Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung VL.
Um Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen zu können, müssen die Daten zu eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln werden (§ 15 5.VermBG). Die Übermittlung ist nur möglich, wenn uns der VL-Einzahler (Arbeitnehmer) die Einwilligung zur elektronischen Übermittlung erteilt hat. Sie möchten uns Ihre Einwilligung erteilen? Bitte füllen Sie diese vollständig aus.
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