Inmitten der malerischen Natur des Taunus, am Rande von Georgenborn, liegt dieses einzigartige Waldgrundstück mit einer Gesamtfläche von 4.990 qm. Umgeben von altem Baumbestand und herrlicher Ruhe bietet dieses Grundstück eine einmalige Gelegenheit. Das Grundstück umfasst eine großzügige Freifläche sowie ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit angrenzender Schwimmhalle. Der aktuelle Zustand des Gebäudes lässt verschiedene Möglichkeiten zu: Eine umfassende Sanierung oder den Abriss zur Neugestaltung eines exklusiven Wohnprojekts inmitten dieser traumhaften Kulisse. • Idyllische Waldrandlage mit viel Privatsphäre • Großzügige Grundstücksgröße für vielseitige Nutzungsmöglichkeiten • Potenzial für Neubau oder exklusive Sanierung • Sehr gute Verkehrsanbindung an Wiesbaden,Mainz & Frankfurt • Einzigartige Gelegenheit für Naturliebhaber, Investoren & Bauherren.
Idyllisches Waldgrundstück mit Potenzial
65388 Wiesbaden
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 4.990 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
0 € |
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Provision |
3,57 % des Kaufpreises inkl. MWST |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Zwischen Naturidylle und Stadtnähe Die Lage in Georgenborn, einem Ortsteil von Schlangenbad, kombiniert idyllische Natur mit einer sehr guten Anbindung an die umliegenden Städte: Wiesbaden: ca. 15 Minuten Mainz: ca. 20 Minuten Frankfurt am Main: ca. 40 Minuten Das Grundstück liegt direkt am Waldrand und bietet absolute Privatsphäre. Gleichzeitig sind Einkaufs- möglichkeiten, Schulen und Ärzte in wenigen Minuten erreichbar. Die großzügige Fläche und die Lage am Wald machen dieses Grundstück zu einer einmaligen Gelegenheit für alle, die Ruhe und Natur genießen möchten.
Sonstige Angaben
Alle Angaben zur angebotenen Immobilie stammen vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Der Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Unser Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposé etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt, weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss.