Das Baugrundstück liegt verkehrsgünstig in einem ruhigen Wohnbereich in Cloppenburg im Musikerviertel. Die nachbarschaftliche Bebauung ist nach § 34 BauGB die Voraussetzung für das Vorhaben einer Neubebauung. Demnach kann ein Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten entstehen (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus - Doppelhaus). Alle Versorgungsanschlüsse sind im Straßenbereich vorhanden. Bauen wird wieder erschwinglicher durch die Nachbesserung der Förderprogramme. Das Förderprogramm 300 der KFW lässt bei Familien mit Kindern oder Alleinerziehenden einen Kreditbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro bei 0,34 % effektiven Jahreszins für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude" zu. Die Förderung ist einkommensabhängig. Einzelheiten können auf den Informationsseiten der KFW eingesehen werden. Weitere Infos zu dem Baugrundstück per Telefon unter 04471 186 903 oder per E-Mail an info@siemer-immo.de.
Grundstück im Musikerviertel in Cloppenburg - 894 m² - Ein-/ Zweifamilienhausbebauung mgl.
49661 Cloppenburg
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 894 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus, Einfamilienhaus |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Kosten
Miete pro Jahr |
220.000 € |
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Provision |
2,5 % zzgl. MwSt (Käufer-/ Verkäufer) 2,975 % inkl. MwSt. (Verkäufer/Käufer) |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Cloppenburg Musikerviertel Beliebte Wohnlage, alle Versorgungseinrichtung auf kurzen Wegen erreichbar.
Sonstige Angaben
Verkauf je nach Angebot und Nachfrage u.U. zum Höchstgebot. Alle Angaben entstammen den Übermittlungen der Eigentümer oder dritten Personen und werden von uns sorgfältig überprüft. Dennoch kann für die absolute Genauigkeit keine Gewährleistung übernommen werden. Wünschen Sie mehr Informationen oder die Zusendung eines Exposés, dann rufen Sie uns einfach an, oder hinterlassen uns eine Nachricht mit Ihrer vollständigen Adresse und Telefonnummer. Verkauf u.U. zum Höchstgebot, je nach Angebot und Nachfrage. Durch Zustandekommen eines Kaufvertrages wird eine Nachweis- und Vermittlungsprovision für den Käufer- und Verkäufer jeweils in Höhe von 2,5 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.