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Das erfahren Sie in diesem Ratgeber:
Wie funktioniert der Stufenaufstieg bei Bundesbeamten?
Was passiert bei Leistungsmängeln?
Stufenaufstieg in der Praxis: Zwei Beispiele
Der Aufstieg in die nächste Erfahrungsstufe ist direkt an Ihre berufliche Leistung geknüpft. Wenn Sie die durchschnittlichen Anforderungen Ihrer Stelle erfüllen, rücken Sie automatisch in regelmäßigen Abständen in die nächsthöhere Stufe auf. Das Ganze basiert auf reiner Berufserfahrung, nicht auf Ihrem Lebensalter – ein faires Prinzip, das als Senioritätsprinzip bekannt ist.
So sieht Ihr Weg im Detail aus:
Solange Ihre Leistungen stimmen und keine negative Beurteilung vorliegt, können Sie fest mit diesem planbaren Gehaltswachstum rechnen. Das ist der Standardpfad für alle engagierten Beamtinnen und Beamten.
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Sollte festgestellt werden, dass Ihre Leistungen nicht den Anforderungen Ihres Amtes entsprechen, wird Ihr Aufstieg in die nächste Stufe vorübergehend pausiert. Sie verbleiben dann so lange in Ihrer aktuellen Stufe, bis Sie wieder die gewohnte Leistung erbringen.
Dieser Prozess ist jedoch an strenge und transparente Regeln gebunden:
Ein entscheidender Punkt für Sie: Hat Ihr Dienstherr dieses Verfahren nicht korrekt eingehalten – zum Beispiel das Gespräch versäumt –, steigen Sie trotzdem in die nächste Stufe auf. Verfahrensfehler gehen niemals zu Ihren Lasten.
Der Weg zurück: Wie Sie den Rückstand wieder aufholen
Eine Pause beim Stufenaufstieg ist kein endgültiger Zustand. Ganz im Gegenteil: Sie haben die Chance, den verlorenen Boden wieder gutzumachen. Sobald Sie nachweisen, dass Ihre Leistung wieder den Anforderungen entspricht, wird die „Uhr“ wieder angestellt und Ihr Aufstieg geht weiter.
Mehr noch: Wenn Sie über einen längeren Zeitraum eine erheblich überdurchschnittliche Leistung zeigen, können Sie die verlorene Zeit sogar komplett aufholen. Diese außergewöhnliche Leistungssteigerung muss Ihnen offiziell bescheinigt werden. So stellen Sie sicher, dass eine schwächere Phase Ihre langfristige Gehaltsentwicklung nicht negativ beeinflusst.
Beispiele aus dem Leben machen den Sachverhalt erst richtig greifbar. Sehen wir uns zwei typische Szenarien an:
Ein Beamter in Stufe 3 hätte regulär am 1. Februar 2024 in die Stufe 4 aufsteigen sollen. Aufgrund von Leistungsmängeln wird dieser Aufstieg jedoch gestoppt. Nach einem Jahr, am 12. Februar 2025, wird in einer neuen Einschätzung festgestellt: Die Leistung stimmt wieder!
Die Folge: Der Beamte steigt rückwirkend zum 1. Februar 2025 in die Stufe 4 auf. Der Aufstieg wurde also um genau ein Jahr verschoben.
Eine Beamtin in Stufe 3 wird für zwei Jahre – vom 1. November 2016 bis zum 31. Oktober 2018 – in ihrer Stufe angehalten. Danach wird ihr wieder eine anforderungsgerechte Leistung bestätigt.
Der Aufstieg: Sie rückt zum 1. November 2018 in die Stufe 4 auf.
Die weitere Planung: Ihr Weg zur Stufe 5 erfolgt nun am 1. November 2021 und der Sprung in Stufe 6 am 1. November 2025. Der gesamte Rhythmus hat sich durch die Pause verschoben.
Der Aufstieg in den Erfahrungsstufen ist ein zentraler und verlässlicher Bestandteil Ihrer Besoldung als Bundesbeamter. Er belohnt Ihre wachsende Erfahrung automatisch mit einem höheren Gehalt. Sollte es doch einmal zu einer Pause kommen, gibt es klare, faire Regeln und die Möglichkeit, verlorene Zeit wieder aufzuholen.
Unsere Berater unterstützen Sie bei sämtlichen Finanzierungsfragen rund um das Thema Wohnen.
Stand: August 2025
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.
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