Hierbei handelt es sich um ein voll erschlossenes Grundstück in einem gesetzten Wohngebiet in Ladbergen. Nach mündlicher Bauanfrage bei der Gemeinde Ladbergen ist dort eine Bebauung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit ca. 900 m² Wohnfläche plus Tiefgarage möglich. Das Grundstück liegt durch einen kleinen Wald (ein Wall ist in Planung) an der A1. Das Grundstück besteht aus 3 Flurstücken und müsste beim Bau eines Mehrfamilienhaus noch Vereinigt werden. Auch eine Bebauung von Einfamilien- oder Doppelhäusern ist natürlich möglich.
Investoren aufgepasst! TOP Baugrundstück für Mehrfamilienhausbebauung in Ladbergen!
49549 Ladbergen
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.181 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Mehrfamilienhaus |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.4 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.8 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | zu sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
500.000 € |
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Provision |
3,57 % inkl. MwSt Käufercourtage Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Online-Objekt-Exposés zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Courtage wird selbstverständlich nur fällig, wenn Sie das Objekt tatsächlich kaufen. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich in gesetzter Wohnlage am Rande von Ladbergen. In der Umgebunng befinden sich hauptsächlich Einfamilien- und Doppelhäuser, aber auch Mehrfamilienhäuser werden dort gebaut. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an. Die Nachfrage an Eigentums- oder Mietwohnung ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
Sonstige Angaben
Bebaubarkeit des Grundstücks ist vorab mit dem Bauamt des Kreis Steinfurt abzusprechen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Unsere Angebote sind freibleibend. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist Jutta Lamboury Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.