Dieses attraktive Grundstück in der beliebten Lage von 65239 Massenheim bietet eine hervorragende Gelegenheit zur Errichtung von bis 2 Einfamilienhäusern im Bungalow-Stil. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück eine Halle. Die Bebauung ist nach den Vorgaben des § 34 BauGB möglich, was bedeutet, dass das geplante Bauvorhaben in die bestehende Umgebung sich einfügen muss. Gemäß Rücksprache mit dem Bauamt können auf diesem Grundstück bis zu 2 Einfamilienhäuser mit einer maximalen eingeschossigen Bauweise + Dachgeschoss im Bungalow-Stil errichtet werden. Zusätzlich gibt es spezielle Vorgaben seitens der Denkmalbehörden zur Gestaltung der Dächer: Die Neubauten sollen mit Satteldächern ausgestattet werden, die eine Mindestneigung von 45° aufweisen. Eine rote Dachdeckung muss vorgesehen werden und es darf kein Drempel eingebaut werden. Kleine Gauben sind für die Belichtung des Dachgeschosses erlaubt. Die Gebäude müssen sich in der Gestaltung, Größe und Anordnung harmonisch in das bestehende Straßenbild und die Nachbarschaft einfügen. Eckdaten: • Bebauung gemäß § 34 BauGB • Grundstücksgröße: ca. 860 m² • Bebauungsmöglichkeit: bis zu 2 Einfamilienhäuser im Bungalow-Stil • Gestalterische Vorgaben: Satteldächer mit einer Neigung von mindestens 45°, rote Dachdeckung, ohne Drempel und mit kleinen Gauben Bei Interesse an einer Besichtigung oder weiteren Informationen zum Grundstück stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Baugrundstück in begehrter Lage von Massenheim!
65239 Hochheim am Main
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 860 m2 |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus, Einfamilienhaus |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
595.000 € |
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Provision |
5,95 % |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die zum Verkauf stehende Immobilie befindet sich im idyllischen Stadtteil Massenheim der Stadt Hochheim am Main im Rhein-Main-Gebiet. Hochheim am Main ist eine Kleinstadt mit rund 17.000 Einwohnern und liegt inmitten von Weinbergen und grünen Landschaften. Die angebotene Immobilie befindet sich in einer ruhigen und gepflegten Wohngegend von Massenheim. Mehrere Supermärkte und weitere Einkaufsmöglichkeiten sind in Hochheim vorhanden. Die Stadt Hochheim am Main bietet eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Die nächstgelegene S-Bahn-Station ist in Hochheim und bietet eine schnelle Verbindung in die umliegenden Städte wie Wiesbaden, Mainz und Frankfurt am Main. Die Autobahnen A3 und A66 sind in ca. 6 Autominuten erreichbar und ermöglichen eine gute Anbindung an das überregionale Straßennetz. Die ruhige Lage inmitten von Natur und die gute Infrastruktur machen den Stadtteil Massenheim zu einem beliebten Wohnort für Familien und auch berufstätige Pendler.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung. Die Käuferprovision beträgt 5,95 % inkl. MwSt. des beurkundeten Kaufpreises. Die Käuferprovision ist nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages gegen Rechnungsstellung fällig. Die visualisierten Möbeln in den hier veröffentlichten Bildern sind Musterdarstellungen, nicht maßstabsgetreu und dienen lediglich der Inspiration und zu Illustrationszwecken und gehören nicht zum Ausstattungsumfang. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma GRUNDUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) — beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.