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Das erfahren Sie in diesem Ratgeber:
Was passiert mit meiner Besoldung während der Beurlaubung?
Welchen Einfluss hat eine Beurlaubung auf die Pension?
Habe ich während meiner Beurlaubung Beihilfeanspruch?
Hat eine Beurlaubung Auswirkung auf meinen Urlaubsanspruch?
Wie beeinflusst eine Beurlaubung meine Karrierelaufbahn?
Kann ich Nebentätigkeiten während meiner Beurlaubung ausführen?
Was, wenn ich meine Beurlaubung vorzeitig beenden möchte?
Eine Beurlaubung „ohne Bezüge“ bedeutet genau das – in dieser Zeit wird Ihnen kein Gehalt gezahlt. Das hat auch zur Folge, dass Ihr Aufstieg in den Erfahrungsstufen Ihrer Besoldungsgruppe für diese Zeit stoppt. Sehen Sie es so: Die Uhr für Ihre Gehaltsentwicklung hält kurz an und läuft erst weiter, wenn Sie wieder im Dienst sind.
Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen, in denen Ihre Beurlaubung nicht zu einem Stopp Ihrer Gehaltsentwicklung führt:
In diesen Fällen sorgt der Staat dafür, dass Ihnen durch Ihr familiäres Engagement keine Nachteile bei der Gehaltsentwicklung entstehen.
Das Benachteiligungsverbot bei Beurlaubung
Eine Beurlaubung aus familiären Gründen oder wegen Elternzeit darf sich nicht negativ auf Ihre Einstellungschancen oder Ihr berufliches Fortkommen auswirken. Dieses Benachteiligungsverbot ist wgesetzlich verankert. Eine Ausnahme wäre nur dann gerechtfertigt, wenn es zwingende sachliche Gründe gibt, etwa wenn eine wichtige Stelle sofort und ohne Verzögerung besetzt werden muss.
Grundsätzlich gilt: Zeiten einer Beurlaubung ohne Gehalt zählen nicht für Ihre spätere Pension – sie gelten als nicht ruhegehaltsfähig.
Doch auch hier gibt es eine bedeutende Ausnahme. Ihre Beurlaubungszeit kann doch für die Pension berücksichtigt werden, wenn eine zentrale Bedingung erfüllt ist:
Dies muss Ihnen spätestens bei Beendigung des Urlaubs schriftlich zugestanden werden. In der Praxis wird diese Entscheidung aber meist schon zu Beginn in einem sogenannten Gewährleistungsbescheid getroffen. In der Regel ist dafür die Zahlung eines Versorgungszuschlags erforderlich, um die späteren Pensionsansprüche zu sichern.
Planen Sie schon heute für morgen
Genauso wie Sie für eine Auszeit vorsorgen, können Sie mit einem Bausparvertrag schon heute das Fundament für Ihr zukünftiges Zuhause legen. Profitieren Sie von festen Zinsen für die Zukunft, Planungssicherheit ab dem ersten Tag und einem klaren Weg zu Ihrem Wohnwunsch.
Ihre Krankenversicherung und die Beihilfe sind ein zentraler Baustein Ihrer Absicherung. Der Grundsatz lautet: Der Anspruch auf Beihilfe ist an den Anspruch auf Besoldung gekoppelt. Fällt das Gehalt weg, entfällt in der Regel auch die Beihilfe.
Die wichtige Ausnahme ist dabei die Elternzeit. Hier hat der Gesetzgeber eine klare und sehr vorteilhafte Regelung für Beamtinnen und Beamte geschaffen. Während der Elternzeit gilt:
Wer bekommt den Zuschuss bei gemeinsamer Elternzeit?
Den Zuschuss erhält immer der Elternteil, bei dem das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird oder werden soll. Sprechen Sie sich hier also gut ab!
Bei Beurlaubungen aus anderen familiären Gründen (z. B. Pflege) besteht ebenfalls ein Anspruch auf Krankheitsfürsorge, solange Sie nicht bereits über einen Angehörigen oder eine Familienversicherung abgesichert sind.
Während Ihrer Auszeit sammeln Sie verständlicherweise keine neuen Urlaubstage an. Im Gegenteil:
Für jeden vollen Kalendermonat, den Sie beurlaubt sind, wird Ihr jährlicher Anspruch auf Erholungsurlaub um ein Zwölftel gekürzt. Planen Sie also eine sechsmonatige Auszeit, halbiert sich Ihr Urlaubsanspruch für dieses Jahr.
Die Sorge, dass eine Auszeit die Karriere ausbremst, ist verständlich – aber meist unbegründet. Das Gesetz stellt sicher, dass Ihnen keine unfairen Nachteile entstehen.
Hier sind die drei wichtigsten Punkte im Überblick:
Bereich | Auswirkung der Beurlaubung |
---|---|
Probezeit | Die Probezeit verlängert sich grundsätzlich um die Dauer der Beurlaubung. Ausnahme: Elternzeit! Diese wird nicht angerechnet, Sie müssen aber die Mindestprobezeit von einem Jahr ableisten. |
Beförderungen | Bei Auswahlverfahren wird sichergestellt, dass Sie nicht benachteiligt werden. Liegen keine aktuellen Beurteilungen vor, werden Ihre bisherigen Leistungen quasi „fiktiv fortgeschrieben“. Man geht also davon aus, dass Sie sich positiv weiterentwickelt hätten. |
Dienstliche Interessen | Dient Ihre Beurlaubung dienstlichen oder öffentlichen Interessen (z. B. bei einer internationalen Verwendung), kann sie sogar als förderlich für Ihre Karriere gewertet werden. |
Grundsätzlich lautet die Antwort ja, allerdings gibt es klare Regeln, die Sie unbedingt beachten sollten:
Ein Sonderfall ist wieder die Elternzeit: Hier dürfen Sie grundsätzlich in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, solange die Tätigkeit mit dem Beamtenverhältnis vereinbar ist. Ihr Dienstherr kann die Genehmigung aber verweigern, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.
Eine vorzeitige Rückkehr ist möglich, wenn sich Ihre Lebensumstände drastisch ändern und die Fortsetzung des Urlaubs für Sie unzumutbar wird. Ein klassisches Beispiel: Die Pflegesituation eines Angehörigen ändert sich unerwartet.
Wichtig: Ihre Dienststelle muss Ihrer vorzeitigen Rückkehr zustimmen, und es dürfen keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen – zum Beispiel, weil Ihre Stelle befristet neu besetzt wurde. Bei der Elternzeit ist eine vorzeitige Beendigung oder Verlängerung ebenfalls nur mit Zustimmung des Dienstherrn möglich.
Eine Beurlaubung ist eine wertvolle Option, die Ihnen als Beamter zusteht. Entscheidend ist eine gute Vorbereitung: Klären Sie vorab alle Fragen zu Besoldung, Versorgung und Beihilfe mit Ihrer Dienststelle. So können Sie Ihre Auszeit ohne böse Überraschungen genießen und danach wieder voll im Dienst durchstarten.
Unsere Berater unterstützen Sie bei sämtlichen Finanzierungsfragen rund um das Thema Wohnen.
Stand: August 2025
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.
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