Arbeitnehmersparzulage: Förderung für Ihren Bausparvertrag

Der Staat fördert Arbeitnehmer beim Aufbau von Eigenkapital mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage.

  • 9 Prozent Förderung auf VL-Einzahlungen
  • Einfach für einen Bausparvertrag erhältlich
  • Bis zu 43 Euro bzw. 86 Euro Förderung pro Jahr

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Familie spielt im Schlafzimmer und freut sich über die erhaltene Arbeitnehmersparzulage

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) in einen Sparvertrag einzahlen – zum Beispiel einen Bausparvertrag. Gefördert werden 9 Prozent Ihrer VL-Einzahlungen in Ihren Vertrag, bis zu einer Obergrenze. Alleinstehende können bis zu 43 Euro Förderung pro Jahr erhalten, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sind bis zu 86 Euro pro Jahr drin.

Ihre Vorteile mit der Arbeitnehmersparzulage:

  • Sie werden fürs Sparen belohnt: Wer mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) ein Guthaben aufbaut, kann die Arbeitnehmersparzulage on top erhalten.
  • Ihr gefördertes Bausparguthaben können Sie bequem für Ihren Wohntraum verwenden – ob für den Bau oder Kauf einer Immobilie, eine Anschlussfinanzierung oder eine Modernisierung.
  • Die Arbeitnehmersparzulage lässt sich ganz einfach mit der Wohnungsbauprämie kombinieren.

Dank staatlicher Zuschüsse schneller zum Wohntraum

Mit einem Bausparvertrag wird das Sparen für die eigenen vier Wände zum Kinderspiel: Sie sichern sich günstige Darlehenszinsen, profitieren von staatlichen Förderungen und bauen gezielt Guthaben für Ihr Traumzuhause auf.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Eine Frau informiert sich auf ihrem Smartphone zur Arbeitnehmersparzulage

Beim Bausparen beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent Ihrer VL-Sparleistung. Gefördert werden Einzahlungen bis zu einem Betrag von 470 Euro pro Jahr. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von rund 43 Euro pro Jahr.

Veranlagte Paare können gemeinsam von der Förderung profitieren. Damit steigt der jährliche Höchstbetrag auf 940 Euro und die maximale Förderung auf 86 Euro jährlich.

Hier sehen Sie die Förderkonditionen im Überblick:

Alleinstehende Ehepaare / Lebenspartner
Fördersatz 9 % 9 %
Max. geförderte Sparleistung pro Jahr 470 € 940 €
Max. Arbeitnehmersparzulage pro Jahr 43 € 86 €

Sie erhalten keine oder nur geringe vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber?

Wenn Ihr Arbeitgeber nicht den maximalen Betrag von 40 Euro pro Monat zahlt, können Sie die Differenz durch eine Gehaltsumwandlung ausgleichen. Vereinbaren Sie dazu mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Gehalts zusätzlich als vermögenswirksame Leistung in Ihren VL-Sparvertrag eingezahlt wird.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Arbeitnehmersparzulage erfüllen?

Eine Familie verkleidet sich mit Papiertüten

Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Arbeitnehmer, Auszubildender oder arbeiten im öffentlichen Dienst.
  • Ihre VL fließen direkt in Ihren Bausparvertrag. Eine private Überweisung von Ihrem Konto zählt nicht.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 40.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 80.000 Euro (Paare).

Wichtig dabei: Für die Förderung ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern Ihr zu versteuerndes Einkommen maßgeblich – also das Einkommen nach Abzug aller Freibeträge und Pauschalen. Da das zu versteuernde Einkommen oft deutlich unter dem Bruttogehalt liegt, können auch Arbeitnehmer mit höheren Einkommen noch förderberechtigt sein.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Bruttoarbeitslohn maximal sein darf, damit Sie unter den Einkommensgrenzen von 40.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 80.000 Euro für Paare bleiben:

Alleinstehende Paare mit einem Arbeitnehmer Paare mit zwei Arbeitnehmern
Keine Kinder 51.600 € 97.900 € 103.200 €
1 Kind 62.600 € 107.600 € 114.600 €
2 Kinder 68.700 € 117.100 € 126.300 €
3 Kinder 74.300 € 126.700 € 138.000 €
Alle Angaben sind Richtwerte (gerundet, Stand Januar 2026). Ihr individueller Wert kann je nach persönlicher Situation abweichen.

Erfahren Sie, welche Förderungen Ihnen zustehen

Mit unserem Förderrechner erhalten Sie eine erste Orientierung zu den möglichen Bausparförderungen.

Wie beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage Schritt für Schritt?

Sie beantragen die Arbeitnehmersparzulage einmal im Jahr über Ihre Einkommensteuererklärung – und zwar rückwirkend für das vergangene Sparjahr.

So gehen Sie vor:

  1. VL-Anspruch prüfen: Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie einen VL-fähigen Bausparvertrag besitzen. Beantragen Sie anschließend – sofern noch nicht geschehen – die vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber. Erst wenn Sie vermögenswirksame Leistungen erhalten, können Sie auch die Arbeitnehmersparzulage erhalten.
  2. Zustimmung zur elektronischen Datenübermittlung erteilen: Wir übermitteln die Daten zu Ihren erhaltenen VL elektronisch an das Finanzamt. Dafür benötigen wir einmalig Ihre Zustimmung zur Übermittlung sowie Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
  3. Einkommensteuererklärung einreichen: In Ihrer Steuererklärung kreuzen Sie im Hauptvordruck (ESt 1 A) das Feld zur „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage" an. Anschließend geben Sie Ihre Erklärung an das Finanzamt weiter. Wichtig dabei: Sie können die Zulage bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.
  4. Festsetzung abwarten: Das Finanzamt prüft Ihren Anspruch und setzt die Zulage gemeinsam mit Ihrem Steuerbescheid fest. Ihre Prämie wird zunächst als Anspruch beim Finanzamt gespeichert. Wenn Sie sich Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen, erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage mit ausbezahlt.

Erteilen Sie uns Ihre Einwilligung zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage

Wenn Sie VL für Ihren Wüstenrot-Bausparvertrag erhalten, müssen Sie uns für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage Ihre Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung erteilen.

Beispiel: Wie viel Arbeitnehmersparzulage kann ich erhalten?

Zwei Freundinnen berechnen ihren Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage

Zwei Beispiele verdeutlichen, warum sich die Arbeitnehmersparzulage lohnt. Das liegt vor allem an der Kombination aus der Zulage und vermögenswirksamen Leistungen. Wer beide Förderungen in voller Höhe ausschöpft, baut nämlich zügig Bausparguthaben auf.

Für die Beispiele wird einmal von einer alleinstehenden Person und einem förderberechtigten Paar ausgegangen. Pro Person werden jährlich je 500 Euro aus eigenen Mitteln in einen Bausparvertrag eingezahlt und jeweils die maximalen Förderzulagen beansprucht.

Im Folgenden sehen Sie die Guthabenentwicklung für die alleinstehende Person und das Paar:

Alleinstehende Person Paar
Eigenleistung pro Jahr 500 € 1.000 €
Eingezahlte VL pro Jahr 480 € 960 €
Arbeitnehmersparzulage pro Jahr 43 € 86 €
Gesamtguthaben nach einem Jahr 1.023 € 2.046 €
Gesamtguthaben nach 10 Jahren
davon Förderanteil
10.230 €
5.230 €
20.460 €
10.460 €
Beispielrechnung. Die tatsächlichen Werte für das Gesamtguthaben können abhängig vom gewählten Bauspartarif sowie weiteren Faktoren wie erhaltenen Guthabenzinsen oder Sonderzahlungen variieren.

Berechnen Sie Ihren persönlichen Bausparvertrag

Unser Rechner gibt Ihnen einen ersten Überblick zu den möglichen Konditionen eines Bausparvertrags.

Wie kann ich die Arbeitnehmersparzulage mit anderen Bausparförderungen kombinieren?

Neben der Arbeitnehmersparzulage können Sie von verschiedenen weiteren Bausparförderungen profitieren. Wichtig ist nur, dass Sie die einzelnen Fördertöpfe sauber trennen.

  • Die Grundvoraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage sind vermögenswirksame Leistungen. Je höher Ihre VL-Einzahlungen ausfallen, desto mehr Förderung erhalten Sie. Prüfen Sie daher stets, ob Sie Anspruch auf VL haben, und stocken Sie diese bei Bedarf auf – bis zu 40 Euro pro Monat können Sie auf diese Weise für Ihren Bausparvertrag erhalten.
  • Die Wohnungsbauprämie können Sie ebenfalls für Ihren Bausparvertrag beantragen. Mit dieser erhalten Alleinstehende bis zu 70 Euro Zuschuss pro Jahr und Paare bis zu 140 Euro. Wichtig dabei ist: Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie ausschließlich auf Ihre VL, die Wohnungsbauprämie hingegen nur auf Ihre privaten Einzahlungen in Ihren Bausparvertrag.
  • Auch die Eigenheimrente (Wohn-Riester) lässt sich kombinieren. Diese wird ab 2027 reformiert und deutlich attraktiver, da die Grundförderung auf bis zu 540 Euro pro Jahr steigt. Hinzu kommen Kinderzulagen, ein Berufseinsteigerbonus und mögliche Steuervorteile. Gefördert wird der Aufbau von Eigenkapital über einen Bausparvertrag und die Tilgung eines Darlehens.

Sichern Sie sich die Arbeitnehmersparzulage für Ihren Bausparvertrag

Weitere Fragen und Antworten zur Arbeitnehmersparzulage

Ja, gerade für Berufseinsteiger lohnt sie sich. Das zu versteuernde Einkommen liegt am Anfang meist niedrig, der Anspruch ist damit fast sicher. Sie nehmen früh garantiertes Geld vom Staat mit und bauen gleichzeitig Eigenkapital für Ihr späteres Zuhause auf – ein einfacher Start in den Vermögensaufbau.

Oft ja. Entscheidend ist nicht Ihr Bruttolohn, sondern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und besonders Kinderfreibeträge senken es deutlich. Ein Paar mit zwei Kindern kann so bis zu rund 126.300 Euro brutto verdienen und trotzdem die volle Förderung erhalten. Ein Blick in den Steuerbescheid lohnt sich.
Ja. Auch Beamte, Richter, Soldaten sowie Auszubildende und Angestellte im öffentlichen Dienst haben Anspruch. Es gelten dieselben Einkommensgrenzen und Förderhöhen wie für alle anderen Arbeitnehmer.
Für wohnwirtschaftliche Zwecke wie den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie sowie die Tilgung eines Baukredits. Verwenden Sie das Guthaben zweckgebunden, bleibt die Zulage erhalten. Wer das Guthaben vor Ablauf der Bindungsfrist anderweitig nutzt, verliert die Förderung in der Regel.
Die Arbeitnehmersparzulage ist steuer- und sozialabgabenfrei – sie kommt ungekürzt bei Ihnen an. Die vermögenswirksamen Leistungen selbst gehören dagegen zu Ihrem steuerpflichtigen Arbeitslohn und werden über die Gehaltsabrechnung versteuert. Auf die Zulage zahlen Sie also nichts, auf die VL schon.
Nicht sofort. Das Finanzamt setzt die Zulage jährlich fest und merkt sie vor. Gutgeschrieben wird sie, sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt wird oder die 7-jährige Bindungsfrist abgelaufen ist. Sparen Sie länger als 7 Jahre, erhalten Sie die Zulage anschließend jährlich.
Ja, ohne vermögenswirksame Leistungen gibt es keine Arbeitnehmersparzulage. Das Geld muss als VL über Ihren Arbeitgeber in den Bausparvertrag fließen. Zahlt Ihr Arbeitgeber keine VL, können Sie ihn bitten, einen Teil Ihres Gehalts als VL anzulegen. Private Überweisungen von Ihrem Konto sind nicht förderfähig.