Dieses Mergelgrundstück ist ideal für Gartenfreunde und Selbstversorger geeignet. Das Grundstück hat leichte Hanglage in Südausrichtung und kann z.B. mit einem kleinen Gartenhaus bebaut werden. Wer sich dann noch in Eigenregie mit autarker Strom- und Wasserversorgung ausstattet, kann hier Obst und Gemüse anbauen und sich am Feierabend und am Wochenende in der Ruhe der Natur erholen oder mit Familie und Freunden zum idyllischen Grillabend treffen. Bitte beachten Sie: das Grundstück ist nicht erschlossen und nicht als Bauland geplant. Es gibt hier weder Strom noch Wasserversorgung und auch keine Kanalisation
Grundstück für autarke Gartenfreunde
42579 Heiligenhaus
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.503 m2 |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
29.900 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Heiligenhaus-Homberg, Hofermühle
Sonstige Angaben
INTERESSE AN DEM Grundstück: Wenn Ihnen dieses Mergelgrundstück gefällt, stehen wir Ihnen gerne persönlich für Fragen rund um das Grundstück oder zur Vereinbarung einer individuellen Besichtigung zur Verfügung. IHRE KONTAKTDATEN: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Auftrag der Eigentümer nur nach Übermittlung Ihrer vollständigen Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) weitere Informationen und Unterlagen zu der Immobilie zur Verfügung stellen und Besichtigungen durchführen können. HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keinerlei Gewähr, Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Rechtlich bindend sind alleine die im Kaufvertrag gemachten Angaben der Vertragsparteien. GELDWÄSCHE: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) sind wir als Immobilien-Unternehmen dazu verpflichtet, bei Begründung einer Geschäftsbeziehung oder bei ernsthaftem Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages, die Identität unseres Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personal-ausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln, z.B. mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handels-registerauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Geschäfts- bzw. Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Copyright 2025 © KAPTEINA IMMOBILIEN. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und Vervielfältigen von Inhalten ist ausdrücklich untersagt.