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Zuschüsse

Staatliche Förderungen und Zuschüsse für Sanierungen

Die Förderung einer Sanierung handhabt der Staat recht großzügig: Von einzelnen Maßnahmen, wie den Heizungstausch, bis zur rundum Altbausanierung. Das ist eine gute Nachricht für Eigenheimbesitzer. Denn einerseits will jeder sein Haus in Schuss halten. Andererseits gibt es gesetzliche Verpflichtungen zur Modernisierung. Wir zeigen, welche staatlichen Zuschüsse Sie in 2024 für Ihre Sanierung erhalten können.

1. Welche Sanierungsförderungen gibt es?

Sanierungen werden durch eine Vielzahl verschiedener Programme gefördert. Meist gibt es dabei hohe Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Alternativ dazu stehen Hausbesitzern in vielen Bereichen auch zinsgünstige Darlehen oder attraktive Steuervorteile zur Verfügung.

Viele Förderprogramme sind unter dem Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verankert. Verwaltet werden die Programme vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). An welches Institut Sie sich wenden müssen, hängt von Ihrem Sanierungsprojekt ab. Die Verantwortlichkeiten können Sie der Tabelle entnehmen:

BAFA KfW
Heizungsoptimierung (ohne Tausch) Installation einer klimafreundliche neuen Heizung
Maßnahmen an der Gebäudehülle Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Installation von Anlagetechnik Altersgerechtes Umbauen (Barrierereduzierung, Wohnkomfort und Einbruchschutz)
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Die Energieberatung für energetische Modernisierungen fördert das BAFA. Förderungen für die Fachplanung und Baubegleitung können bei beiden Einrichtungen beantragt werden.

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2. Förderung für die energetische Sanierung der Heizung

Aktuell befasst sich die KfW mit den Zuschüssen für den Heizungstausch. Dies betrifft alle Anlagen zur Wärmeerzeugung, außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.

  • Bis zu 70 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben sind beim Einbau einer neuen Heizung möglich (KfW-Programm 458). Die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent erhalten alle, die ein Heizsystem auf Basis von erneuerbaren Energien einbauen. Zusätzlich können Sie einen Effizienz-Bonus, einen Klimageschwindigkeits-Bonus und einen Einkommens-Bonus erhalten.
  • Wichtig: Heizungstechnik ist nur noch einmalig pro Gebäude förderfähig. Folgende Höchstgrenzen gelten:
    • 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit
    • Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Die technische Antragstellung für private Selbstnutzer ist seit dem Februar 2024 möglich. Ab Mai 2024 sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften ebenfalls antragsberechtigt. Grundsätzlich muss bei Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein. Dieser Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage enthalten. Das Datum der Umsetzung muss ebenfalls daraus hervorgehen.

Ausnahme / Übergangsregelung: Bei Vorhabensbeginn bis 31.08.2024 kann der Förderantrag bei der KfW auch nachträglich bis spätestens 30.11.2024 gestellt werden. Die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungsvertrag ist dann nicht verpflichtend.

Heizungsoptimierung (ohne Heizkörperaustausch):


Wer eine Heizung zur Verbesserung der Energieeffizienz optimiert, erhält einen finanziellen Zuschuss vom BAFA. Nicht nur umweltfreundlich, sondern auch kostenschonend profitieren Sie von einer verbesserten Heizungsanlage.

Unter anderem folgende Maßnahmen zur Heizungsoptimierung werden vom BAFA gefördert:

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Als Grundförderung erhalten Sie 15 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben. Bei Umsetzung der Heizungsoptimierung basierend auf einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), steigt die Förderung auf eine Höhe von 20 Prozent an.

Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemission von Feuergasanlagen für feste Biomasse werden sogar mit 50 Prozent Zuschuss begünstigt.

In beiden Fällen liegt die Höchstgrenze der Förderung bei 30.000 Euro ohne iSFP und 60.000 Euro, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

Alle Förderprogramme für energetische Sanierungen auf einen Blick

Hausbesitzer, die energetisch sanieren möchten, können aktuell diverse Förderungen beantragen. Wir verschaffen einen Überblick zur Förderlandschaft.

3. Förderungen für Haus- und Altbausanierung

Für Altbausanierungen winken in 2024 zahlreiche Zuschüsse. Allerdings auch bei neueren Häusern können Sie von Förderungen für kleinere Modernisierungen profitieren. Sowohl einzelne förderfähige Maßnahmen, wie etwa die Verbesserung der Außendämmung eines alten Hauses, als auch die energetische Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus werden gefördert. Förderprogramme gibt es beispielsweise für:

  • Wärmedämmung von Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sowie Wänden
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Neue oder optimierte Lüftungsanlage
  • Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie die Installation von Anlagetechnik fördert das BAFA. In beiden Fällen werden 15 Prozent der Ausgaben gefördert. Lassen sich Sanierer in diesem Zuge einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausstellen, profitieren sie bei der Modernisierung vom sogenannten iSFP-Bonus. Dieser ist mit einer Extra-Sanierungsförderung in Höhe von 5 Prozent verbunden, wenn Hausbesitzer Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt in Auftrag geben (der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch).

Zuschüsse für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus gibt es von der KfW. Generell gilt, je höher der sogenannte KfZ-Effizienzhaus-Standard des sanierten Gebäudes, desto höher die Förderung. Hausbesitzer erhalten dafür günstige Kredite von der KfW (KfW-Programm 261) mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 5 bis 45 Prozent. Am meisten Bonus gibt es, wenn das effiziente Gebäude überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt wird. Wenn Sie aktuell überlegen preisgünstig ein altes Haus zu erwerben, können Sie für eine anschließende Komplettsanierung entsprechend reichlich Fördergeld erhalten.

Vom BAFA gibt es zudem Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent für eine initiale Energieberatung. Diese ist in jedem Fall zu empfehlen, da sie die größten Schwachstellen und Einsparpotenziale am eigenen Wohngebäude herausstellt. Besonders für Altbausanierungen zahlt sich eine umfangreiche Beratung aus.

Planen Sie zu sanieren, können Sie darüber hinaus Experten für die Fachplanung und Baubegleitung beauftragen. Sowohl das BAFA als auch die KfW zahlen dabei 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

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4. Förderungen für Denkmal-Sanierungen

Bei einer Altbausanierung sollten sich Eigentümer zum Denkmalschutz informieren. Denn für eine Modernisierung geschützter Gebäude gelten besondere Vorschriften. Eine historische Außenfassade sieht nicht nur schön aus, sie muss unter Umständen auch erhalten bleiben. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie bei Ihrer lokalen Denkmalbehörde.

Für eine Denkmal-Sanierung, können Sie neben den genannten Altbausanierung Förderungen spezielle Fördermittel beantragen. Die wichtigsten Fördereinrichtungen dafür sind:

  • KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz"
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
  • Denkmalschutzbehörden auf Landes- und Kommunalebene

Die KfW stellt speziell für denkmalgeschützte Häuser qualifizierte Experten bereit. Diese unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der Modernisierung. Zusätzlich können Sanierer einen günstigen Kredit für die Effizienzhaus-Stufe Denkmal beantragen  (KfW-Programm 261). Dafür muss das Wohngebäude als "besonders erhaltenswerte Bausubstanz" gelten. Ein Denkmalhaus dieser Stufe darf einen bis zu 60 Prozent schlechteren Energiebedarf als vergleichbare Neubauten besitzen. Wird diese Voraussetzung erfüllt, gibt es einen Tilgungszuschuss für die Modernisierung zum effizienten Gebäude.

Weitere Landes- und Bundesförderungen können ergänzend beantragt werden. Bei diesen wird allerdings meist ausschließlich der Erhalt der historischen Bausubstanz unterstützt. Zuschüsse für die Denkmal-Sanierung werden einzeln bewertet und sind vom Zustand des Objekts, dem Denkmalstatus und den Sanierungsmaßnahmen abhängig.

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5. Förderung für altersgerechte Sanierung und Einbruchschutz

Ein älteres Paar freut sich über die erhaltene Förderung für ihre altersgerechte Sanierung

Wohnräume ohne Hindernisse oder Barrieren sind nicht nur bei älteren Menschen gefragt. Auch junge Familien wünschen sich barrierefreie Wohnungen, die Komfort bieten. Dafür gibt es attraktive Fördermittel von der KfW. Diese fördert barrierefreie Sanierungen mit günstigen Darlehen (KfW-Programm 159) oder einmaligen Zuschüssen in Höhe von 10 Prozent (KfW-Programm 455-B). Erhältlich ist die Sanierungsförderung dabei unter anderem für folgende Maßnahmen:

  • Schwellen entfernen
  • Wände und Durchgänge versetzen
  • Küche und Bad umbauen
  • Terrassen und Balkone umgestalten
  • Wege ebnen, etc.

Mit dem Programm 159 fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz. Hier gibt es günstige Darlehen für:

  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Die Kombination bestimmter Maßnahmen ergibt den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“. Wer diesen erreicht, erhält nochmals eine höhere Sanierungsförderung.

6. Die Alternative: Steuerliche Förderung der Sanierung

Alternativ gibt es auch einen Steuerbonus für die Sanierung. 20 Prozent der anfallenden Kosten können über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt ist es möglich, 40.000 Euro für Maßnahmen am Haus und der Heizung von der Steuer abzusetzen.

Wichtig zu wissen: Der Steuerbonus lässt sich für die gleiche Maßnahme mit keinem anderen Programm kombinieren. Er ist außerdem das einzige Fördermittel, das nachträglich zu beantragen ist. In diesem Fall können Sie zunächst sanieren und anschließend einen Teil der Kosten zurückerlangen.

Erfüllen Sanierer die hohen technischen Anforderungen der Fördergeber nicht, können Sie in vielen Fällen den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Diesen gibt es für Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten an einem selbst genutzten Gebäude.

7. Fazit: Zahlreiche Förderungen für aller Art Sanierungen

Wer saniert und dabei staatliche Förderungen beantragt, kann reichlich finanzielle Unterstützung erhalten. Vom Einbau einer Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien bis hin zur Altbausanierung finden sich Förderprogramme. Wenn Sie dann noch nach einen passenden Kredit suchen, finden unsere Wüstenrot-Berater die richtige Lösung für Sie.

Stand: April 2024

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