Willkommen bei Wüstenrot. Schön, dass Sie da sind!
Aus der Aachener Bausparkasse AG wird die Wüstenrot Bausparkasse AG. Wir begrüßen Sie sehr herzlich bei Wüstenrot!

Ihre Vorteile bei Wüstenrot
- Sie profitieren von einem mehrfach ausgezeichneten Service
- Hohe Bauspar- und Baufinanzierungskompetenz
- Wüstenrot ist Erfinder des Bausparens
- Ein starker und verlässlicher Partner für Ihre Wohnwünsche
- Ihre Verträge und Ansprechpartner bleiben bestehen
Fragen und Antworten zur Verschmelzung von Aachener und Wüstenrot
Der Kundenservice ist jeweils Montag bis Freitag von 08:00-19:00 Uhr für Sie da. Bitte halten Sie bei Fragen zu Ihrem Vertrag Ihre Vertragsnummer bereit.
Wüstenrot Bausparkasse AG
Postfach:
71630 Ludwigsburg
E-Mail-Adresse: herzlich-willkommen@wuestenrot.de
Telefon: +49 (7141) 16-756414
Telefax: +49 (7141) 16-814848
Homepage: www.wuestenrot.de
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Für Sie ändert sich nichts. Ihre Vertragsnummer(n) sowie die Konditionen zu Ihren Produkten bleiben unverändert. Gleiches gilt für den Status Ihrer Verträge oder mit der ehemaligen Aachener Bausparkasse getroffene Vereinbarungen. Ihre Bausparvertragsnummer bleibt unverändert bestehen. Dies gilt gleichermaßen für Riester-Verträge, die unverändert weiterlaufen.
Nein, Einzahlungen auf bestehende Verträge müssen nicht verändert werden und erfolgen weiterhin auf das Konto mit der Ihnen bekannten Bauspar-IBAN (BLZ 39020000). Sie finden Ihre Bauspar-IBAN entweder auf Ihrem letzten Jahreskontoauszug oder auf Ihrer Annahmeurkunde.
Nein, für Sie erfolgen die Einzüge unverändert. Sie werden ab dem 01.07.2020 lediglich eine veränderte Gläubiger-Identifikationsnummer (DE92ZZZ00000032166) auf Ihrem Einzug finden.
Nein, es gelten weiterhin die bisherigen Gebühren.
Wenn Sie nur bei der ehemaligen Aachener Bausparkasse AG einen Freistellungsauftrag gestellt haben, gilt dieser weiterhin – auch für eventuelle Zinserträge bei der Wüstenrot Bausparkasse AG.
Wenn Sie sowohl bei der ehemaligen Aachener Bausparkasse AG als auch bei der Wüstenrot Bausparkasse AG Freistellungsaufträge gestellt haben, gelten diese weiterhin über die jeweilige Höhe. Dies setzt voraus, dass die für Sie geltenden Höchstbeträge eingehalten werden.
Wenn Sie sowohl bei der ehemaligen Aachener Bausparkasse AG als auch bei der Wüstenrot Bausparkasse AG Freistellungsaufträge gestellt haben, gelten diese weiterhin über die jeweilige Höhe. Dies setzt voraus, dass die für Sie geltenden Höchstbeträge eingehalten werden.
Nein, einen neuen Freistellungsauftrag erteilen Sie der Wüstenrot Bausparkasse AG. Der Freistellungsauftrag gilt für alle Zinserträge Ihrer Verträge. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Berater oder finden Sie unter wuestenrot.de/aachener im Formularbereich. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular per Post, Fax oder E-Mail bei der Wüstenrot Bausparkasse AG ein.
Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Ihr Arbeitgeber kann die Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen wie bisher weiterführen.
Ja, Ihre vermögenswirksamen Leistungen werden weiterhin elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Wenn Sie vor der Verschmelzung bei beiden Bausparkassen Verträge hatten, bekommen Sie mehrere Wohnungsbauprämien-Anträge. Bitte reichen Sie jedoch nur die Anträge mit den Verträgen ein, für die Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen möchten.
Sie möchten sich persönlich beraten lassen?
Ihr bisheriger Berater vor Ort ist weiterhin persönlich für Sie da. Die starken Partner der Aachener Bausparkasse sind jetzt Partner der Wüstenrot Bausparkasse.
#wohnenheisst Wohnwünsche verwirklichen mit Wüstenrot.
Egal, welchen Wohnwunsch Sie sich erfüllen möchten, Wüstenrot unterstützt Sie dabei. Wüstenrot Wohnsparen und Wüstenrot Wohndarlehen sind so vielfältig wie Ihre Ziele.