Beurlaubung für Beamte: Auswirkungen auf Gehalt, Beihilfe und Karriere

Frau mit Smartphone vor Arbeitsplatz

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Regelfall erhalten Sie bei einer Beurlaubung kein Gehalt und keine Pensionsanrechnung.
  • Ihr Beihilfeanspruch und Zuschüsse zur Krankenversicherung bleiben während einer Elternzeit bestehen.
  • Ein gesetzliches Benachteiligungsverbot verhindert Karrierenachteile durch familienbedingte Auszeiten.

1. Was passiert mit meiner Besoldung während der Beurlaubung?

Eine Beurlaubung „ohne Bezüge“ bedeutet genau das – in dieser Zeit wird Ihnen kein Gehalt gezahlt. Das hat auch zur Folge, dass Ihr Aufstieg in den Erfahrungsstufen Ihrer Besoldungsgruppe für diese Zeit stoppt. Sehen Sie es so: Die Uhr für Ihre Gehaltsentwicklung hält kurz an und läuft erst weiter, wenn Sie wieder im Dienst sind.

Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen, in denen Ihre Beurlaubung nicht zu einem Stopp Ihrer Gehaltsentwicklung führt:

  • Kinderbetreuung: Für die Betreuung eines Kindes werden Ihnen bis zu drei Jahre pro Kind angerechnet.
  • Pflege von Angehörigen: Auch für die Pflege naher Angehöriger können bis zu drei Jahre berücksichtigt werden.

In diesen Fällen sorgt der Staat dafür, dass Ihnen durch Ihr familiäres Engagement keine Nachteile bei der Gehaltsentwicklung entstehen.

Das Benachteiligungsverbot bei Beurlaubung

Eine Beurlaubung aus familiären Gründen oder wegen Elternzeit darf sich nicht negativ auf Ihre Einstellungschancen oder Ihr berufliches Fortkommen auswirken. Dieses Benachteiligungsverbot ist wgesetzlich verankert. Eine Ausnahme wäre nur dann gerechtfertigt, wenn es zwingende sachliche Gründe gibt, etwa wenn eine wichtige Stelle sofort und ohne Verzögerung besetzt werden muss.

2. Welchen Einfluss hat eine Beurlaubung auf die Pension?

Ein Paar sitzt auf der Couch und unterhält sich zur Beurlaubung für Beamte

Grundsätzlich gilt: Zeiten einer Beurlaubung ohne Gehalt zählen nicht für Ihre spätere Pension – sie gelten als nicht ruhegehaltsfähig.

Doch auch hier gibt es eine bedeutende Ausnahme. Ihre Beurlaubungszeit kann doch für die Pension berücksichtigt werden, wenn eine zentrale Bedingung erfüllt ist:

  1. Die Beurlaubung dient öffentlichen oder dienstlichen Interessen.
  2. Sie zahlen einen sogenannten Versorgungszuschlag.

Dies muss Ihnen spätestens bei Beendigung des Urlaubs schriftlich zugestanden werden. In der Praxis wird diese Entscheidung aber meist schon zu Beginn in einem sogenannten Gewährleistungsbescheid getroffen. In der Regel ist dafür die Zahlung eines Versorgungszuschlags erforderlich, um die späteren Pensionsansprüche zu sichern.

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3. Habe ich während meiner Beurlaubung Beihilfeanspruch?

Ihre Krankenversicherung und die Beihilfe sind ein zentraler Baustein Ihrer Absicherung. Der Grundsatz lautet: Der Anspruch auf Beihilfe ist an den Anspruch auf Besoldung gekoppelt. Fällt das Gehalt weg, entfällt in der Regel auch die Beihilfe.

Die wichtige Ausnahme ist dabei die Elternzeit. Hier hat der Gesetzgeber eine klare und sehr vorteilhafte Regelung für Beamtinnen und Beamte geschaffen. Während der Elternzeit gilt:

  • Sie haben weiterhin vollen Anspruch auf Beihilfe.
  • Sie erhalten einen Zuschuss zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung von bis zu 31 Euro monatlich. Dies gleicht die beitragsfreie Versicherung von Arbeitnehmern aus.
  • Besonderheit bis Besoldungsgruppe A 8: Auf Antrag können Ihnen sogar die vollen Beiträge für Ihre private oder freiwillig-gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden.

Wer bekommt den Zuschuss bei gemeinsamer Elternzeit?
Den Zuschuss erhält immer der Elternteil, bei dem das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird oder werden soll. Sprechen Sie sich hier also gut ab!

Bei Beurlaubungen aus anderen familiären Gründen (z. B. Pflege) besteht ebenfalls ein Anspruch auf Krankheitsfürsorge, solange Sie nicht bereits über einen Angehörigen oder eine Familienversicherung abgesichert sind.

4. Hat eine Beurlaubung Auswirkung auf meinen Urlaubsanspruch?

Eine Familie verbringt Zeit im Garten im Rahmen der Beamtenbeurlaubung

Während Ihrer Auszeit sammeln Sie verständlicherweise keine neuen Urlaubstage an. Im Gegenteil:

Für jeden vollen Kalendermonat, den Sie beurlaubt sind, wird Ihr jährlicher Anspruch auf Erholungsurlaub um ein Zwölftel gekürzt. Planen Sie also eine sechsmonatige Auszeit, halbiert sich Ihr Urlaubsanspruch für dieses Jahr.

5. Wie beeinflusst eine Beurlaubung meine Karrierelaufbahn?

Die Sorge, dass eine Auszeit die Karriere ausbremst, ist verständlich – aber meist unbegründet. Das Gesetz stellt sicher, dass Ihnen keine unfairen Nachteile entstehen.

Hier sind die drei wichtigsten Punkte im Überblick:

Bereich Auswirkung der Beurlaubung
Probezeit Die Probezeit verlängert sich grundsätzlich um die Dauer der Beurlaubung. Ausnahme: Elternzeit! Diese wird nicht angerechnet, Sie müssen aber die Mindestprobezeit von einem Jahr ableisten.
Beförderungen Bei Auswahlverfahren wird sichergestellt, dass Sie nicht benachteiligt werden. Liegen keine aktuellen Beurteilungen vor, werden Ihre bisherigen Leistungen quasi „fiktiv fortgeschrieben“. Man geht also davon aus, dass Sie sich positiv weiterentwickelt hätten.
Dienstliche Interessen Dient Ihre Beurlaubung dienstlichen oder öffentlichen Interessen (z. B. bei einer internationalen Verwendung), kann sie sogar als förderlich für Ihre Karriere gewertet werden.

6. Kann ich Nebentätigkeiten während meiner Beurlaubung ausführen?

Ein Mann führt auf seinem Laptop eine Nebentätigkeit durch, während er als Beamter beurlaubt ist

Grundsätzlich lautet die Antwort ja, allerdings gibt es klare Regeln, die Sie unbedingt beachten sollten:

  • Grundregelung: Jede entgeltliche Nebentätigkeit ist genehmigungspflichtig und darf einen Umfang von acht Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • Beurlaubung aus familiären Gründen: Hier wird es strenger. Die Nebentätigkeit darf dem Zweck der Beurlaubung – also der Kinderbetreuung oder Pflege – nicht im Weg stehen.
  • Beurlaubung nach § 95 BBG (z. B. aus arbeitsmarktpolitischen Gründen): Hier müssen Sie sich verpflichten, auf genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten komplett zu verzichten.

Ein Sonderfall ist wieder die Elternzeit: Hier dürfen Sie grundsätzlich in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, solange die Tätigkeit mit dem Beamtenverhältnis vereinbar ist. Ihr Dienstherr kann die Genehmigung aber verweigern, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.

7. Was, wenn ich meine Beurlaubung vorzeitig beenden möchte?

Eine vorzeitige Rückkehr ist möglich, wenn sich Ihre Lebensumstände drastisch ändern und die Fortsetzung des Urlaubs für Sie unzumutbar wird. Ein klassisches Beispiel: Die Pflegesituation eines Angehörigen ändert sich unerwartet.

Wichtig: Ihre Dienststelle muss Ihrer vorzeitigen Rückkehr zustimmen, und es dürfen keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen – zum Beispiel, weil Ihre Stelle befristet neu besetzt wurde. Bei der Elternzeit ist eine vorzeitige Beendigung oder Verlängerung ebenfalls nur mit Zustimmung des Dienstherrn möglich.

Fazit: Planen Sie Ihre Beurlaubung sorgfältig.

Eine Beurlaubung ist eine wertvolle Option, die Ihnen als Beamter zusteht. Entscheidend ist eine gute Vorbereitung: Klären Sie vorab alle Fragen zu Besoldung, Versorgung und Beihilfe mit Ihrer Dienststelle. So können Sie Ihre Auszeit ohne böse Überraschungen genießen und danach wieder voll im Dienst durchstarten.

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Stand: August 2025

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