erneuerbare
Energien

Photovoltaik: Förderung und Zuschüsse 2024

Photovoltaikanlagen sind so beliebt wie nie. Sie ermöglichen eine nachhaltige Energiegewinnung fürs eigene Haus und mehr Unabhängigkeit vom Stromversorger.

Dank staatlicher Förderungen und Zuschüsse ist die Investition in eine neue Photovoltaikanlage seit Anfang 2024 besonders lohnend.

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik 2024?

Die Photovoltaik-Förderung wurde im vergangenen Jahr deutlich angehoben. Wer in diesem Jahr eine neue PV-Anlage kauft, profitiert von einem Bündel an staatlichen Förderprogrammen, das die Anschaffung einer Solaranlage im Jahr 2024 besonders attraktiv macht:

  1. Regionale Zuschüsse
  2. Zinsvergünstigte Kredite
  3. Steuervorteile
  4. Höhere Einspeisevergütung

Förderung 1: Zuschüsse für Photovoltaikanlagen

Einen bundeseinheitlichen Zuschuss für Photovoltaik gibt es leider nicht mehr. In die Bresche springen jedoch viele regionale und städtische Förderprogramme. Es lohnt sich auf jeden Fall, in der eigenen Stadt oder Region nachzufragen, ob die Investition in erneuerbare Energien gefördert wird.

Wichtig: Förderbudgets beachten

Beachten Sie die teilweise sehr knappen Budgets der Länder, Städte und Kommunen. In Zeiten von Energiekrise und -knappheit sind Solaranlagen sehr beliebt und entsprechend kann es Ihnen passieren, dass die Förderbudgets daher häufig bereits nach kurzer Zeit ausgeschöpft sind.

Drei Beispiele für Photovoltaik-Zuschüsse

Die Stuttgarter Solaroffensive gibt 350 Euro pro kWh Leistung der Photovoltaikanlage als Zuschuss dazu. Der Zuschuss erhöht sich auf bis zu 450 Euro, wenn zeitgleich eine Dachbegrünung durchgeführt wird oder die Solaranlage an der Fassade installiert wird.

Auch Stromspeicher werden mit bis zu 300 Euro je kWh gefördert. Das Maximum sind 20.000 Euro.

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In Köln erhalten Immobilienbesitzer im Rahmen der „ Solaroffensive250 Euro pro kWp Anlagenleistung und 150 Euro pro kWh Stromspeicherkapazität. Wer sein Dach begrünt, erhält obendrein noch 50 Euro pro kWp dazu.

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In Hannover heißt es: „ DachVollToll“. Eigenheimbesitzer erhalten bei diesem Photovoltaik-Förderprogramm immerhin noch 100 Euro pro kWh Leistung der Photovoltaikanlage. Mit Gründach wird die Fördersumme verdoppelt.

Aber auch hier denkt man schon weiter: Sogenannte „fassadenintegrierte PV-Module“ werden mit der dreifachen Summe gefördert: 300 Euro kommen pro kWp Leistung von der Landesregierung.

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Förderdatenbank des Bundes

Ein wichtiger Anlaufpunkt bei der Suche nach einer regionalen Solaranlagen-Förderung ist die Förderdatenbank des Bundes: Einfach „Photovoltaik“ in die Suchmaske eingeben und über die Filter das eigene Bundesland auswählen.
Die Datenbank gibt anschließend Informationen zu möglichen Förderprogrammen aus.

Zuschüsse für Balkonkraftwerke

Auch für die beliebten Stecker-Solargeräte, die häufig auf dem Balkon installiert werden, gibt es eine eigene Photovoltaik-Förderung in regionalen Förderprogrammen. Auch in diesem Fall gilt: Erkundigen Sie sich im Rathaus Ihrer Gemeinde, ob es bei Ihnen eine eigene Photovoltaik-Förderung gibt.

So bezuschussen beispielsweise Wiesbaden und Köln Balkon-Solaranlagen mit je 300 Euro. Sogar 500 Euro gibt es in Berlin im Rahmen des Förderprogramms SolarPlus.

Tipp

Kleine, preisgünstige, steckerfertig gelieferte Solarstromanlagen sparen teuren Netzstrom ein. In diesem FAQ beantwortet "Mein Eigenheim" die wichtigsten Fragen zu Kauf und Montage der Balkon-Solaranlagen.

Förderung 2: Günstige Kredite

Die staatliche KfW-Bank fördert Photovoltaikanlagen über zinsvergünstigte Kredite. Mit dem Förderprogramm Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270) bezuschusst die KfW erneuerbare Energieanlagen und Batteriespeicher. Der Kredit ermöglicht eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent der Anlagenkosten.

Förderung 3: Steuervorteile

Das neue Jahressteuergesetz bringt für Eigenheimbesitzer, die an der Installation einer Photovoltaikanlage interessiert sind, große Vorteile mit sich. Mehrwertsteuer und Einkommenssteuer entfallen für PV-Anlagen-Besitzer komplett. Der Kauf einer Photovoltaikanlage wird so noch einfacher und günstiger. Auch viele bisher geltenden, komplexen Steuerregeln Steuererklärung entfallen. Diese Vereinfachungen machen die Nutzung von Sonnenenergie als Stromquelle noch attraktiver.

Seit 2023 können Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp komplett mehrwertsteuerfrei erworben werden. Sofern die Hersteller den Wegfall der Mehrwertsteuer an ihre Kunden weitergeben, wurden mit dem Jahreswechsel Photovoltaikanlagen auf einen Schlag 19 Prozent günstiger.

Es handelt sich hier um eine sogenannte Nullsteuer, d.h. die Mehrwertsteuer wird beim Kauf mit einem Steuersatz von 0 Prozent ausgewiesen. Das ist besonders vorteilhaft für all diejenigen, die bereits im Jahr 2022 ein Angebot für eine Photovoltaikanlage eingeholt haben. Der bisher veranschlagte Mehrwertsteuersatz entfällt dann.

Auch der bürokratische Aufwand verringert sich dadurch erheblich: Denn da keine Mehrwertsteuer mehr erhoben wird, entfallen auch die bislang häufig notwendigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Umsatzsteuerjahresmeldung und das Versteuern der eigenen Einspeisevergütung und des Eigenverbrauchs, mit der sich findige PV-Anlagen-Besitzer bislang über bürokratische Umwege die Mehrwertsteuer bei der Steuererklärung zurück holen konnten.

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Eine weitere Neuerung des Jahressteuergesetzes: Seit 2023 entfällt die Einkommensteuer, die bislang auf die Einspeisevergütung entrichtet werden musste, komplett. Damit sind alle über die Solaranlage erzeugten Erträge steuerfrei und Sie können die Einspeisevergütung voll ausschöpfen.

Das gilt sowohl für alte als auch neue Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp bei Einfamilienhäusern oder 15 kWp pro Wohneinheit auf Mehrfamilienhäusern oder Gewerbegebäuden.

Und: Die neue Regelung gilt sogar rückwirkend für 2022. Das spart nicht nur Geld, sondern auch jede Menge bürokratischen Aufwand, wie die Gewinnermittlung und Erstellung einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) bei der Steuererklärung.

Hier haben wir noch mehr Infos zur Steuerfreiheit bei Photovoltaikanlagen seit 2023 zusammengestellt.

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Die oben genannten Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer und Einkommenssteuer gelten auch für Steckersolargeräte: Beim Kauf fällt keine Mehrwertsteuer mehr an, auf die Einspeisevergütung keine Einkommensteuer mehr.

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Wichtig:

Betreiber einer Photovoltaikanlage, die mindestens zehn Prozent ihres Stroms ins öffentliche Netz einspeisen, gelten als „Unternehmer“ gemäß Umsatzsteuergesetz. Sie müssen sich bei ihrem zuständigen Finanzamt anmelden – auch wenn sie seit 2022 keine Einkommensteuer entrichten müssen. Das gilt nach wie vor. Wie Sie Ihre PV-Anlage anmelden, erfahren Sie bei "Mein Eigenheim".

Förderung 4: Einspeisevergütung

Das Wichtigste vorab: Der Hauptgrund für die gute Rendite einer Photovoltaikanlage ist nicht die Einspeisevergütung, sondern der gesparte Strom. Das ist augenscheinlich, wenn die Einspeisevergütung maximal 12,87 Cent beträgt, die Stromkosten aber durchschnittlich schon bei 25 bis 30 Cent liegen.

Mit anderen Worten: Jede selbst erzeugte und auch selbst verbrauchte Kilowattstunde spart mehr, als eine Einspeisung jemals erbringen würde.

Dennoch kann auch die Einspeisevergütung als eine langfristig ausgerichtete Förderung betrachtet werden, da kleine Zusatzgewinne erwirtschaftet werden können. Zumindest gilt das für eine übliche Anlagengröße. Wer mehrere Dächer mit Photovoltaikanlagen bestückt und bereits einen hohen Autarkiegrad hinsichtlich des Stromverbrauchs erreicht, kann natürlich auch viel Strom komplett ins Netz einspeisen – und eine entsprechende hohe Zusatzrendite erzielen.

Die Einspeisevergütung wurde 2022 neu justiert. Die Vergütungssätze gelten für 20 Jahre und sinken nach einer Frist bis 2024 in einem halbjährlichen Rhythmus.

Die beiden möglichen Einspeisevergütungssätze sind:

  • Überschuss-Einspeiser verbrauchen einen Teil des Solarstroms selbst und speisen nur den Überschuss, den sie gerade nicht selbst abnehmen können, ins Netz. Dafür erhalten sie 8,11 Cent pro kWh.
  • Volleinspeiser geben den gesamten Ertrag ihrer Photovoltaikanlage ins Netz ab. Dafür erhalten sie 12,87 Cent pro kWh für Anlagen unter 10 kW und 10,79 Cent/kWh für die restlichen kWh größerer Anlagen.

Weitere Infos zur aktuellen Einspeisevergütung bekommen Sie bei "Mein Eigenheim".

Förderung und Rendite: Ab wann macht sich eine Photovoltaikanlage bezahlt?

Generell gilt: Wann sich die Photovoltaikanlage rechnet, hängt von vielen Faktoren ab. Einerseits natürlich vom Preis der Anlage, aber auch vom Standort des Hauses und der Ausrichtung des Daches zur Sonne. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Eigenverbrauch: Wer viel Strom benötigt und vom selbst erzeugten Strom entsprechend viel selbst verbrauchen kann, muss weniger Strom einkaufen. Deshalb ist die Rendite entsprechend höher.

Mit den aktuellen staatlichen Förderungen machen sich Photovoltaikanlagen noch schneller bezahlt als früher. Die Amortisationszeit – also die Zeit, bis sich die Photovoltaikanlage bezahlt gemacht hat – wird kürzer. Wir zeigen an einem Rechenbeispiel, wieviel Sie beim Kauf sparen:

Rechenbeispiel: Kosten und Einnahmen einer typischen 10-kWp-Photovoltaik-Anlage auf einem Satteldach, Südausrichtung, Stuttgart

Wir gehen von einer Photovoltaikanlage mit einer mittleren Größe von 10 kWp aus, die auf einer Dachfläche von 50 m² verlegt wird. Der Standort des Hauses liegt in Süddeutschland – hier ist eine entsprechende Sonneneinstrahlung in der Berechnung mitberücksichtigt. Den Ertrag kann jeder mit diesem Tool selbst berechnen. Dank der Südausrichtung des Daches erzeugt die Anlage rund 10.000 kWh Strom.

Aufgrund der neuen Steuerregeln fallen keine Mehrwertsteuern für die Anlage und auch keine Einkommensteuern für die Erträge an. Im Beispiel wurde außerdem ein Stromspeicher mit 7 kWh Kapazität verbaut, um die Nutzung des produzierten Stroms im eigenen Haus zu erhöhen. Ein Eigenverbrauchsanteil von 60 Prozent wird dafür zugrunde gelegt. Überschüsse werden für 8,11 Cent pro kWh ins Netz eingespeist.

Gehen wir von derzeit30 Cent Strompreis aus, liegt der Gegenwert der Eigennutzung bei ordentlichen 1.800 Euro pro Jahr. Die Anlage hat sich bereits nach etwas mehr als sieben Jahren amortisiert.

Gesamtkosten Photovoltaikanlage (10 kWp) + Stromspeicher (7 kWh), inkl. Installation und Gerüst 25.000 Euro
abzg. 19 % Mehrwertsteuer - 3.992 Euro
abzgl. Förderbonus Photovoltaik (Beispiel „Stuttgarter Solaroffensive“: 350 Euro pro kWh als Zuschuss) - 3.500 Euro
abzg. Förderbonus Stromspeicher (Beispiel „Stuttgarter Solaroffensive“: 300 Euro pro kWh als Zuschuss) - 2.100 Euro
Gesamtersparnis durch Förderung und Mehrwertsteuer-Entlastung - 9.592 Euro
Gesamtkosten nach Förderung 15.408 Euro
Annahmen
erzeugter Strom pro Jahr 10.000 kWh
davon Anteil Eigennutzung (60 %) 6.000 kWh
davon Einspeisung (40 %) 4.000 kWh
Stromkosten für Netzbezug 0,30 Euro pro kWh
Einspeisevergütung für Überschusseinspeiser 8,11 Cent pro kWh
Gegenwerte
Gegenwert Eigennutzung, berechnet zum Strompreis 6.000 kWh · 0,30 Euro = 1.800 Euro
Gegenwert Stromverkauf, berechnet zur Einspeisevergütung 4.000 kWh · 0,0811 Euro = 324,4 Euro
Stromkosten-Ersparnis
Gesamtersparnis und Einspeisung Strom pro Jahr 2.124,4 Euro
Anschaffungskosten PV-Anlage nach Förderung 15.408 Euro
jährliche Stromkosten-Ersparnis und Einspeisevergütung 2.124,4 Euro
Amortisationszeit 15.408 Euro / 2.124,4 Euro = 7,25 Jahre

Danach wird sie aber noch viele weitere Jahre Strom produzieren und spart Ihnen viele Kosten. Sie generieren dann jährlich Gewinne durch günstigeren Eigenstrom und die Einspeisevergütung. Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer sind die Anschaffungskosten niedriger und damit ist die Anlage früher amortisiert.

Fazit: Die Photovoltaik-Förderung 2024 lohnt sich für viele

  • Zuschüsse für Photovoltaikanlagen gibt es über regionale Förderprogramme. Sie sind meist nach Leistung der Photovoltaikanlage gestaffelt.
  • Einen günstigen Kredit für die Finanzierung der Anlage vergibt die KfW (Programm 270 – Erneuerbare Energien Standard).
  • Seit 2023 ist der Kauf von Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer befreit, was den Erwerb günstiger macht und Steuerbürokratie vereinfacht. Zusätzlich sind auch die Erträge der Anlage einkommenssteuerfrei.
  • Die aktuelle Einspeisevergütung wurde 2022 erhöht – auf 8,11 Cent für Überschusseinspeiser und 12,87 Cent für Volleinspeiser.
  • Photovoltaikanlagen rentieren sich am schnellsten, wenn man möglichst viel vom erzeugten Strom selbst verbrauchen kann.

Stand: März 2024

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