In zentraler und verkehrsgünstiger Wohnlage von Steinau-Ürzell befindet sich dieses erschlossene Baugrundstück zum Verkauf. Das sonnige Hanggrundstück ist sofort bebaubar. Auf rund 991 m² können Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen. Ein Bebauungsplan für Ürzell ist nicht vorhanden. Eine mögliche Bebauung ist somit beim Bauamt zu klären. Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu diesem Objekt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Erfüllen Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim! Baugrundstück in Ürzell
36396 Steinau an der Straße
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 991 m2 |
Kosten
Miete pro Jahr |
39.000 € |
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Provision |
3,57 % inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Ürzell ist ein Ortsteil der Stadt Steinau an der Straße im Main-Kinzig-Kreis in Hessen und ist sehr ländlich gelegen. Im ca. 5 km entfernten Freiensteinau finden Sie Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Ärzte, eine Apotheke sowie ein Kindergarten und eine Grundschule. Zahlreiche Vereine fördern das gemeinschaftliche Miteinander und bieten eine Vielfalt an Freizeitmöglichkeiten an. Das nahegelegene Steinau an der Straße ist ca. 12 km von Ürzell entfernt. Hier finden Sie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken und Ärzte.
Sonstige Angaben
Weitere attraktive Immobilienangebote finden Sie zudem auf unserer Homepage www.v-r-immobilien.de Kundeninformationen: Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.