Wie spare ich bei meinem Bausparvertrag Steuern?
Das Wichtigste in Kürze:
- Auf die Guthabenzinsen eines Bausparvertrags fällt die Abgeltungsteuer an. Diese beträgt pauschal 25 Prozent.
- Durch die Einreichung eines Freistellungsauftrags bei Ihrer Bausparkasse können Sie einen steuerlichen Freibetrag nutzen.
- In der Steuererklärung können Sie die gezahlte Abgeltungssteuer geltend machen und staatliche Förderungen für Ihren Vertrag beantragen.
Das erfahren Sie in diesem Ratgeber:
Wie wird ein Bausparvertrag besteuert?
Wie vermeide ich es Steuern für meinen Bausparvertrag zu zahlen?
Welche Förderungen kann ich in der Steuererklärung beantragen?
Von welchen Steuervorteilen kann ich als Vermieter profitieren?
Wo gebe ich einen Bausparvertrag in der Steuererklärung an?
1. Wie wird ein Bausparvertrag besteuert?
Für einen Bausparvertrag fallen kaum Steuern an. Sowohl der Abschluss, als auch die Auszahlung sind bei klassischen Bauspartarifen steuerfrei. Lediglich die erhaltenen Guthabenzinsen für das Sparguthaben werden versteuert: Guthabenzinsen gelten nämlich als sogenannte Kapitaleinkünfte:
- Zu den Kapitaleinküften zählen Erträge, die aus Geldanlagen wie Aktien, ETFs oder Fonds entstehen – auch die Guthabenzinsen für Ihr Bausparguthaben gehören dazu.
- Diese Erträge unterliegen der sogenannten Abgeltungsteuer. Pauschal beträgt diese 25 Prozent.
- Hinzu kommtt immer der Solidaritätszuschlag und bei einer entsprechenden Kirchenmitgliedschaft eventuell die Kirchensteuer. Realistisch liegt die Steuerbelastung für Ihre Kapitalerträge daher bei 26,4 bis 28 Prozent.
Wenn Sie zum ersten Mal davon hören, ist das verständlich – die Bausparkasse behält nämlich die anfallenden Steuerbeiträge automatisch ein und führt sie direkt an das Finanzamt ab.
Die gute Nachricht: Es gibt einen steuerlichen Freibetrag – der sogenannte Sparer-Pauschbetrag – über den ein Großteil der Guthabenzinsen der meisten Bausparer vom Steuerabzug befreit werden kann. Wenn Ihre jährlichen privaten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, können Sie die Steuerabzüge vermeiden oder auch zurückverlangen. Für Alleinstehende liegt der Sparer-Pauschbetrag bei 1.000 Euro pro Jahr, für eingetragene Lebenspartner und Verheiratete bei 2.000 Euro.
2. Wie vermeide ich es Steuern für meinen Bausparvertrag zu zahlen?
Mit dem Abschluss Ihres Bausparvertrags erhalten Sie einen sogennanten Freistellungsauftrag. Mit diesem können Sie beantragen, dass der Sparer-Pauschbetrag automatisch beim Steuerabzug berücksichtigt wird. Schicken Sie das ausgefüllte Dokument an Ihre Bausparkasse – diese kümmert sich um den Rest.
Wenn Sie bereits Abgeltungssteuer bezahlt haben oder keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, können Sie unter Umständen bereits gezahlte Steuerbeträge zurückverlangen. Dies ist möglich, wenn Ihre gesamten Kapitalerträge im Jahr unter dem Freibetrag liegen und Sie Ihren Sparerpauschbetrag noch nicht vollständig ausgeschöpft haben. In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie eine Prüfung des Steuerabzugs beantragen. Wie hoch Ihre Zinserträge und Steuerzahlungen waren, können Sie Ihrer Steuerbescheinigung für das jeweilige Jahr entnehmen. Diese erhalten diese zusammen mit Ihren Kontoauszügen.
Den Freistellungsauftrag für die Einkünfte aus Ihrem Wüstenrot-Vertrag finden Sie hier zum Download
.
Besitzen Sie ein Benutzerkonto in unserem Kundenportal, können Sie den Freistellungsauftrag auch dort einreichen.
Welcher Bausparvertrag passt zu mir?
Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Bausparcheck erfahren Sie, welche Bausparlösung am besten zu Ihren Wohnwünschen passt.
3. Welche Förderungen kann ich in der Steuererklärung beantragen?
Förderungen für Ihren Bausparvertrag und Steuervorteile gehen Hand in Hand. In Ihrer Steuererklärung können Sie Angaben zu einem Wohn-Riester-Bausparvertrag und zur Arbeitnehmersparzulage machen.
Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Besondere Steuer- und Fördervorteile erhalten Bausparer mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag. Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge – auch Eigenheimrente genannt – die auf den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung der selbst genutzten Immobilie ausgelegt ist.
Bausparer können dabei auf zwei Weisen profitieren:
- Zum einen können sie staatliche Zulagen erhalten. Deren Höhe richtet sich nach den persönlichen Fördervoraussetzungen, dem Eigenbeitrag und gegebenenfalls der Kinderzahl.
- Zum anderen können die geleisteten Beiträge steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob die Zulagen oder der daraus resultierende Steuervorteil günstiger sind. Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, wird der zusätzliche Vorteil im Steuerbescheid berücksichtigt.
Arbeitnehmersparzulage
Im Rahmen der Steuererklärung können Sie außerdem die Arbeitnehmersparzulage beantragen Für diese sind Sie förderberechtigt, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen auf Ihren Vertrag einzahlen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Grenze für das zu versteuernde Einkommen pro Jahr liegt bei 40.000 Euro für Alleinstehende und bei 80.000 Euro für Ehegatten / eintragende Lebenspartner. Alleinstehende können jährlich bis zu 43 Euro Förderung erhalten, Paare bis zu 86 Euro.
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie ebenfalls in der Einkommensteuererklärung.
4. Von welchen Steuervorteilen kann ich als Vermieter profitieren?
Unter Umständen können auch Vermieter von zwei Steuervorteilen für ihre Mietimmobilien profitieren:
- Die Abschlussgebühr eines Bausparvertrages kann steuerlich geltend gemacht werden. Denn diese zählt zu den Finanzierungskosten. Dementsprechend können Vermieter die Abschlussgebühr Ihres Vertrages als Werbungskosten absetzen.
- Vermieter die ein Bauspardarlehen nutzen, um Maßnahmen am Mietobjekt durchzuführen, können einen Teil der Darlehensraten ebenfalls als Werbungskosten angeben. Der Zinsanteil zählt als Schuldzins auch zu den Werbungskosten und kann steuerlich geltend gemacht werden – nicht allerdings der Tilgungsanteil.
Für die Steuererklärung müssen Vermieter daher darauf achten, die korrekten Angaben zu machen.
Achtung: Diese Vorteile gelten nicht für selbstgenutzte Immobilien. Wird eine betroffene Immobilie teilweise vermietet und selbst genutzt, müssen Gesamtaufwendungen auf den privaten und vermieteten Nutzungsanteil aufgeteilt werden.
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen, die beim Erwerb, Sicherung und Erhaltung der eigenen Einnahmen entstehen. Da Vermieter Ihre Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien erhalten, zählen Kosten, die bei der Errichtung, dem Erwerb oder der Instandhaltung eines Mietobjekts entstehen ebenfalls dazu.
Tipps zur Erbschaftssteuer
Wer erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen. Welche Steuerersparnisse möglich sind und weshalb Sie beim Thema Erbe frühzeitig an einen Bausparvertrag denken sollten, verraten wir in unserem Ratgeber.
5. Wo gebe ich einen Bausparvertrag in der Steuererklärung an?
In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie gleich an mehreren Stellen Angaben zu Ihrem Bausparvertrag machen. Hier erfahren Sie auf einen Blick, wo Sie welche Daten angeben können:
| Gezahlte Abgeltungsteuer für Kapitalerträge | Wenn Sie bereits Abgeltungsteuer für Ihre Guthabenzinsen gezahlt haben, aber der volle Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt wurde, können Sie dies nachträglich in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) angeben. |
|---|---|
| Einzahlungen in einen Wohn-Riester-Vertrag | Als staatlich geförderte Altersvorsorge können Sie den Sonderausgabenabzug für Sparbeiträge und Tilgungszahlungen auf Ihren Riester-Vertrag mithilfe der Anlage AV (Altersvorsorge) beantragen. |
| Arbeitnehmersparzulage | Im Hauptformular der Steuererklärung finden Sie dann den "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage". Damit beantragen Sie die Gewährung der Sparzulage beim Finanzamt. Den Antrag können Sie sogar bis zu vier Jahre rückwirkend stellen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bausparkasse außerdem erlauben, sämtliche relevanten Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Wenn Sie Kunde bei Wüstenrot sind, denken Sie bitte daran, uns Ihre Einwilligung zu geben. Andernfalls können Sie die Arbeitnehmersparzulage nicht erhalten. Einwilligung zur elektronischen Übermittlung der VL-Mitteilung erteilen |
| Werbungskosten für Vermieter | Vermieter, die eine Mietimmobilie mit einem Bausparvertrag finanzieren, können die Abschlussgebühr und Zinsanteile Ihres Darlehens als Werbungskosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) angeben. |
Energetische Sanierungen steuerlich geltend machen
Wussten Sie, dass Sie die Kosten für eine energetische Sanierung bei der Steuererklärung angeben können? Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, erhalten Sie 20 Prozent der Gesamtkosten von bis zu 200.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren erstattet. Im besten Fall bekommen Sie bis zu 40.000 Euro zurück. Wie das funktioniert, erklären wir in unserem Ratgeber.
Fazit: Die Auseinandersetzung mit der Steuererklärung lohnt sich
Eine Auseinandersetzung mit Steuerthemen ist häufig verwirrend. Mit unseren Ratgebertipps behalten Sie den Überblick und sichern sich unter Umständen gleich mehrfach steuerliche Vorteile für den eigenen Bausparvertrag.
Haben Sie darüber hinaus weitere Fragen zum Bausparen, können Sie sich jederzeit an unsere Experten wenden: Ihr Wüstenrot-Berater vor Ort hilft Ihnen weiter.
Stand: Juni 2026
Tipp:
Wie genau funktioniert Bausparen eigentlich? Wir erklären das Sparen für die eigenen vier Wände in unserem Ratgeber.
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.