Dieses hier angebotene, zentral gelegene Grundstück in Südwestausrichtung zeichnet sich durch eine bemerkenswerte Lage im Herzen von Oyten aus, eingebettet in einem attraktiven und sehr familienfreundlichen Umfeld. Die Bebaubarkeit ist durch eine Grundflächenzahl von 0,3 und einer Geschossflächenzahl von 0,6 großzügig gegeben. Ferner liegen die Leitungen für Gas, Wasser und Strom bereits an der Straße. GRUNDSTÜCKSRICHTLINIEN IM ÜBERBLICK: + Bebauungsplan liegt vor + Allgemeines Wohngebiet + Grundflächenzahl GRZ - 0,3 + Geschossflächenzahl GFZ - 0,6 + 2 Vollgeschosse + Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig + Erschlossen - Gas, Wasser, Strom
Das perfekte Baugrundstück in familienfreundlicher Lage
28876 Oyten
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 842 m2 |
Verfügbar ab | Nach Absprache |
Kosten
Miete pro Jahr |
430.000 € |
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Provision |
3.57 % inkl. gesetzl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Dieses schöne Baugrundstück liegt inmitten einer gewachsenen und sehr familienfreundlichen Wohngegend, fußläufig vom Ortskern entfernt. Getrennt durch das Königsmoor liegt Oyten im Osten vor den Toren Bremens, eingerahmt von den Gemeinden Achim und Ottersberg. Die Gemeinde Oyten verfügt über eine gute Infrastruktur mit allen Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Ärzten, diversen Sportvereinen, Kindergärten sowie Grund- und Realschulen. Eine schnelle Anbindung an die Bremer Innenstadt ist durch bestens ausgebaute Straßennetze gegeben. Auch die A 27 bzw. A 1 ist in wenigen Autominuten zu erreichen. Durch den Bahnhof in Sagehorn können Wunschziele bequem durch die Deutsche Bundesbahn angefahren werden.
Sonstige Angaben
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.