Sichern Sie sich die Arbeitnehmersparzulage für Ihren Bausparvertrag
Der Staat fördert Arbeitnehmer beim Aufbau von Eigenkapital mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage.
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) in einen Sparvertrag einzahlen – zum Beispiel einen Bausparvertrag. Gefördert werden 9 Prozent Ihrer VL-Einzahlungen in Ihren Vertrag, bis zu einer Obergrenze. Alleinstehende können bis zu 43 Euro Förderung pro Jahr erhalten, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sind bis zu 86 Euro pro Jahr drin.
Dank staatlicher Zuschüsse schneller zum Wohntraum
Mit einem Bausparvertrag wird das Sparen für die eigenen vier Wände zum Kinderspiel: Sie sichern sich günstige Darlehenszinsen, profitieren von staatlichen Förderungen und bauen gezielt Guthaben für Ihr Traumzuhause auf.
Beim Bausparen beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent Ihrer VL-Sparleistung. Gefördert werden Einzahlungen bis zu einem Betrag von 470 Euro pro Jahr. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von rund 43 Euro pro Jahr.
Veranlagte Paare können gemeinsam von der Förderung profitieren. Damit steigt der jährliche Höchstbetrag auf 940 Euro und die maximale Förderung auf 86 Euro jährlich.
Hier sehen Sie die Förderkonditionen im Überblick:
| Alleinstehende | Ehepaare / Lebenspartner | |
|---|---|---|
| Fördersatz | 9 % | 9 % |
| Max. geförderte Sparleistung pro Jahr | 470 € | 940 € |
| Max. Arbeitnehmersparzulage pro Jahr | 43 € | 86 € |
Sie erhalten keine oder nur geringe vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber?
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht den maximalen Betrag von 40 Euro pro Monat zahlt, können Sie die Differenz durch eine Gehaltsumwandlung ausgleichen. Vereinbaren Sie dazu mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Gehalts zusätzlich als vermögenswirksame Leistung in Ihren VL-Sparvertrag eingezahlt wird.
Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Wichtig dabei: Für die Förderung ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern Ihr zu versteuerndes Einkommen maßgeblich – also das Einkommen nach Abzug aller Freibeträge und Pauschalen. Da das zu versteuernde Einkommen oft deutlich unter dem Bruttogehalt liegt, können auch Arbeitnehmer mit höheren Einkommen noch förderberechtigt sein.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Bruttoarbeitslohn maximal sein darf, damit Sie unter den Einkommensgrenzen von 40.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 80.000 Euro für Paare bleiben:
| Alleinstehende | Paare mit einem Arbeitnehmer | Paare mit zwei Arbeitnehmern | |
|---|---|---|---|
| Keine Kinder | 51.600 € | 97.900 € | 103.200 € |
| 1 Kind | 62.600 € | 107.600 € | 114.600 € |
| 2 Kinder | 68.700 € | 117.100 € | 126.300 € |
| 3 Kinder | 74.300 € | 126.700 € | 138.000 € |
Erfahren Sie, welche Förderungen Ihnen zustehen
Mit unserem Förderrechner erhalten Sie eine erste Orientierung zu den möglichen Bausparförderungen.
Sie beantragen die Arbeitnehmersparzulage einmal im Jahr über Ihre Einkommensteuererklärung – und zwar rückwirkend für das vergangene Sparjahr.
So gehen Sie vor:
Zwei Beispiele verdeutlichen, warum sich die Arbeitnehmersparzulage lohnt. Das liegt vor allem an der Kombination aus der Zulage und vermögenswirksamen Leistungen. Wer beide Förderungen in voller Höhe ausschöpft, baut nämlich zügig Bausparguthaben auf.
Für die Beispiele wird einmal von einer alleinstehenden Person und einem förderberechtigten Paar ausgegangen. Pro Person werden jährlich je 500 Euro aus eigenen Mitteln in einen Bausparvertrag eingezahlt und jeweils die maximalen Förderzulagen beansprucht.
Im Folgenden sehen Sie die Guthabenentwicklung für die alleinstehende Person und das Paar:
| Alleinstehende Person | Paar | |
|---|---|---|
| Eigenleistung pro Jahr | 500 € | 1.000 € |
| Eingezahlte VL pro Jahr | 480 € | 960 € |
| Arbeitnehmersparzulage pro Jahr | 43 € | 86 € |
| Gesamtguthaben nach einem Jahr | 1.023 € | 2.046 € |
| Gesamtguthaben nach 10 Jahren davon Förderanteil |
10.230 € 5.230 € |
20.460 € 10.460 € |
Berechnen Sie Ihren persönlichen Bausparvertrag
Unser Rechner gibt Ihnen einen ersten Überblick zu den möglichen Konditionen eines Bausparvertrags.
Neben der Arbeitnehmersparzulage können Sie von verschiedenen weiteren Bausparförderungen profitieren. Wichtig ist nur, dass Sie die einzelnen Fördertöpfe sauber trennen.
Ja, gerade für Berufseinsteiger lohnt sie sich. Das zu versteuernde Einkommen liegt am Anfang meist niedrig, der Anspruch ist damit fast sicher. Sie nehmen früh garantiertes Geld vom Staat mit und bauen gleichzeitig Eigenkapital für Ihr späteres Zuhause auf – ein einfacher Start in den Vermögensaufbau.
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