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Zuteilungsreife beim Bausparvertrag

Wann ist mein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Sobald ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, haben Bausparer eine wichtige Hürde genommen. Ab diesem Zeitpunkt kann die Bausparkasse den Bausparvertrag zuteilen und Sie können das Bauspardarlehen für die Finanzierung Ihrer Wohnwünsche einsetzen. Mit der Zuteilungsreife rückt das Ziel, auf das Sie jahrelang durch Ihre regelmäßigen Einzahlungen auf den Bausparvertrag hingearbeitet haben, in greifbare Nähe.

Damit Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird, müssen insbesondere drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben das Mindestsparguthaben erreicht.
  • Sie haben die Mindestansparzeit eingehalten.
  • Ihr Bausparvertrag weist die geforderte Mindestbewertungszahl auf.

Was bedeuten Mindestsparguthaben, -sparzeit und -bewertungszahl?

Die Höhe des Mindestsparguthabens beträgt je nach Bausparvertrag 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme. Sie erreichen dieses Mindestsparguthaben durch die Einzahlung eines monatlichen Regelsparbeitrags. Dazu kommen die Guthabenzinsen sowie gegebenenfalls vermögenswirksame Leistungen.

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Die Mindestansparzeit wird von den Bausparkassen festgelegt und steht in den Vertragsbedingungen. Üblicherweise benötigen Sparer etwa sechs bis zehn Jahre bis zur Zuteilung.

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Die erforderliche Mindestbewertungszahl wird von den Bausparkassen intern festgelegt. Neben Ansparzeit und Sparleistung fließt auch die Höhe der Bausparsumme in die Berechnung mit ein.

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Wie erfahre ich, dass mein Bausparvertrag zugeteilt wird?

Kunden mit Verträgen, die kurz vor der Zuteilung stehen, werden vorab benachrichtigt. Guthaben und Darlehen stehen etwa zwei Wochen später bereit. Sie haben verschiedenste Möglichkeiten dann weiter vorzugehen.

Achtung: Es gibt keinen festen Zuteilungstermin vorab!

Der Zuteilungszeitpunkt hängt nicht nur von der Mindestsparleistung und Mindestsparzeit ab, sondern davon, wie viele Bausparer noch vor Ihnen an der Reihe sind.

Deshalb können Bausparkassen bei Vertragsabschluss lediglich einen voraussichtlichen Zuteilungstermin angeben, an dem Sie sich jedoch für Ihre Finanzierungsplanung grob orientieren können.

Mein Bausparvertrag ist zuteilungsreif – was ist jetzt zu tun?

Ideal ist es, wenn Zuteilungszeitpunkt und Finanzierungsbedarf zusammenfallen, beispielsweise weil Sie gerade Ihre Traumimmobilie gefunden haben. Dann können Sie sich das Bauspardarlehen auszahlen lassen und direkt von den attraktiven und mit Vertragsabschluss garantierten Zinsen profitieren. Füllen Sie dazu den bei der Bausparkasse erhältlichen Antrag auf Zuteilung aus, auf dem Sie auch die Kontoverbindung angeben können, auf die das Geld überwiesen werden soll.

Mein Bausparvertrag ist zuteilungsreif – aber der Zeitpunkt passt nicht

Doch was machen sie, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird und Sie gar kein Darlehen brauchen, weil es nicht zu Ihrer momentanen Lebenssituation passt? Kein Problem: In diesem Fall verzichten Sie auf die sofortige Zuteilung und verschieben diese auf später. Denn Bausparverträge bieten viele Möglichkeiten:

1. Guthaben auszahlen lassen

Wenn Sie keine Verwendung für ein Bauspardarlehen haben, können Sie auf das Darlehen verzichten und sich Ihr angespartes Guthaben zur freien Verwendung auszahlen lassen. Sofern Sie das Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen, bleibt Ihnen gegebenenfalls sogar die staatliche Förderung erhalten.

2. Vertrag ruhen lassen

Wenn Sie weiterhin Wohneigentum erwerben wollen, aber bis dahin noch einige Zeit vergehen wird, können Sie Ihren Bausparvertrag einfach ruhen lassen und später, bei Bedarf abrufen.

3. Vertrag weiterbesparen

Sie können auch weiter auf den Vertrag einzahlen. Mit dem wachsenden Guthaben verringert sich der Darlehensanteil bei der Auszahlung. Somit sind sie schneller mit der Rückzahlung fertig. Allerdings profitieren Sie dann nur noch für den verbliebenen Darlehensanteil von den Vorteilen des Bausparens.

Besprechen Sie die Alternativen mit Ihrem Wüstenrot-Berater oder Ihrer -Beraterin, um die beste Option zu finden und gegebenenfalls den Vertrag entsprechend anzupassen.

Wüstenrot-Beraterin

Als eine von über 3.000 Beraterinnen und Beratern vor Ort heißt Wohnen für mich, Ihnen zu helfen, sich Ihren Traum zu erfüllen. Egal, wie groß die Herausforderungen rund um das Wohnen auch sind: Wir setzen uns mit Leidenschaft für Sie ein.

Wofür kann ich mein Bauspardarlehen einsetzen?

Ein Bauspardarlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Diese sind jedoch nicht auf den Hausbau oder Hauskauf beschränkt. Zu wohnwirtschaftlichen Zwecken zählen auch

  • Anbauten
  • Gebäudesanierungen
  • Wohnungsrenovierungen
  • Badmodernisierungen
  • eine neue Einbauküche, wenn sie fest verbaut ist

Wie geht es nach Abruf des Bauspardarlehens weiter?

Mit der Zuteilung Ihres Bausparvertrags ist die Ansparzeit vorbei. Der Teil der Bausparsumme, der als Bauspardarlehen ausgezahlt wird, muss nach seiner Auszahlung aber noch getilgt werden. Denn die Bausparsumme setzt sich aus dem angesparten Guthaben sowie dem Darlehensanteil zusammen. Dabei sind Sie vor finanziellen Überraschungen sicher: Die Höhe der Zins- und Tilgungsrate wurde mit dem Vertragsabschluss festgelegt und ändert sich nicht, ganz gleich wie sich die Zinsen in der Zwischenzeit entwickelt haben.

Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Immobilienkauf und Hausbau.

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.

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