Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung VL.

Um Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen zu können, müssen die Daten zu eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln werden (§ 15 5.VermBG). Die Übermittlung ist nur möglich, wenn uns der VL-Einzahler (Arbeitnehmer) die Einwilligung zur elektronischen Übermittlung erteilt hat. Sie möchten uns Ihre Einwilligung erteilen? Bitte füllen Sie diese vollständig aus.

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Vertragsdaten
Sind Sie der Vertragsinhaber?*

Ich ermächtige Sie hiermit, den Schriftwechsel bezüglich meiner vermögenswirksamen Leistungen an den Vertragsinhaber des genannten Bausparvertrags zu senden.*

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Einwilligung
Ich habe das Recht, diese Einwilligung und die Befreiung vom Bankgeheimnis jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf hat keinen Einfluss auf bereits übermittelte Daten.

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