Zuschüsse und
Förderung

Förderung für Lüftungsanlagen im Überblick

Eine kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung senkt Ihren Energieverbrauch. Sie spart Heizkosten sowie CO2 und wird daher von verschiedenen Stellen gefördert. Erhältlich sind dabei neben staatlichen Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen auch regionale Förderangebote. Doch wo ist die Förderung von Lüftungsanlagen am höchsten und wie nutzen Sie die Mittel für Ihr Vorhaben? Die wichtigsten Informationen finden Sie hier im Überblick.

Welche Lüftungsanlagen werden gefördert?

In Wohngebäuden kann die Förderung von Lüftungsanlagen für den Einbau/die Erstinstallation folgender Systeme genutzt werden:

  • bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme (feuchte-, kohlendioxid- oder mischgasgeführt)
  • zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager
  • Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe
  • Kompaktgeräte ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe

Darüber hinaus gibt es die finanzielle Unterstützung auch für den Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen. In beiden Fällen spielt die Wärmerückgewinnung eine wichtige Rolle. Denn: Je mehr Energie aus der verbrauchten und warmen Abluft zurückgewonnen werden kann, umso weniger muss die Heizung leisten. Für die effiziente Funktion der Lüftungstechnik kommt es zudem auf eine hohe Luftdichtheit des Gebäudes an. Ist diese nicht gegeben, machen unkontrollierte Luftströmungen die Vorteile der Wärmerückgewinnung schnell zunichte.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Gut zu wissen: Gefördert wird nicht nur der Einbau der Lüftungsanlage, sondern auch bauliche Maßnahmen, die damit in Zusammenhang stehen, beispielsweise:

  • Wand- und Durchbrucharbeiten, Verkleidungen sowie notwendige Putz- und Malerarbeiten
  • Luftdurchlässe, Luftleitungen sowie Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelemente
  • Maßnahmen zur Schalldämmung oder die Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik
  • der Einbau eines Erdwärmetauschers oder von Solarluftkollektoren
  • die dazugehörige Luftdichtheitsmessung sowie die Kosten für Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
  • Einbau einer Luftheizung

Im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus bekommen Sie die Förderung für Lüftungsanlagen auch für notwendige Maler- und Putzarbeiten. Bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen besteht diese Möglichkeit nicht.

Mein Eigenheim

Lohnt sich die Investition in eine Lüftungsanlage?

Welche Vor- oder Nachteile bietet sie und wie lebt es sich damit im Alltag? Mein Eigenheim klärt für Sie die wichtigsten Fragen rund ums Thema.

Staatliche Förderung für Lüftungsanlagen im Überblick

Das wichtigste staatliche Förderprogramm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier werden Lüftungsanlagen über die BAFA gefördert. Kommt diese staatlichen Förderung für den Einbau Ihrer Lüftungsanlage nicht infrage, bieten auch viele Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme an. Und nicht zuletzt gibt es auch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung.

Wichtig!

Sie dürfen die Kosten für eine energetische Sanierungsmaßnahme nicht bei der Steuererklärung geltend machen und zusätzlich für dieselbe Maßnahme öffentliche Fördermittel durch KfW oder BAFA in Anspruch nehmen.

Hier müssen Sie sich für eine der beiden Förder-Varianten entscheiden.

Mit diesem Programm fördert das BAFA den Einbau und die Optimierung von Lüftungsanlagen. Voraussetzung ist, dass diese effizient arbeiten, einreguliert sind und die Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946 Teil 6 für das gesamte Gebäude oder mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicherstellen.
Hier geht es direkt zum BAFA-Programm Anlagentechnik

  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Wenn Sie den Einbau als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzen, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

Tipp:
Nutzen Sie Zuschüsse bei der Energieberatung: Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei energetischen Sanierungen immer sinnvoll. Da ist es gut zu wissen, dass Energieberatungen großzügig bezuschusst werden. Bis zu 80 % der Kosten erstattet der Staat hier ebenfalls über das BAFA.

Für größere Bauvorhaben, beispielsweise bei einem Neubau oder einer Komplettsanierung, bieten sich auch die KfW-Kredite an. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass Sie Ihr Haus auf das Niveau eines Effizienzhauses bringen.

Mehr zu staatlichen Förderungen und Zuschüssen fürs Eigenheim

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern individuelle Fördermöglichkeiten, mit denen die Nachrüstung einer kontrollierten Wohnungslüftung oder die Installation beim Neubau finanziell unterstützt werden.

Eine gute Übersicht über die regionalen Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie beim Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH):

Regionale Förderung von Lüftungsanlagen

Wer eine energetische Sanierung des Eigenheims plant, kann auch von steuerlicher Förderung profitieren. Insgesamt können Sie sich im Laufe von drei Jahren 20 % der Investitionskosten (bis maximal 40.000 Euro) vom Finanzamt zurückholen.

Mehr zum Steuerbonus für energetische Sanierungen

Stand: März 2023

Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Modernisierung und energetische Sanierung.

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.

Chatten Sie mit uns

Unsere Chatzeiten:
Mo bis Do 9:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 18:00 Uhr

Zurzeit ist kein freier Berater verfügbar.