Baufinanzierungs- und Bausparbegriffe kurz erklärt

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A

Annuität

Anderer Begriff für Rate, setzt sich zusammen aus den Zinsen und der Tilgung, die man ableistet.

Annuitätendarlehen

Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen, das mit gleichbleibenden Raten innerhalb der Zinsbindungsfrist zurückgezahlt wird. Die Rate, auch Annuität genannt, setzt sich dabei aus einem Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil im gleichen Maße zunimmt. Beim Annuitätendarlehen wird der Zinssatz für verschiedene Laufzeiten fest vereinbart.

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Anschlussfinanzierung

Beim Kauf einer Immobilie werden die Zinskonditionen für die Baufinanzierung in den meisten Fällen für einen Zeitraum von fünf, zehn oder fünfzehn Jahren festgelegt. Nach Ablauf dieser Zinsbindung ist die Immobilie oft noch nicht abbezahlt und eine Finanzierung für den übrigen Betrag (Restschuld) erforderlich. Hierbei spricht man von einer Anschlussfinanzierung, auch Nachfinanzierung genannt.

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Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn sie ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen und unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen.

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B

Bauspardarlehen

Ein Bauspardarlehen ist ein Volltilgerdarlehen, das den Abschluss eines Bausparvertrags voraussetzt. Das heißt, Sie zahlen zunächst in einen Bausparvertrag ein und sparen ein Guthaben an. Nach einiger Zeit kommt der Bausparvertrag in die Zuteilung und Sie können das zinsgünstige Darlehen abrufen. Aufgrund der Ansparphase ist das Bauspardarlehen für zukünftig geplante Finanzierungsvorhaben geeignet, für die Sie sich heute schon die aktuell günstigen Zinsen sichern können.

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Bereitstellungszinsen

Zusatzkosten einer Baufinanzierung. Sie fallen an, wenn ein Darlehen oder Teile davon bereitgehalten, aber noch nicht in Anspruch genommen wurden. Dies kann z.B. bei Bauvorhaben vorkommen, da die Baufinanzierung nach dem jeweiligen Baufortschritt ausgezahlt wird.

Bewertungszahl

Die Bewertungszahl ist ein wichtiges Kriterium bei der Zuteilung eines Bausparvertrags. Sie zeigt, wie regelmäßig ein Bausparer wie viel Geld angespart hat. Wer schnell und viel anspart, hat eine höhere Bewertungszahl und ist früher dran als derjenige, der eher gemächlich anspart. Das sorgt für Gerechtigkeit bei der Zuteilung der Darlehen.

Die Bewertung der Bausparverträge erfolgt zu festgelegten Bewertungsstichtagen – je nach Institut halb- oder vierteljährlich oder monatlich. Jede Bausparkasse hat eine andere Berechnungsformel für die Bewertungszahl. Grundlage ist jedoch immer die Dauer und Höhe der Sparleistung des Bausparers. Dementsprechend unterscheidet sich auch die Mindestbewertungszahl. Diese bestimmt, wann der Bausparvertrag frühestens zugeteilt werden kann.

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D

Darlehen

Anderes Wort für Kredit, eine bestimmte Summe an Kapital, das jemandem für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird. Die Person, die das Darlehen in Anspruch nimmt, verpflichtet sich als Gegenleistung, Zinsen zu bezahlen und den Betrag in Raten zu tilgen.

Darlehensvertrag

Diese Unterlage legt fest, wie die Überlassung des Kapitals geregelt ist – bis wann die Schuld beglichen wird und wie hoch die Raten und der Zinsanteil ausfallen. Der Darlehensgeber verpflichtet sich seinerseits, den Kredit zur Verfügung zu stellen.

E

Effektivzins

Der anfängliche effektive Jahreszinssatz (auch Effektivzins) beschreibt die Kosten eines Darlehens, bezogen auf die Gesamtsumme der Auszahlungen. Neben dem Sollzins werden dabei auch Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren berücksichtigt. Der anfängliche effektive Jahreszinssatz einer Baufinanzierung entspricht dabei mindestens dem Sollzins. Meist ist er jedoch etwas höher.

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Eigenkapital

Als Eigenkapital zählt das Geld einer Baufinanzierung, das nicht vom Darlehensgeber kommt, sondern das aus dem eigenen Vermögen stammt. Dazu gehören zum Beispiel Bargeld, Erspartes auf einem Bankkonto, Geldanlagen in Wertpapieren oder Bausparverträge und auch eine bereits vorhandene Immobilie.

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F

Forward-Darlehen

Das Forward-Darlehen ist ein spezielles Angebot, um sich bei einer bestehenden Finanzierung für die Anschlussfinanzierung in bis zu fünf Jahren den aktuellen Zinssatz zu sichern. Zins- und Tilgungsraten für das Forward-Darlehen beginnen erst mit der Ablösung des bestehenden Darlehens. Somit entsteht keine finanzielle Doppelbelastung während Ihrer noch laufenden Finanzierung. In Abhängigkeit von der Forward-Zeit werden entsprechende Aufschläge auf das aktuelle Zinsniveau berechnet.

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L

Laufzeit

Der Zeitraum, in dem der Kredit zurückgezahlt werden muss. Sie ist von der Höhe des aufgenommenen Darlehens und dem vereinbarten Tilgungssatz abhängig.

N

Notar

Verpflichtet zur Neutralität und zuständig dafür, den Kaufvertrag für das Haus oder die Wohnung aufzusetzen. Notare sorgen für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung, überwachen die Eintragung im Grundbuch und helfen, Risiken zu vermeiden. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und bei jedem Notar gleich. Sie werden normalerweise vom Käufer bezahlt.

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R

Rate

Die Rate, auch Annuität genannt, bezeichnet die Summe, die man monatlich ableisten muss. Sie setzt sich zusammen aus einem Zins- und Tilgungsanteil.

S

SCHUFA

Die Abkürzung steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Immer, wenn jemand bargeldlos etwas kauft oder abschließt, kommt es zu einem SCHUFA-Eintrag. Die Wirtschaftsauskunftei sammelt so die Daten von mehr als 80 % der Deutschen und wertet die Zahlungsfähigkeit aller Verbraucher aus.

Sollzins

Der Sollzins (ehemals Nominalzins) beschreibt die Höhe der Zinsen, die Sie für einen Kredit zahlen müssen. Die Nebenkosten oder weitere Kosten des Darlehens sind dabei nicht berücksichtigt.

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Sondertilgung

Eine zusätzliche Rückzahlung, die über die fest vereinbarten Tilgungsraten hinausgeht. Sie kann geleistet werden, um das Darlehen schneller zurückzuzahlen. Die Möglichkeit zu dieser außerplanmäßigen Sonderzahlung muss im Kreditvertrag vereinbart sein. Teilweise fallen dafür zusätzliche Gebühren an, außerdem gibt es Maximalhöhen.

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T

Tilgung

Die regelmäßige Rückzahlung des Darlehens. Wird in Prozent angegeben und im Regelfall auf die Höhe des Anfangsdarlehens berechnet. Daher wird auch von "anfänglicher Tilgung" gesprochen.

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V

Vermögenswirksame Leistungen

Viele Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber bis zu 40 Euro zusätzlich zu ihrem Gehalt in eine für die vermögenswirksamen Leistungen zulässige Anlageform. Überweist der Arbeitgeber diese vermögenswirksamen Leistungen direkt auf einen Bausparvertrag, kann, unter Einhaltung der Einkommensgrenzen, eine staatliche Arbeitnehmersparzulage gewährt werden.

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Volltilgerdarlehen

Das Volltilgerdarlehen ist ein Annuitätendarlehen, bei dem der komplette Darlehensbetrag innerhalb der vereinbarten Zinsbindung in konstanten Raten zurückgezahlt wird. Der Zinssatz und die Rate bleiben für die gesamte Laufzeit gleich, weshalb das Volltilgerdarlehen sowohl eine 100%ige Zinsgarantie als auch absolute Planungssicherheit bietet.

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Vorausdarlehen

Beim Vorausdarlehen, auch Tilgungsaussetzungsdarlehen genannt, zahlen Sie nur die Zinsen anstelle einer direkten Tilgung. Parallel wird z.B. ein Bausparvertrag bespart. Ist dieser zuteilungsreif, wird mit dem Guthaben und dem Bauspardarlehen das Vorausdarlehen direkt zurückgezahlt. Anschließend wird das verbleibende Bauspardarlehen in monatlichen Raten zurückgezahlt. So ist das Darlehen am Ende der Vertragslaufzeit vollständig zurückgezahlt. Diese Form der Baufinanzierung bietet je nach Modell eine 100%-ige Zinsgarantie und absolute Planungssicherheit.

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Z

Zinsbindung

Der Zeitraum, innerhalb dessen der vereinbarte Zinssatz konstant bleibt – unabhängig von Kapitalmarktschwankungen. Bleibt nach Ablauf des Zeitraums noch ein Restbetrag übrig, wird der Zins entsprechend neu ausgehandelt. Zinsbindungen dienen der besseren Planbarkeit und schützen vor steigenden Zinsen. Sie sind meistens kürzer als die Kreditlaufzeit.

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Zinsen

Der Betrag, den jemand für zeitweilig geliehenes Geld bezahlen muss. Der Sollzins – früher Nominalzins – beschreibt die Höhe der Zinsen, die man für einen Kredit zahlen muss. Nebenkosten zählen nicht dazu. Der Effektivzins beschreibt die Kosten für die Gesamtsumme eines Darlehens, hier sind auch Nebenkosten und Gebühren berücksichtigt.

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Zuteilungsreif

Wenn das Sparziel eines Bausparvertrags erreicht ist und das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden kann.

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