Im ersten Bauabschnitt des Baugebiets „Westlich der Wernhüterstraße“ befinden sich insgesamt 16 Baugrundstücke im Eigentum der Stadt Augsburg.
Es handelt sich hierbei um Grundstücke für insgesamt 10 Einfamilienhäuser mit einer Größe von 375 - 446 m² sowie 6 Doppelhaushälften mit einer Größe von 331 - 351 m².
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 390 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Doppelhaus, Einfamilienhaus |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
| Verfügbar ab | 8.12.2025 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
0 € |
|---|---|
| Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Grundstücke liegen im sogenannten "Puppenkistenviertel", einem Neubaugebiet im Stadtbezirk Lechhausen-Ost/südlich der Stätzlinger Straße.
Sonstige Angaben
Kaufpreis/ Lage:
Konkrete Angaben zu den städtischen Baugrundstücken (Größe, Lage, Kaufpreis) können Sie dem Dokument "Übersicht Baugrundstücke" entnehmen.
Vergabeverfahren:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist ausschließlich über die Webseite der Stadt Augsburg (https://www.augsburg.de/immobilien) mittels des dort bereitgestellten Formulars möglich. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Verfahren.
Bewerbungen werden entsprechend ihrem Eingangszeitpunkt (Datum, Uhrzeit) bei der Stadt Augsburg berücksichtigt. Die Bewerbung erfolgt für ein konkretes stadteigenes Baugrundstück. Hierfür ist im Formular ein Ranking aller 16 städtischen Grundstücke unter Verwendung der Bauplatznummer auszufüllen. Der Erwerb mehrerer Baugrundstücke ist nicht möglich.
Sofern noch keine Reservierung aufgrund einer zeitlich zuvor eingegangenen Bewerbung vorliegt, wird das nächste freie Grundstück der im Ranking genannten Grundstücke anschließend für einen Zeitraum von drei Monaten ab Eingang der Bewerbung bei der Stadt Augsburg reserviert.
Der Bewerbung ist eine unverbindliche Finanzierungszusage einer nach den Zulassungskriterien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zugelassenen Bank oder eines nach diesen Kriterien zugelassenen Finanzdienstleisters beizufügen.
Bauverpflichtung:
Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung vereinbart, wodurch der Käufer verpflichtet wird, das Grundstück innerhalb von 3 Jahren ab notarieller Beurkundung des Kaufvertrages bezugsfertig nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 671 mit einer vor Abschluss des notariellen Vertrages zu definierenden und binnen eines Jahres nach Fertigstellung des Bauwerks nachzuweisenden (Mindest-) Bausumme zu bebauen.