zu errichten, wird für die Beantragung der Tag Ihrer Baugenehmigung als Stichtag herangezogen.
Generell gilt, dass Sie Ihre Immobilie nicht vor dem 01. Januar 2018 erworben haben dürfen, um den Antrag auf Baukindergeld stellen zu können.
Wie berechnet sich denn das Haushaltseinkommen, damit ich förderberechtigt bin?
Das Haushaltseinkommen berechnet sich aus dem Einkommen des Antragstellers sowie des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Für die Höhe des Einkommens wird der Durchschnitt aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr gebildet.
* Fußnote
*Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen des Antragstellers und Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft.