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Die Mindestversorgung ist eine gesetzlich garantierte Untergrenze für die Pension von Beamten. Sie springt immer dann ein, wenn das von Ihnen während Ihrer Dienstzeit „erdiente“ Ruhegehalt unter einem bestimmten Betrag liegt. Dieses Prinzip schützt Sie vor Altersarmut und sichert Ihnen einen angemessenen Lebensstandard.
Im Grunde funktioniert es so: Der Staat garantiert Ihnen eine Basis-Pension, die sich an Ihrer Besoldungsgruppe oder einem festgelegten Mindestbetrag orientiert. Man könnte sagen: Es ist das finanzielle Sicherheitsversprechen des Staates an seine Beamten – ein beruhigendes Polster für den Ruhestand.
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Während die Mindestversorgung Ihre Pension absichert, bildet ein Bausparvertrag das Fundament für Ihre zukünftigen Wohnwünsche. Damit bauen Sie gezielt Vermögen auf und sichern sich ein zinsgünstiges Darlehen für sämtliche anstehenden Immobilienprojekte.
Die Mindestversorgung ist nicht gleich Mindestversorgung. Das Gesetz sieht zwei verschiedene Berechnungswege vor, um Ihr finanzielles Minimum im Ruhestand zu bestimmen. Am Ende zählt immer das für Sie bessere Ergebnis – Sie erhalten also automatisch die höhere der beiden möglichen Summen.
Hier sind die beiden Berechnungswege im direkten Vergleich:
Art der Mindestversorgung | Berechnungsgrundlage | Beschreibung |
---|---|---|
Amtsabhängige Mindestversorgung | 35 Prozent Ihrer letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge | Diese Variante orientiert sich direkt an Ihrem zuletzt erhaltenen Gehalt. Sie ist vor allem dann relevant, wenn Sie in einer höheren Besoldungsgruppe waren. |
Amtsunabhängige Mindestversorgung | 65 Prozent der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 (plus ein kleiner Festbetrag) | Dies ist ein fester Referenzwert, der unabhängig von Ihrer persönlichen Besoldungsgruppe ist. Er dient als allgemeine, absolute Untergrenze. |
Das bedeutet für Sie: Es wird immer geprüft, welche dieser beiden Summen höher ausfällt. Die höhere Summe landet am Ende als Ihre garantierte Mindestpension auf Ihrem Konto. Ein faires System, das sicherstellt, dass Sie die bestmögliche Absicherung erhalten.
Obwohl die Mindestversorgung ein starkes Sicherheitsnetz ist, gibt es einige wenige Ausnahmesituationen, in denen sie unterschritten werden kann. Es ist wichtig, diese Szenarien zu kennen, um im Ruhestand keine bösen Überraschungen zu erleben.
Die häufigsten Gründe für eine Kürzung sind:
Ein konkretes Beispiel macht das Prinzip der Mindestversorgung verständlicher. Schauen wir uns an, wie die Vergleichsberechnung für einen Beamten aus Nordrhein-Westfalen aussehen könnte, um die für ihn beste Versorgung zu ermitteln.
Angenommene Werte für unser Beispiel:
Zuerst wird berechnet, wie hoch die Pension basierend auf der tatsächlichen Dienstzeit wäre.
Jetzt wird geprüft, ob eine der beiden Mindestversorgungs-Varianten höher ist als das erdiente Ruhegehalt.
Variante A: Amtsabhängige Mindestversorgung
Variante B: Amtsunabhängige Mindestversorgung (Stand der Werte: 1. Januar 2019)
Im direkten Vergleich der drei Beträge ist die amtsunabhängige Mindestversorgung mit 1.754,05 Euro der höchste Wert.
Daher erhält der Beamte in diesem Beispiel die amtsunabhängige Mindestversorgung ausgezahlt. Wichtig zu wissen ist: Von diesem Betrag müssen noch Steuern und die Beiträge für die Krankenversicherung bezahlt werden.
Die Mindestversorgung ist ein zentraler Pfeiler der Beamtenpension und bietet Ihnen eine verlässliche finanzielle Untergrenze für den Ruhestand. Durch die automatische Prüfung, welche der beiden Berechnungsarten für Sie günstiger ist, stellt der Staat sicher, dass Sie fair abgesichert sind. Dennoch sollten Sie mögliche Kürzungen durch Rentenansprüche oder einen Versorgungsausgleich im Blick behalten, um Ihre Finanzen realistisch planen zu können.
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Stand: August 2025
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.
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