Das angebotene Grundstück befindet sich im Pfaffenhofener Ortsteil Reisgang, nur wenige Minuten von der Innenstadt entfernt. Es liegt direkt an der B13 und bietet durch seine zentrale, aber dennoch ländliche Lage vielseitige Möglichkeiten für eine künftige Bebauung oder Entwicklung. Das Grundstück ist teilerschlossen – sämtliche wesentlichen Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser) liegen bereits am Grundstück an. Ein gültiger Bebauungsplan liegt nicht vor, sodass die Bebauung nach §34 BauGB im Rahmen der umliegenden Bebauung beurteilt wird. Aktuell befindet sich auf dem Grundstück ein Altbestand in Form eines Doppelhauses, der in die künftige Planung einbezogen oder rückgebaut werden kann – je nach gewünschtem Nutzungskonzept. Besonderheiten auf einen Blick: – Grundstück in gefragter Lage von Pfaffenhofen-Reisgang – Fläche ideal für individuelle Bauvorhaben – Zentrumsnah, mit guter Anbindung an die B13 – Teilerschlossen – Versorgungsleitungen bereits am Grundstück – Kein Bebauungsplan (Bauen nach §34 BauGB) – Altbestand (Doppelhaus) vorhanden Durch die Nähe zur Innenstadt sowie die verkehrsgünstige Lage eignet sich das Grundstück ideal für individuelle Wohnprojekte, Mehrgenerationenkonzepte oder zur Nutzung als Kapitalanlage. Sie sind von dieser Immobilie ebenso begeistert, wie wir es sind? Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen und einen persönlichen Gesprächstermin zur Verfügung. Auf Wunsch erhalten Sie weiterführende Unterlagen und eine erste Einschätzung zur Bebaubarkeit des Grundstücks.
Baugrundstück mit Altbestand in Reisgang – zentrumsnah und vielseitig nutzbar
85276 Hettenshausen
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 788 m2 |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
700.000 € |
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Provision |
siehe Sonstiges |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Immobilie befindet sich im Pfaffenhofener Ortsteil Reisgang – einer der Hauptverbindungsachsen der Stadt. Die Lage verbindet kurze Wege ins Stadtzentrum mit der direkten Anbindung an die B13, wodurch sich sowohl der tägliche Weg zur Arbeit als auch der Zugang zu regionalen Zentren wie Ingolstadt oder München besonders komfortabel gestaltet. Die Innenstadt von Pfaffenhofen an der Ilm ist in nur wenigen Minuten erreichbar – ob mit dem Fahrrad, Auto oder Bus. Dort stehen Ihnen sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs zur Verfügung: von Supermärkten, Bäckereien und Ärzten bis hin zu Cafés, Restaurants und kulturellen Angeboten. Auch infrastrukturell ist der Standort bestens aufgestellt. Die B13 führt direkt am Grundstück entlang und schafft eine schnelle Verbindung zur A9, wodurch die Landeshauptstadt München sowie Ingolstadt unkompliziert erreichbar sind. Den Pfaffenhofener Bahnhof erreichen Sie in wenigen Minuten zu fuß. In der Umgebung finden sich zudem Kindergärten, Schulen sowie zahlreiche Freizeit- und Sportangebote. Die naturnahen Rad- und Spazierwege entlang der Ilm laden zum Ausgleich nach einem arbeitsreichen Tag ein – und machen Reisgang besonders für Familien und Berufspendler attraktiv. Reisgang vereint stadtnahe Lage mit guter Erreichbarkeit und einer angenehmen Wohnumgebung – ein Standort, der sowohl infrastrukturell als auch im Alltag überzeugt.
Sonstige Angaben
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3,00 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.