Das großzügige Grundstück bietet Raum für neue Wohnträume – sei es für ein repräsentatives Einfamilienhaus mit viel Privatsphäre oder für die Realisierung von zwei individuellen Einzelhäusern (vorbehaltlich baurechtlicher Prüfung).
Der vorhandene Altbestand mit rund 300 m² Wohnfläche erzählt dabei seine eigene Geschichte und eröffnet die Möglichkeit, durch eine aufwendige Sanierung bestehenden Charme mit zeitgemäßem Wohnen zu verbinden.
Wenn Lage entscheidet: Traumhaftes Grundstück in Bestlage von Ahrensburg
22926 Ahrensburg
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.800 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
0 € |
|---|---|
| Provision |
6,5% inkl. MwSt. Maklercourtage 6,5% inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Immobilie befindet sich in einer der gefragtesten Wohnlagen Ahrensburgs. Das Umfeld ist geprägt von gewachsener Bebauung, altem Baumbestand und großzügigen Grundstücken, die ein ruhiges und repräsentatives Wohnambiente schaffen. Das Stadtzentrum mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzten sowie die U-Bahn-Anbindung Richtung Hamburg ist bequem erreichbar. Ergänzt wird die Lage durch nahegelegene Grünflächen und Erholungsbereiche, die den hohen Wohn- und Freizeitwert unterstreichen. Eine Lage, die Privatsphäre, Lebensqualität und nachhaltige Wertstabilität vereint.
Sonstige Angaben
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist Heitmann Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
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