ACHTUNG, IHRE CHANCE:
Es handelt sich hier um eine notleidende Immobilie.
Zum Verkauf steht das ehemalige „Edeka“- Gelände. Dieses wird samt Projektentwicklung für ein Wohn- und Gewerbe-Quartier veräußert. Bis voraussichtlich April 2025 sind die Räumlichkeiten leerstehend.
Auf dem Grundstück mit 3.250 Quadratmeter Fläche lassen sich 3 differenzierte Baukörper projektieren. Das Grundstück an der Wiesenbacher Straße ist Nord Süd orientiert, wodurch die Baukörper eine Westausrichtung beziehungsweise Südausrichtung haben. Es lässt sich an dieser Stelle ein kleines Stadtteilquartier erstellen. In der Altstadt von Neckargemünd, die einige 100 Meter entfernt liegt, ist eine solche Projektentwicklung nicht möglich. Die mögliche Wohn- und Nutzfläche liegt bei zirka 3.800 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Die Projektentwicklung sieht den Abbruch der Bestandsgebäude vor, da diese abgewirtschaftet sind.
Als neue Nutzung ist folgende Quartiersbebauung angedacht:
- Gemischte Nutzung mit Wohnen in den Obergeschossen und am Batzenhäuselweg
- Tagespflege ca. 350 - 400 qm Nutzfläche (HAUS 1)
- Bio-/ Nachbarschaftsladen ca. 400 - 500 qm VK-Fläche (optional)
- Arztpraxis ca. 150 - 200 qm Nutzfläche (optional)
- Wohnen ca. 2.500 - 2.900 qm Wohnfläche (Durchschnitt 60 m² Wohnungen / insgesamt 40-45 WE; Durchschnitt Stellplätze 1,5 pro WE 40-45 Stellplätze für Wohnen; Stellplätze überwiegend in Tiefgarage)
Der bestehende Bebauungsplan „Batzenhäusel“ schränkt die geplante Nutzung ein. Daher wäre zur Realisierung der vorgesehenen Baumaßnahme die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.
Die vorliegende Planung wurde bereits mit der Gemeinde abgestimmt, lässt jedoch weiterhin Spielraum für eine flexible Projektierung.
Der Wunschkaufpreis der Gläubigerbank beläuft sich auf 1.950.000 € auf Verhandlungsbasis.
Aus diesem Grund möchte ich interessierte Kunden bitten, ein Kaufpreisgebot abzugeben, welches von ihnen als realistisch eingeschätzt wird (Abgabe des Gebots erfolgt natürlich vorbehaltlich der weiteren Prüfung).
IHRE GELEGENHEIT - GEGEN GEBOT: Projektierte Quartiersentwicklung
Wiesenbacher Strasse 69,
69151 Neckargemünd
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 3.250 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
Kosten
| Miete pro Jahr |
0 € |
|---|---|
| Provision |
5,95 % Annahme der Provision durch Anfrage. Fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück in der Wiesenbacher Straße 65-69, 69151 Neckargemünd, bietet eine hervorragende Grundlage für eine gemischt genutzte Quartiersentwicklung. Die Lage zeichnet sich durch eine moderne städtische Infrastruktur mit umfangreichen sozialen Einrichtungen, einem breiten schulischen Angebot und vielfältigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten aus.
Geschäfte destäglichen Bedarfs sowie diverse Arztpraxen, wie die von Dr. Hanspeter Welters in der Wiesenbacher Straße 33, sind fußläufig erreichbar.
Die verkehrstechnische Anbindung ist ausgezeichnet: Die Wiesenbacher Straße fungiert als Kreisstraße K 4163 und bietet schnelle Verbindungen ins Stadtzentrum sowie zu umliegenden Gemeinden.
Der öffentliche Nahverkehr ist gut ausgebaut, mit regelmäßigen Bus- und S-Bahn-Verbindungen, die eine schnelle Erreichbarkeit der nahegelegenen Städte Heidelberg und Mannheim gewährleisten.
Die Umgebung ist geprägt von einer Mischung aus Wohn- und Geschäftshäusern, was das Gebiet für eine gemischte Nutzung prädestiniert. Die Stadt Neckargemünd selbst ist ein lebendiges Unterzentrum mit einem vielfältigen Freizeit- und Kulturangebot, das die Attraktivität des Standorts zusätzlich unterstreicht.
Sonstige Angaben
Alle uns vorliegenden Informationen stammen von Eigentümerseite und/oder Dritten. Für die Richtigkeit der Angaben, Zahlen und Daten übernehmen wir keine Haftung.
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden im Vertragsfall festzustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 1 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises (bei natürlichen Personen) festhalten, z. B in Form einer Kopie. Bei juristischen Personen benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Als unser Vertragspartner gilt für Sie die Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 6 GwG.
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