Es handelt sich hier um ein 2.617 m² großes, hängiges Grundstück "Auf dem Alzerberg", in guter, zentrumsnaher Lage von Morsbach. Es befindet sich innerhalb eines Bebauungsplanes was zufolge hat, dass für die Bebauung gewisse Vorgaben bestehen (sehe hierzu "Sonstiges"). Das Grundstück kann sowohl mit einem großen Gebäude bebaut werden, oder auch in drei Bauparzellen aufgeteilt werden (s. hierzu Lageplan mit unserem Teilungsvorschlag). Die Zufahrt kann jeweils durch ein gesichertes Wegerecht von unten (über die Alzener Landstraße) erfolgen. Für den Kanalanschluss gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder eine Abwasser-Hebeanlage zu der darüber befindlichen Straße "Auf dem Alzerberg", oder eine neu zu erstellende, ca. 50 m lange Kanalleitung zu der darunter befindlichen "Alzener Landstraße". Aus diesem Grund wird das Grundstück zum halben Preis verkauft: Der offizielle Bodenrichtwert beträgt hier in der zentralen Lage derzeit 95 €/ m² - unser Preis: 47,50 €/m² (x 2617 m²) = 124.307,50 € Unser Tipp: Lassen Sie sich zur möglichen Bebauung, der baulichen Ausnutzung, möglichen Dachformen, Baugrenzen, Ausrichtung, Erschließung usw. von unserem Architekten direkt an dem Grundstück kostenlos beraten.
Zum halben Preis: 2.617 m² Baugrundstück zentral in Morsbach
51597 Morsbach
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
Auf Karte anzeigen
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Finanzierungszertifikat
In nur zwei Minuten zu Ihrem persönlichen Finanzierungszertifkat.
Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
---|---|
Grundstücksfläche | 2.617 m2 |
Kosten
Miete pro Jahr |
124.300 € |
---|---|
Provision |
3,57 % (inkl. MwSt.) |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich nur 400 m von Rathaus und der Ortsmitte von Morsbach entfernt. Trotzdem wohnt man hier ruhig, ländlich und von viel Grün umgeben. Die Gemeinde Morsbach liegt im südöstlichsten Zipfel des Bergischen Landes rund 75 km östlich des Kölner Zentrums. Die Gemeinde im Naturpark Bergisches Land zählt aktuell rund 10.000 Einwohner - www.morsbach.de. Entfernungen, jeweils vom Grundstück: - Einkaufsmöglichkeiten: Lidl, Rewe, Aldi, usw. in ca. 1000 m / Netto, Rossmann, Takko, Bäckerei, Metzgerei ca. 1200 m - Schulen: Schulzentrum mit Sporteinrichtungen und Schwimmhalle in ca. 1300 m - Kindergarten: ca. 900 m / 3 min - ärztliche Versorgung: Mehrere Praxen im Ort vorhanden, Kreiskrankenhaus in Waldbröl (ca. 12 km) und in Gummersbach (25 km) - Autobahnanbindung: A4, Abf. Nr. 26 (20 km/15 Minuten über einen Autobahnzubringer) - Busverbindung: Busbahnhof in 650 m Entfernung - Bahnanbindung: Bahnhof in Wissen/Sieg in 12 km Entfernung (Bahnstrecke Siegen-Köln) - nächstgelegener Flughafen: Köln/Bonn Airport (68 km) - nächstgelegene Städte: Waldbröl 12 km, Wissen/Sieg 12 km, Kreisstadt Gummersbach 26 km, Siegen 30 km, Bonn 63 km, Köln 70 km
Sonstige Angaben
Baugenehmigung: Vereinfachte Baugenehmigung innerhalb von 2 Wochen nach § 68 BauO NRW möglich (Bebauung innerhalb eines Bebauungsplanes) Bebauungspflicht: keine Topografie: an der Straße "Auf dem Alzerberg" sehr hängig. Im weiteren Verlauf mäßig hängig und für eine zweigeschossige Ein-/Mehrfamilienhausbebauung gut geeignet! Bebauung: Das Grundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 21. Folgende Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen: - nur reine Wohnbebauung zulässig - WR - nur offene Bebauung erlaubt (Reihenhäuser sind nicht zulässig) - o - Bebauung mit maximal zwei Vollgeschossen - II - GFZ (Geschossflächenzahl): 0,8 (sie gibt an, wie groß der Anteil der Flächen aller Vollgeschosse im Verhältnis zur Grundstücksgröße maximal sein darf. Dabei werden die einzelnen Vollgeschossflächen addiert) - DN (Dachneigung): 28 oder 45 Grad (alle Dachformen mit dieser Dachneigung sind erlaubt!) - Farbe der Dacheindeckung: nur dunkelfarbene Eindeckung erlaubt. - Drempel: Drempel (oder Kniestock) sind hier nicht erlaubt - Dachgauben: Dachgauben sind hier ebenfalls nicht erlaubt. Dachfenster sind jedoch in jeder Form erlaubt! Um sicherzugehen, dass die Vorgaben des Bebauungsplans mit dem geplanten Neubau eingehalten werden, empfiehlt es sich, eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt einzureichen. Das Amt prüft dann, ob alle Vorschriften für das Bauvorhaben berücksichtigt wurden. Eine solche Anfrage - auch als „kleines Genehmigungsverfahren“ bezeichnet – ist bereits vor dem geplanten Grundstückskauf sinnvoll. So können Bauherren davon ausgehen, dass ihr geplantes Projekt nicht an den Vorgaben des B-Plans scheitert und haben diesbezüglich bereits vor dem Kauf Planungssicherheit.
Weitere Dokumente
Exposé für Objekt Nr. 770Bebauungsplan