Das zum Verkauf kommende insgesamt 902 m² große Grundstück wird über eine eigene rund 50 Meter lange und rund 3 Meter breite Zufahrt von der Straße aus erschlossen. In rückwärtiger Lage, dort lediglich von den idyllisch gewachsenen Gärten der nachbarlichen Anwesen umgeben und somit von jeglichem Verkehr befreit, erstreckt sich der Hauptteil des Grundstücks über eine Breite von rund 21 Meter und über eine Länge von rund 36 Meter. Bedingt durch die ideale Himmelsausrichtung und die Anordnung der nachbarlichen Baukörper ist hier Sonneneinfall ab den Vormittagsstunden bis in die Abendstunden gewährleistet. Das Grundstück ist mit einem teilweise unterkellerten, eingeschossigen Einfamilienhaus mit Garagengebäude bebaut; hinter dem Hauskörper befinden sich ein Schwimmbassin und ein Kinderplanschbecken. Die Baugenehmigung wurde im März 1961 unter Umgangnahme vom Erfordernis der Baulinienfestsetzung erteilt. Es wäre denkbar, das Bestandsgebäude um ein weiteres Geschoß aufzustocken. Eine solche Maßnahme müsste in jedem Fall im Zusammenhang mit einer zwingend erforderlichen Entkernung und allumfänglichen, insbesondere auch energetischen, Sanierung durchgeführt werden. Für das Grundstück existiert weder ein Bebauungsplan, noch gibt es einen diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss. Eine künftige Bebauung richtet sich im vorliegenden Fall, unter Berücksichtigung der Baulinienfestsetzung, nach dem Einfügungsgebot von § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Für eine Neubebauung sind somit Bezugsfälle in der Nachbarschaft heranzuziehen, die in Höhe, Breite, Dachform vergleichbar sein sollten; die Fassadengestaltung ist davon unabhängig (…Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist…). In jedem Fall denkbar wäre die Errichtung eines neuen Baukörpers der hinsichtlich der Abmessungen (rund 9,50 Meter auf rund 12,20 Meter) die festgesetzten Baulinien berücksichtigt und der sich bezüglich seiner Höhenentwicklung an den nachbarlichen Baukörpern (ein sicherer und weitere denkbare Bezugsfälle sind vorhanden) orientiert. Unverbindlich wird bei abermaliger Umgangnahme vom Erfordernis der Baulinienfestsetzung kein Einfügungsproblem für einen neuen Baukörper in den Abmessungen des bestehenden Baukörpers gesehen. Nach Auffassung des Verfassers eignet sich das zum Verkauf kommende Grundstück somit ideal für die Bebauung mit einem großzügigen Einfamilienhaus, oder mit einem Doppelhaus mit zwei Haushälften.
GRUNDSTÜCK mit Altgebäudebestand / VERKEHRSFREI GELEGEN IN ABSOLUT RUHIGER LAGE
81243 München
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
Auf Karte anzeigen
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Finanzierungszertifikat
In nur zwei Minuten zu Ihrem persönlichen Finanzierungszertifkat.
Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
---|---|
Grundstücksfläche | 902 m2 |
Kosten
Miete pro Jahr |
1.050.000 € |
---|---|
Provision |
1,785 % inkl. 19 % Umsatzsteuer Im vorliegenden Fall haben wir mit dem Verkäufer einen Maklervertrag abgeschlossen, der beinhaltet, dass nach dem rechtswirksamen Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kaufvertrags auch der Verkäufer eine Maklergebühr in Höhe von 1,785 % aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % an uns zahlt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
In absolut ruhiger Wohnlage von Aubing verläuft in gewachsener und harmonisch bebauter Umgebung die xxxstraße, als eine tempoberuhigte und schwach befahrene Seitenstraße. Die Anbindung an das öffentliche Personennahverkehrsnetz ist hier gut. Nach lediglich 6 Gehminuten gelangt man zu dem nur rund 500 Meter entfernt gelegenen Bahnhof Leienfelsstraße, von welchem die S-Bahn der Linie 4 nach 17 Fahrminuten den Münchner Stachus erreicht. Die optimal ausgebauten Haupt- und Nebenstraßen, die den Individualverkehr in die Münchner Innenstadt, zu den umliegenden Stadtteilen und Gemeinden und zu den Autobahnanschlussstellen Freiham und Obermenzing führen, sichern auch in Stoßzeiten das Vorankommen. Des Weiteren findet man in Aubing alle Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Geschäftsbetriebe sonstiger Dienstleistungen und auch Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung. Ebenfalls nahegelegen und gut zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen sind Kinderkrippen, Kindergärten, die Grundschule an der Limesstraße und fortführende Schulen, z. B. am Bildungscampus Freiham. In der näheren Umgebung gewährleisten ein Freizeitpark mit Abenteuerspielplatz, weitläufige Grünflächen mit schönen Spazierwegen und vielfältige Sportangebote einen hohen Naherholungs- und Freizeitwert.
Sonstige Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an diesem zum Verkauf kommenden Objekt, welches wir exklusiv im Alleinauftrag anbieten. Wir bitten Sie höflich, zunächst die diesem Online-Exposé als pdf.-Dokument beigefügten Datenschutzhinweise zur Kenntnis zu nehmen. Des Weiteren bitten wir Sie höflich, die diesem Online-Exposé als weiteres pdf.-Dokument beigefügten Verbraucherinformationen (Informationen zum Maklervertrag) zur Kenntnis zu nehmen. Gestatten Sie uns bitte ferner den Hinweis, dass dieses Online-Exposé einen einleitenden, grundlegenden Überblick verschaffen soll und lediglich als Vorabinformation dient. Sofern Sie wünschen, stellen wir Ihnen gerne ein ausführlicheres Exposé zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen aus Obermenzing Hans-Jochen Schwanzl Immobilien
Weitere Dokumente
DATENSCHUTZHINWEISEVERBRAUCHERINFORMATIONEN