Willkommen bei der Wüstenrot Energieberatung
Nutzen Sie die Kompetenz und den Komfort der neuen Wüstenrot Energieberatung.
- Jubiläumspreis 100 Jahre Wüstenrot 1.899 €1
- Für die ersten 100 Kunden
- Zusätzlich BAFA-Zuschuss von 650 €
Sie wollen für Ihre Wohnimmobilie eine professionelle Energieberatung bei der Wüstenrot Energieberatung GmbH beauftragen2 . Das Ergebnis der Energieberatung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP wird mit bis zu 50 % staatlich gefördert. Mit dem bequemen Förderzuschuss-Service übernehmen wir die Beantragung der BAFA-Förderung für Sie. Damit können Sie umfangreiche Förderungen für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erhalten und profitieren aktuell zusätzlich vom 5 % iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise Dämmung oder Fenstertausch.
So funktioniert es
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Online-Eingabe der Gebäude- und Kundendaten
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Unsere Spezialisten rufen Sie zur Absprache der weiteren Schritte an
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Besuch des Wüstenrot Energieberaters bei Ihnen
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Sie erhalten Ihren iSFP und ein ausführliches Beratungsgespräch
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Sie entscheiden über Maßnahmen, Förderung und Finanzierung
Ihre Vorteile
- Ihr individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit 5 % iSFP-Bonus
- Qualifizierte Beratung von BAFA-zertifizierten Spezialisten der Wüstenrot Energieberatung
- Förderzuschuss-Service: Mit Erteilung der Vollmacht übernimmt die Wüstenrot Energieberatung GmbH die komplette Beantragung der BAFA-Förderung für Sie3
- Schnell und unkompliziert
- Einsparpotenziale entdecken und nutzen
Das Angebot für Ihre persönliche Energieberatung
- Förderzuschuss-Service: Mit Ihrer Vollmacht kümmert sich die Wüstenrot Energieberatung GmbH um die komplette Zuschuss-Beantragung für Ihre Energieberatung beim BAFA.
- Detaillierte Vor-Ort-Begehung Ihrer Immobilie
- Erstellung und ausführliche Erläuterung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- 5% zusätzliche Förderung auf zahlreiche Maßnahmen aus dem iSFP (iSFP-Bonus)
- Beratung zu Förderzuschüssen für iSFP-Maßnahmen (BAFA) und Fördermitteln (KfW)
- Komplettpreis ab 2.490 Euro abzüglich BAFA-Förderung4
Fragen und Antworten
Was kostet die Energieberatung?
- Jetzt neu: Jubiläumspreis 100 Jahre Wüstenrot! Die ersten hundert Kunden erhalten den Sanierungsfahrplan zum Jubiläumspreis von 1.899 €. In Verbindung mit dem BAFA-Zuschuss von 650 € verbleibt ein Eigenanteil von nur 1.249 €.
- 10 % Einführungsrabatt bis 31.12.2024, 2.240 Euro anstatt dem regulären Fixpreis von 2.490 Euro einschließlich Förderzuschuss-Service für 1 - 2 Wohneinheiten, gestaffelter Preis für mehr als zwei Wohneinheiten.
Erhalte ich eine Energieberatung für eine überwiegend gewerblich genutzte Immobilie?
Was muss ich tun, wenn mein Gebäude unter Denkmalschutz steht?
Wie lange dauert es von der Online-Anmeldung bis zum iSFP?
Wie lange dauert die Förderauszahlung?
* Fußnote
1 Die ersten 100 Kunden erhalten den iSFP zum Jubiläumspreis von 1.899 Euro – mit derzeit 650 Euro BAFA-Zuschuss beträgt der Eigenanteil nur 1.249 Euro. Nach Aufbrauch dieses Kontingents erhalten Kunden den iSFP für 2.240 Euro (10 % Rabatt auf regulären Preis von 2.490 Euro) – der Eigenanteil mit derzeit gültigem BAFA-Zuschuss beträgt dann nur 1.590 Euro. Dieses Angebot ist gültig bis 31.12.2024. Weitere Informationen unter wuestenrot.de/energieberatung. (Stand: 07.08.2024)
2 Voraussetzungen für die Nutzung der Wüstenrot Energieberatung:
- Ich bin alleine oder gemeinsam mit meinem Ehepartner Eigentümer der Immobilie
oder habe als Mieter, Pächter, Nießbrauchsberechtigter eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers zur Durchführung einer Energieberatung
oder bin Verwalter oder alleiniger Bevollmächtigter einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Mein Gebäude ist mindestens 10 Jahre alt.
- Meine Immobilie ist ein Wohngebäude (gewerblicher Anteil ist möglich).
- Kein Denkmalschutz liegt für mein Gebäude vor.
- Für meine Immobilie wurde noch keine Energieberatung beauftragt wurde und es liegt auch kein individueller Sanierungsfahrplan liegt vor.
3 Gilt für die Beantragung der BAFA-Förderung für die Energieberatung
4 Nachträglich erhalten Sie die BAFA-Förderung von bis zu 50% des förderfähigen Beratungshonorars für den iSFP ausbezahlt:
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- Für Wohnungseigentümergemeinschaften: Einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung
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