Das hier angebotene Objekt ist ein ca. 1019 m2 großes Grundstück. Das Grundstück befindet sich zentral im Wohngebiet in der zweiten Baureihe und hat nur im Westen einen direkten Nachbarn. Das Grundstück war noch nicht bebaut und bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Immobilie mit einem unverbaubaren Blick über die Felder zu verwirklichen. Aktuell gibt es keinen Bauzwang oder ein Baugebot, das heißt Sie können den Zeitpunkt für die Bebauung des Grundstückes frei wählen. Das Grundstück kann nach dem gültigen Bebauungsplan Nr.14, Neuburger Straße Südwest, aus dem Jahr 2009 bebaut werden. Den Bebauungsplan und die nötigen Festsetzungen hierzu finden Sie in der Anlage zu diesem Objekt. Im folgendem wurden die wesentlichen Punkte nochmal zusammengefasst. Außerdem gibt es bereits eine Planung die im Freistellungsverfahren bereits genehmigt wurde. Auch diese finden Sie in der Anlage. Nach den Vorgaben des Bebauungsplans kann ein Baukörper mit einer Größe 9,99 x 12,99 Meter (ca. 129,77 m2 Grundfläche) mit einem zusätzlichen Erker erstellt werden. Zusätzlich müssen pro Einheit 2 KFZ-Stellplätze nachgewiesen werden. Das Gebäude darf mit 2 Vollgeschossen (EG und 1.OG) und einem Dachgeschoss (keine Aufenthaltsräume) bebaut werden und mit einer max. Wandhöhe von 6,75 Metern ausgeführt werden. Beim Dach kann zwischen Satteldach, Schopfwalmdach oder Walmdach wählen, diese können dann mit einer Neigung von 20 bis 30 Grad erstellt werden. Weitere Details oder Unterlagen zur Bebauung überreichen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Baugrundstück für ein Einfamilien- oder Zweifamilienhaus
86668 Karlshuld
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.019 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus, Einfamilienhaus |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.45 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.5 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | ab sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
360.000 € |
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Provision |
2,38% inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Haus befindet sich in der Gemeinde Karlshuld im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in sehr schöner und ruhiger aber trotzdem zentralen Lage. Die Gemeinde Karlshuld mit seinen ca. 6000 Einwohnern liegt süd-westlich ca. 19km von Ingolstadt entfernt. Über die Autobahn München-Nürnberg (A9) Ausfahrt Manching erreichen Sie bequem die Landeshauptstadt München (ca. 65 km). Zusätzlich erreichen Sie über die Bundesstraße B16 Manching bzw. Donauwörth in wenigen Fahrminuten. Außerdem finden Sie über die Bundesstraßen B13 und B300 eine gute Anbindung an die Autobahn A8 (München-Stuttgart). Wenn Sie lieber mit dem Bus oder der Bahn reisen, stehen Ihnen folgende Verbindungen zur Verfügung. Hauptbahnhof Ingolstadt Busverbindung Ingolstadt- Karlshuld Bahnhof Neuburg a. d. Donau Busverbindung Neuburg-Karlshuld Bahnhof Schrobenhausen Busverbindung Schrobenhausen-Karlshuld Karlshuld bietet Ihnen Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie Schulen, Sportzentrum, Kindergarten und vieles mehr. Für den Breitensport bietet Karlshuld die Sportarten Fußball für Senioren und Jugendmannschaften, Gymnastik, Leichtathletik, Ski, Tennis, Taekwondo, Hundesport und vieles mehr an. Das Naherholungsgebiet Niederforst Weichering liegt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen südlich der Ortschaft Weichering. Im Süden grenzt es an die Gemeinde Karlshuld an. Auf dem Gebiet befinden sich zwei schöne Badeseen. Der kleinere See wird als See I, der größere als See II bezeichnet. Die Seen entstanden durch den Kiesabbau der Firma Leitner in den 70er und 80er Jahren. Daher werden die Seen in der näheren Umgebung gemeinhin als „Leitnerweiher“ bezeichnet. Die Seen haben zusammen eine Wasserfläche von etwa 46 Hektar und eine Tiefe von bis zu 8 m.
Sonstige Angaben
Es liegt bereits eine Planung vor, die nach Artikel 58 der Bayerischen Bauordnung in der der Genehmigungsfreistellung realisiert werden kann, da die Planung innerhalb der Vorgaben des Bebauungsplan ist.