Zum Verkauf steht ein ca. 1116m² großes Grundstück in attraktiver Lage in Neuffen.
Für das Grundstück gilt kein Bebauungsplan - es ist nach §34 BauGB bebaubar.
Eine Neubebauung mit 4 Reihenhäusern á 130m² Wohnfläche ist möglich - siehe Projektierung.
Derzeit ist das Grundstück mit einem Einfamilienhaus und einer Garage bebaut.
Tolle Gelegenheit! Großzügiges Grundstück in Neuffen zu kaufen!
72639 Neuffen
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.116 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Reihenhaus |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Kosten
| Miete pro Jahr |
650.000 € |
|---|---|
| Provision |
4,76 % vom Kaufpreis inkl. gesetzl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Neuffen ist eine kleine Stadt im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg. Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart. Mit den Gemeinden Beuren und Kohlberg hat die Stadt eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. Das gesamte Gebiet der Stadtgemeinde ist Teil des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.
Neuffen liegt rund 27 Kilometer südlich von Stuttgart am Nordrand der Schwäbischen Alb, dem so genannten Albtrauf, zu Füßen des Hohenneuffens. Die Neuffener Altstadt liegt auf 407 m, die Burgruine Hohenneuffen auf 743 m ü. NN.
Sonstige Angaben
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.