
Für das erste Zuhause vorleisten
Starten Sie schon heute mit der Planung für das zukünftige Eigenheim Ihrer Liebsten. Wohnsparen Premium bietet Ihnen günstige Darlehenszinsen für einen späteren Wohntraum.
Zu Wohnsparen PremiumDie eigenen vier Wände – für viele junge Menschen ist das ein Lebenstraum. Der Weg dorthin ist allerdings oft eine echte Challenge. Hohe Kosten und ein dynamischer Markt sind nur ein paar der vielen Herausforderungen bei der Planung für das erste Zuhause. Setzen Sie daher schon heute den Grundstein für die finanzielle Zukunft Ihrer Liebsten.
Mit einem Bausparvertrag für Kinder und Enkel ebnen Sie frühzeitig den Weg zum Eigenheim. Sie profitieren dabei von maximaler Planungssicherheit, günstigen Konditionen und attraktiven Fördergeldern für das Konto Ihres Nachwuchses.
Risikofreie Geldanlage für das erste eigene Zuhause
Eltern, Großeltern und Freunde können auf den Vertrag einzahlen
Attraktives Darlehen mit Zinsen die schon heute feststehen
Prämien für junge Leute helfen zusätzlich beim Vermögensaufbau
Guthaben kann später flexibel verwendet werden¹
Ideal & Clever: Das Sparkonto für alle unter 20 Jahre
Mit der cleveren Kombination von Jugendsparkonto und Bausparvertrag haben Sie die ideale Lösung für den Eigenkapitalaufbau für Kinder oder Enkel bis 20 Jahre.
- Bausparer unter 25 Jahren können bis zu 200 Euro Jugendbonus erhalten.²
- Ab dem 16. Lebensjahr unterstützt der Staat Bausparer mit der Wohnungsbauprämie.³
- Berufseinsteiger und Azubis können außerdem von vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage profitieren.⁴
Sondervorteil: Bei Abschluss eines Bausparvertrags vor dem 25. Geburtstag können junge Bausparer nach sieben Jahren frei über ihr gefördertes Guthaben verfügen – also auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung. Dieses kann dann zum Beispiel für eine neue Inneneinrichtung oder den eigenen Führerschein verwendet werden.¹
Berechnen Sie Ihren Förderanspruch
Finden Sie mit wenigen Klicks heraus, wie viel zusätzliches Geld Ihren Liebsten zusteht.
Kinder und Enkel gelangen mit einem Bausparvertrag in drei einfachen Schritten zum Wohntraum:
Welche Bausparsumme ist für Kinder und Enkel am besten geeignet?
Unser Rechner hilft Ihnen, den passenden Bausparvertrag zu finden – von der gewünschten Spardauer über die ideale Sparrate bis hin zum zukünftigen Darlehensanspruch.
Wenn es um die eigenen Kinder oder Enkel geht, spielt Sicherheit eine wichtige Rolle. Besonders in wirtschaftlich unruhigen Zeiten ist es daher wichtig, frühzeitig den finanziellen Grundstein für den eigenen Nachwuchs zu setzen.
Mit Wüstenrot Bausparen stehen Sie von Anfang an auf der sicheren Seite. Bereits bei Vertragsabschluss wissen Sie, welche Zinsen Sie und Ihre Liebsten für das spätere Bauspardarlehen bekommen. Diese bleiben bis zur Rückzahlung der letzten Rate stabil. Egal, was dann am Markt passiert – dem eigenen Wohnwunsch steht nichts im Weg.
Wohnen ist so individuell wie wir selbst. Daher bieten wir seit vielen Generationen maßgeschneiderte Bausparlösungen für die Wohnwünsche unserer Kunden – eine Leistung, die immer wieder ausgezeichnet wird.
Lassen Sie sich von einem Wüstenrot-Experten beraten
Legen Sie die gewünsche Sparrate und Bausparsumme fest
Ihr Nachwuchs und Sie können loslegen für die eigenen vier Wände zu sparen
Vertragsabschluss für Bausparer unter 18 Jahren
Verträge für Minderjährige benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Der Zugriff auf das Guthaben ist für Kinder bis zur Volljährigkeit eingeschränkt.
Der Vertrag wird allerdings auf den Namen des Kindes abgeschlossen, das somit der Vertragspartner ist. Dies ist wichtig, damit Ihr Kind später vom Jugendbonus und staatlichen Förderungen profitieren kann.
¹ Gilt für Arbeitnehmer-Sparzulage. Für die Wohnungsbauprämie gilt: Hat der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann dieser nach einer 7-jährigen Bindungsfrist das Geld für andere Zwecke verwenden. Diese Regelung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.
² Die weiteren Voraussetzungen für den Jugendbonus ergeben sich aus den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge.
³ Zum Erhalt der Wohnungsbauprämie musst ein Bausparvertrag grundsätzlich zum Wohnungsbau verwendet werden. Ausnahme: Hat der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann dieser nach einer 7-jährigen Bindungsfrist das Geld für andere Zwecke verwenden. Diese Regelung kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 € für Ledige. Für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag. In Summe kannst ein Bausparer so jährlich 70 € Prämie erhalten.
⁴ Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zusatzleistungen vom Arbeiteber, die in Absprache mit diesen für den eigenen Bausparvertrag erhalten werden können. Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage muss der Bausparer vermögenswirksame Leistungen in den Bausparvertrag einzahlen und unterhalb der gesetzlichen Einkommensgrenzen liegen. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 € für Ledige. Für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Bis zu 43 € Euro VL-Förderung ist pro Jahr möglich.
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