Laut Bebauungsplan (siehe Auszug unten) sind auf dem Flurstück-Nr. 243 Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Aufgrund der Breite des Baufensters (überbaubare Fläche mit Baugrenzen und der Baulinie zur Straßenseite) ist eine Doppelhaushälfte mit deckungsgleichem Anbau an die gemeinsame Grundstücksgrenze zu Flurstück-Nr. 244 bereits vorgesehen und bietet die ideale Möglichkeit, die überbaubare Fläche optimal zu nutzen. Sollten auf den beiden Flurstücken jeweils Einzelhäuser geplant werden, wäre nach § 6 HBO ein Grenzabstand von mindestens 3 Metern zur Grenze zwischen den Flurstücken 243 und 244 einzuhalten, was aufgrund der Breite des Baufensters wenig sinnvoll ist. Sollte jemand beide Flurstücke besitzen und zusammenlegen, wäre auch der Bau eines Einzelhauses möglich. Die Abstandsflächen gemäß § 6 HBO sind ebenfalls zu beachten. Dieses Baugrundstück ist ideal für Familien, die sich den Traum vom Eigenheim in einer attraktiven und familienfreundlichen Umgebung erfüllen möchten. Mit einer Fläche von 315 Quadratmetern bietet es ausreichend Platz für eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus. Bitte beachten Sie, dass uns keine schriftliche Zusage oder Bestätigung für andere Bauformen vorliegt. Der Käufer muss sich eigenständig beim Bauamt über die weiteren Möglichkeiten und Genehmigungen erkundigen. Die ruhige Wohnlage und die Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs machen dieses Grundstück besonders attraktiv.
Provisionsfrei: Baugrundstück in guter Lage von Babenhausen – deutlich unter Marktwert!
64832 Babenhausen
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
Auf Karte anzeigen
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Finanzierungszertifikat
In nur zwei Minuten zu Ihrem persönlichen Finanzierungszertifkat.
Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
---|---|
Grundstücksfläche | 315 m2 |
Erschließung | Teilerschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | Ab Sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
98.000 € |
---|---|
Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Aschaffenburgerstraße 15 befindet sich in der Stadt Babenhausen im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen. Die Lage ist geprägt durch ein ruhiges Wohngebiet, das vorwiegend aus Einfamilienhäusern, kleineren Mehrfamilienhäusern und einigen Gewerbebetrieben besteht. In der näheren Umgebung finden sich zahlreiche Geschäfte des täglichen Bedarfs, darunter Supermärkte, Bäckereien und Apotheken. Auch Schulen und Kindergärten sind schnell erreichbar, was die Lage besonders für Familien attraktiv macht. Die Verkehrsanbindung der Aschaffenburgerstraße ist sehr günstig. Die nahegelegene Bundesstraße B26 ermöglicht eine schnelle Verbindung nach Aschaffenburg und Darmstadt, während die Autobahn A3 eine zügige Anbindung an das überregionale Straßennetz, insbesondere in Richtung Frankfurt am Main und Würzburg, bietet. Auch öffentliche Verkehrsmittel sind gut erreichbar: Mehrere Buslinien verbinden Babenhausen mit den umliegenden Orten und dem Bahnhof, von wo aus Regionalzüge in Richtung Frankfurt und Aschaffenburg verkehren. Für Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sorgen die nahegelegenen Parks und Grünflächen sowie das Naherholungsgebiet im Odenwald, das ideal für Wanderungen und Radtouren geeignet ist. Darüber hinaus gibt es in Babenhausen diverse Sportvereine und Freizeiteinrichtungen, darunter ein Schwimmbad und Sportplätze. Insgesamt bietet die Aschaffenburgerstraße 15 eine attraktive Wohnlage mit guter Infrastruktur und Verkehrsanbindung, die sowohl Familien als auch Berufspendlern entgegenkommt.
Sonstige Angaben
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den uns vorliegenden Informationen und erfolgen ohne Gewähr. Wir empfehlen ausdrücklich, die Objektdetails eigenständig zu prüfen. Sollte in dieser Anzeige kein Energieausweis angegeben sein, befindet sich dieser aktuell in Bearbeitung und wird zeitnah bereitgestellt. Geldwäsche: Cita Immobilien, Inhaber: Benjamin Hemmati, ist gemäß §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) als Immobilienmaklerunternehmen verpflichtet, die Identität des Vertragspartners vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung festzustellen und zu verifizieren. Hierzu ist es erforderlich, die relevanten Daten Ihres Personalausweises – beispielsweise durch eine Kopie – zu erfassen. Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass diese Unterlagen für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt werden. Provisionspflichtiger Maklervertrag: Wir handeln im exklusiven Auftrag des Verkäufers und haben mit diesem einen provisionspflichtigen Maklervertrag abgeschlossen.
Weitere Dokumente
bas_105502801zBebauungsanalyse_Erlaeuterung
Standard Bebauungsanalyse
stellplatzsatzung-03.09.2020
Druckausgabe_BRW_2024.10.05