Wohn-Riester-Entnahme
Sie möchten Ihren Wüstenrot Wohn-Riester für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme verwenden? Hier finden Sie Informationen und Dokumente zur Wohn-Riester-Entnahme.
Sichern Sie sich Geld vom Staat für Ihre eigenen vier Wände – als Basis für finanzielle Sicherheit im Alter. Die Riester-Förderung kann für den Aufbau von mehr Eigenkapital und auch die schnellere Tilgung Ihres Wohndarlehens genutzt werden.
Jetzt mit Wohn-Riester auch für energetische Sanierungen vorsorgen. Das Beste daran: Der Staat spart – und tilgt mit.
Zusatzkosten durch steigende Energiepreise machen Immobilieneigentümern zu schaffen. Sie zahlen heute deutlich mehr für Öl, Gas und Strom. Eine energetische Sanierung ist daher unumgänglich.
Wer energetisch saniert, spart daher nicht nur massiv Energiekosten ein, sondern profitiert zusätzlich noch von einem positiven Wohnklima. Profitieren Sie dabei auch von der möglichen staatlichen Förderung. Die staatlich geförderte Eigenheimrente (Wohn-Riester) kann ab 2024 auch zur energetischen Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden.
Sorgen Sie dafür jetzt schon vor – mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag. Die Riester-Förderung erhöht das Eigenkapital. Mit Wohn-Riester sichern Sie sich zudem für spät ein günstiges Bauspardarlehen, das dann mit der staatlichen Förderung schneller zurückgezahlt wird und sparen so zusätzlich Finanzierungskosten.
Starten Sie jetzt!
Insbesondere Arbeitnehmer, Beamte, versicherungspflichtige Selbstständige und deren Ehepartner können Riester-Förderung erhalten. Der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag plus Zulagen) für die volle Zulagen-Förderung liegt bei 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens. Zahlen Sie weniger, fällt auch die Zulage geringer aus. Bis zu 2.100 Euro1 können jährlich gefördert werden.
Annahmen: Brutto-Vorjahreseinkommen 40.000 Euro, beide Kinder nach 2008 geboren, zwei getrennte AV-Verträge
→ Förderquote 57%3
Mit Ihrem Wüstenrot Wohn-Riester (Bausparvertrag) können Sie den Bau, Kauf oder altersgerechten Umbau verwirklichen. Oder aber Sie lösen damit ein für diese Zwecke verwendetes Darlehen ab, unabhängig davon, wann Sie dieses aufgenommen haben.
Familie Schmidt hat ihre Traumimmobilie bereits gefunden und möchte sofort finanzieren. Kann sie von den Riester-Zulagen profitieren? Unbedingt, wie folgendes Beispiel zeigt. Der Berater empfiehlt, parallel zum Finanzierungsdarlehen einen Riester-Bausparvertrag zu besparen. Nach Ablauf der Zinsbindung des Darlehens kann dieser mitsamt der satten staatlichen Forderung zur Tilgung eingesetzt werden.
Das spart die Beispielfamilie4 mit der Finanzierung plus Wohn-Riester: | |
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Riester-Zulagen5
13.130 Euro Zulage6 erhält der Ehemann über 16 Jahre (ca. 10 Jahre bis Zuteilung, ca. 6 Jahre Tilgung), plus 1.750 Euro Grundzulage Ehefrau über 10 Jahre |
14.880 Euro |
Zusätzlicher Steuervorteil7
Über 16 Jahre, davon 2.450 Euro bis Zuteilung |
3.920 Euro |
Zinsvorteil Durch die Zulagen bis Zuteilung ergibt sich eine rund 8.000 Euro niedrigere Anschlussfinanzierung. Das spart Kosten - beispielhaft über 15 Jahre bei einem gebundenen Sollzinssatz von 1% p.a. |
1.200 Euro |
Gesamtvorteil | 20.000 Euro |
Mit Wüstenrot Wohnsparen und Wüstenrot Wohndarlehen holen Sie sich Zuschüsse vom Staat. Beispielsweise mit attraktiven Riester-Zulagen. So bilden Sie schnell und sicher Vermögen.
1 Bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern, wenn nur ein Ehepartner/eingetragener Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt ist und dieser den Mindesteigenbeitrag entrichtet, erhält der andere Ehepartner/eingetragene Lebenspartner ebenfalls die Zulagen, wenn er für seinen Vertrag jährlich den Sockelbeitrag von 60 Euro entrichtet. In diesen Fällen beträgt der Höchstbeitrag 2.160 Euro im Jahr abzüglich Zulagen.
2 Die zulagengeförderten Spar- und Tilgungsleistungen können als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, gibt es einen zusätzlichen Steuervorteil (Günstigerprüfung). Der Steuervorteil wird direkt vom Finanzamt ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass keine weiteren zu versteuernden Einkünfte vorliegen. Berechnungsgrundlage: 8 % Kirchensteuer, ohne Solidaritätszuschlag. Die Berechnungen sind Beispielwerte ohne Gewähr.
3 Summe der Riester-Zulage und ggf. zusätzlicher Steuervorteil im Verhältnis zum Gesamtbeitrag – Eigenleistung + Riester-Zulage (maximal 2.100 Euro bei Alleinstehendenden, maximal 2.160 Euro bei Ehepaaren mit einem Arbeitnehmer)
4 Die vierköpfige Familie (ein Arbeitnehmer, 2 Kinder – geboren 2016 und 2018) hat ein Bruttojahreseinkommen von 52.500 Euro. Sie finanziert die Immobilie mit Wüstenrot Wohndarlehen Classic: 200.000 Euro Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Gleichzeitig schließt das Ehepaar zwei Wüstenrot Wohn-Riester Vertrage ab, die nach rund zehn Jahren zuteilungsreif sind. Peter Schmidt bespart den einen Vertrag (Bausparsumme von 50.000 Euro) mit 110 Euro monatlich. Seine Frau Sabine einen zweiten Vertrag (Bausparsumme 10.000 Euro) mit dem Sockelbeitrag von 5 Euro pro Monat. Nach zehn Jahren - ungefähr zum Laufzeitende des Wohndarlehen Classic – sind die Bausparverträge zuteilungsreif. Sie werden zur teilweisen Tilgung der Restsumme genutzt. Die folgende Anschlussfinanzierung kann deutlich niederer ausfallen. Zudem wurden alle Riester-Vorteile voll genutzt.
5 Grundzulage jährlich 175 Euro. Bei Ehepartnern/eingetragenen Lebenspartnern, bei denen nur ein Partner unmittelbar förderberechtigt ist, erhalt auch der andere Partner die Zulage, wenn er für seinen Vertrag jährlich einen Sockelbetrag von 60 Euro entrichtet. Der Mindesteigenbeitrag für den unmittelbar förderberechtigten Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner betragt 2.100 Euro im Jahr abzüglich Zulagen. Kinderzulage jährlich je Kind 300 Euro. Gesamte Forderung jährlich 950 Euro. Eigenbeitrag monatlich 115 Euro (Arbeitnehmer 110 Euro, Ehefrau 5 Euro = Mindesteigenbeitrag). Abschluss Wüstenrot Wohn-Riester, 50.000 Euro Bausparsumme (Arbeitnehmer) und Wüstenrot Wohn-Riester 10.000 Euro Bausparsumme (Ehefrau).
6 Berechtigung für Kinderzulage auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes unterstellt.
7 Steuervorteile pauschal aus dem Bruttogehalt ermittelt unter Berücksichtigung der Kirchensteuer (8%).
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