Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück mit Altbestand in gefragter Wohnlage von Hofheim-Lorsbach. Das Grundstück umfasst ca. 678 m² und bietet vielseitige Möglichkeiten für ein individuelles Neubauprojekt. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus, das als Abrissobjekt einzustufen ist. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung), sodass sich ein neues Bauvorhaben harmonisch in die bestehende Umgebung einfügen muss. Die ruhige Lage, das grüne Umfeld und die gute Anbindung machen das Grundstück ideal für Eigennutzer, Familien oder Bauträger mit Weitblick. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohnträume in naturnaher und gleichzeitig gut erreichbarer Lage zu verwirklichen.
Baugrundstück 678 m² mit Abrissobjekt in Hofheim-Lorsbach
65719 Hofheim am Taunus
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 678 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
750.000 € |
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Provision |
5,95 % 5,975 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück liegt in attraktiver Wohnlage im Hofheimer Stadtteil Lorsbach – einem ruhigen, naturnahen Ort mit hohem Wohnwert. Umgeben von viel Grün und gewachsener Nachbarschaft bietet der Standort eine ideale Verbindung aus ländlicher Ruhe und guter Erreichbarkeit. Der Bahnhof ist fußläufig erreichbar und bietet direkte Verbindungen nach Frankfurt, Wiesbaden und Mainz. Die Autobahnen A66 und A3 sorgen für eine schnelle Anbindung an das gesamte Rhein-Main-Gebiet. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Schulen und Kindergärten befinden sich in der näheren Umgebung. Die reizvolle Landschaft des Taunus lädt zu vielfältigen Freizeitaktivitäten ein und unterstreicht die hohe Lebensqualität des Standorts.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Main Immobilien Compass nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.