In Partenheim wurde ein neues Baugebiet ausgewiesen welches fertig erschlossen und sofort bebaubar ist. Dies ist das letzte verfügbare Grundstück GRZ: 0,4 2 Vollgeschosse plus Dach Baufenster 22x17,5 Meter Firsthöhe: 9,50 m Traufhöhe: 6,00 m max. 2 Wohneinheiten
Grundstück im ruhigen Neubaugebiet von Partenheim
55288 Partenheim
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 600 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.4 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.8 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
252.000 € |
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Provision |
7,14 Die Käufercourtage in Höhe von 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellen Vertragsabschluss verdient und sofort fällig. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Partenheim ist ein Weinort im Herzen von Rheinhessen. Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs gibt es in Wörrstadt (7 Minuten) bzw. Stadecken-Elsheim (6 Minuten). Es gibt in Partenheim einen evangelischen Kindergarten sowie eine Grundschule und zwei Spielplätze. Von Partenheim aus sind die nächstgelegenen Autobahnen die A 61 über die Anschlussstelle Gau-Bickelheim (in Richtung Alzey/Worms) und zur A63 die Anschlussstelle Nieder-Olm (in Richtung Mainz/Alzey), jeweils in etwa 10 Km erreichbar. Partenheim wird von den Buslinien 630, 640, 650, 657 und 678 des RNN angefahren, die eine Direktverbindung nach Mainz, Wörrstadt, Nieder-Olm und Bad Kreuznach herstellt. Entfernungen zu den nächstgelegenen Städten: Wörrstadt 7 Km (7 Minuten) Ingelheim 15 Km (18 Minuten) Mainz 17 Km (20 Minuten) Bingen 17 Km (18 Minuten) Bad Kreuznach 18 Km (20 Minuten) Alzey 18 Km (18 Minuten) Frankfurt Flughafen 45 Km (35 Minuten)
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die K&C Immobilien Management OHG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. *Abbildungen zeigen teilweise individuelle Zusatzausstattung.