Mindestversorgung für Beamte: Das sollten Sie wissen

Großvater baut mit Enkelin ein Spielzeughaus

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Mindestversorgung sichert Beamten eine garantierte Untergrenze für ihre Pension.
  • Zwei Berechnungsarten bestimmen die Höhe; der für Sie günstigere Betrag zählt.
  • Zusätzliche Renten oder eine Scheidung können die Mindestversorgung in Ausnahmefällen kürzen.

1. Was genau ist die Mindestversorgung für Beamte?

Ein Paar auf der Couch unterhält sich über die Mindestversorgung für Beamte

Die Mindestversorgung ist eine gesetzlich garantierte Untergrenze für die Pension von Beamten. Sie springt immer dann ein, wenn das von Ihnen während Ihrer Dienstzeit „erdiente“ Ruhegehalt unter einem bestimmten Betrag liegt. Dieses Prinzip schützt Sie vor Altersarmut und sichert Ihnen einen angemessenen Lebensstandard.

Im Grunde funktioniert es so: Der Staat garantiert Ihnen eine Basis-Pension, die sich an Ihrer Besoldungsgruppe oder einem festgelegten Mindestbetrag orientiert. Man könnte sagen: Es ist das finanzielle Sicherheitsversprechen des Staates an seine Beamten – ein beruhigendes Polster für den Ruhestand.

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2. Wie wird die Mindestversorgung berechnet?

Die Mindestversorgung ist nicht gleich Mindestversorgung. Das Gesetz sieht zwei verschiedene Berechnungswege vor, um Ihr finanzielles Minimum im Ruhestand zu bestimmen. Am Ende zählt immer das für Sie bessere Ergebnis – Sie erhalten also automatisch die höhere der beiden möglichen Summen.

Hier sind die beiden Berechnungswege im direkten Vergleich:

Art der Mindestversorgung Berechnungsgrundlage Beschreibung
Amtsabhängige Mindestversorgung 35 Prozent Ihrer letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge Diese Variante orientiert sich direkt an Ihrem zuletzt erhaltenen Gehalt. Sie ist vor allem dann relevant, wenn Sie in einer höheren Besoldungsgruppe waren.
Amtsunabhängige Mindestversorgung 65 Prozent der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 (plus ein kleiner Festbetrag) Dies ist ein fester Referenzwert, der unabhängig von Ihrer persönlichen Besoldungsgruppe ist. Er dient als allgemeine, absolute Untergrenze.

Das bedeutet für Sie: Es wird immer geprüft, welche dieser beiden Summen höher ausfällt. Die höhere Summe landet am Ende als Ihre garantierte Mindestpension auf Ihrem Konto. Ein faires System, das sicherstellt, dass Sie die bestmögliche Absicherung erhalten.

3. Welche Fallstricke sollte ich bei der Mindestversorgung vermeiden?

Ein Großvater, der als Beamter im Ruhestand von der Mindestversorgung profitiert, erzählt seiner Enkelin eine Geschichte

Obwohl die Mindestversorgung ein starkes Sicherheitsnetz ist, gibt es einige wenige Ausnahmesituationen, in denen sie unterschritten werden kann. Es ist wichtig, diese Szenarien zu kennen, um im Ruhestand keine bösen Überraschungen zu erleben.

Die häufigsten Gründe für eine Kürzung sind:

  • Zusätzliche Rentenansprüche: Haben Sie neben Ihrer Beamtentätigkeit auch in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt? Dann kann diese Rente teilweise auf den Teil der Mindestversorgung angerechnet werden, den Sie nicht selbst „erdient“ haben.
  • Versorgungsausgleich nach einer Scheidung: Im Falle einer Ehescheidung werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche zwischen den Partnern aufgeteilt. Dieser Versorgungsausgleich kann dazu führen, dass Ihr ausgezahltes Ruhegehalt am Ende unter der eigentlichen Mindestversorgung liegt.
  • Lange Freistellungsphasen (nicht mehr aktuell): Eine frühere Regelung sah vor, dass lange Teilzeit- oder Beurlaubungsphasen zu einer Kürzung führen konnten. Die gute Nachricht: Diese Einschränkung wurde aufgrund europarechtlicher Bedenken mittlerweile fast überall aufgehoben und wird in der Regel nicht mehr angewendet.

4. Beispiel: Wie viel Mindestversorgung ist in der Praxis möglich?

Ein konkretes Beispiel macht das Prinzip der Mindestversorgung verständlicher. Schauen wir uns an, wie die Vergleichsberechnung für einen Beamten aus Nordrhein-Westfalen aussehen könnte, um die für ihn beste Versorgung zu ermitteln.

Angenommene Werte für unser Beispiel:

  • Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: 3.500 Euro
  • Ruhegehaltfähige Dienstzeit: 23 Jahre



Schritt 1: Berechnung des „erdienten“ Ruhegehalts

Zuerst wird berechnet, wie hoch die Pension basierend auf der tatsächlichen Dienstzeit wäre.

  • Ruhegehaltssatz: 23 Jahre x 1,79375 Prozent = 41,26 Prozent
  • Erdientes Ruhegehalt: 41,26 Prozent von 3.500 Euro = 1.444,10 Euro



Schritt 2: Die Vergleichsberechnung der Mindestversorgung

Jetzt wird geprüft, ob eine der beiden Mindestversorgungs-Varianten höher ist als das erdiente Ruhegehalt.

Variante A: Amtsabhängige Mindestversorgung

  • Berechnung: 35 Prozent von 3.500 Euro
  • Ergebnis: 1.225 Euro

Variante B: Amtsunabhängige Mindestversorgung (Stand der Werte: 1. Januar 2019)

  • Berechnung: 61,6 Prozent von 2.847,49 Euro (Endstufe Besoldungsgruppe A5 in NRW)
  • Ergebnis: 1.754,05 Euro



Das Ergebnis: Was wird ausgezahlt?

Im direkten Vergleich der drei Beträge ist die amtsunabhängige Mindestversorgung mit 1.754,05 Euro der höchste Wert.

  • Erdientes Ruhegehalt: 1.444,10 Euro
  • Amtsabhängige Mindestversorgung: 1.225,00 Euro
  • Amtsunabhängige Mindestversorgung: 1.754,05 Euro

Daher erhält der Beamte in diesem Beispiel die amtsunabhängige Mindestversorgung ausgezahlt. Wichtig zu wissen ist: Von diesem Betrag müssen noch Steuern und die Beiträge für die Krankenversicherung bezahlt werden.

Fazit: Die Mindestversorgung als wichtiger Baustein Ihrer Altersvorsorge

Die Mindestversorgung ist ein zentraler Pfeiler der Beamtenpension und bietet Ihnen eine verlässliche finanzielle Untergrenze für den Ruhestand. Durch die automatische Prüfung, welche der beiden Berechnungsarten für Sie günstiger ist, stellt der Staat sicher, dass Sie fair abgesichert sind. Dennoch sollten Sie mögliche Kürzungen durch Rentenansprüche oder einen Versorgungsausgleich im Blick behalten, um Ihre Finanzen realistisch planen zu können.

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Stand: August 2025

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