Das hier angebotene Baugrundstück in Ost- / Westausrichtung mit einer vorliegenden Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhaus mit einer Gesamtfläche von ca. 226 m² befindet sich am südlichen Rand des Dorfes. Es handelt sich um eine Lückenbebauung, die umliegende Bebauung ist inseltypisch und abgeschlossen, Ruhe garantiert.
Der uns vorliegende Entwurf stammt von der Architektin, Frau Holle Paulsen, die ihrerseits für eine stimmige, sanfte in und die Umgebung passende Architektur steht.
Der Verkäufer bietet auf Grund seiner Erfahrung im Bereich Bau eine schlüsselfertige Erstellung des Hauses an.
Änderungen in der Architektur und Aufteilung unter Einhaltung der geltenden Regeln ist möglich.
Realisieren Sie Ihre Vorstellungen von einem Neubau auf Föhr.
Willkommen in Nieblum!
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.646 m2 |
| Verfügbar ab | nach Vereinbarung |
Kosten
| Miete pro Jahr |
895.000 € |
|---|---|
| Provision |
3.57 % inkl. gesetzl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Nieblum ist zweifellos das schönste Dorf auf der Insel Föhr. Für seinen ganz besonderen Charme wurde das Dorf bereits mit zahlreichen Auszeichnungen geehrt. Nicht ohne Grund zieht es alle Besucher hierher, um die reizvollen Kapitänshäuser, die imposante Kirche und die "sprechenden" Grabsteine zu bewundern. Es ist die perfekte Mischung aus prächtigen Lindenalleen, Kopfsteinpflasterstraßen, liebevoll restaurierten Kapitänshäusern und üppigen Rosengärten, die das staatlich anerkannte Seebad Nieblum so einzigartig machen. Erkunden Sie den Ortskern, entdecken Sie die Meere, das Haus des Gastes, die Nähe zum Strand, das abwechslungsreiche Gastronomieangebot und stöbern Sie durch die kleinen Läden, die zum Bummeln und Entdecken einladen. Willkommen in Nieblum
Sonstige Angaben
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.