Zum Verkauf steht hier ein sehr ruhiges gelegenes ca. 560 m² großes Baugrundstück, welches noch aus einem größeren Grundstück heraus geteilt werden muss. Das gesamte Grundstück hat eine Größe von 917 m² aus welchem das hintere Teilstück von etwa 357 m² heraus getrennt und dem Nachbargrundstück zu geschrieben werden soll. Das Grundstück ist unbebaut und für ein Ferien- oder Einfamilienhausbebauung bestens geeignet und wird hier zum aktuellen Bodenrichtwert angeboten. Alle benötigten Versorgungsleitungen befinden sich vor dem Grundstück. Eine Bauträgerbindung besteht nicht. Hier ein solches Baugrundstück zu erwerben ist eine absolute Rarität. Die unmittelbare Nachbarbebauung ist geprägt von Einfamilien- und Ferienhäusern, so dass eine Bebauung gemäß Nachbarbebauung gegeben ist. Bebauungsoptionen: EFH, Ferienhaus oder Doppelhaus Wir empfehlen daher sich bei der Gemeinde Zingst im Vorfeld, über die eigenen Bauvorstellung auf diesem Grundstück genaue Auskünfte einzuholen! Das Grundstück befindet sich in der Nähe des feinsandigen Ostseestrandes. Dieser ist in ca. 20 Minuten Fußweg zu erreichen oder in 5 Minuten mit dem Fahrrad.
Sehr schönes Baugrundstück in ruhiger Bestlage von Zingst!
18374 Zingst
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 560 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
385.000 € |
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Provision |
3,57 % Die Maklergebühr beträgt für den Käufer 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%), berechnet auf den Kaufpreis. Kirsch-Immobilien hat einen provisionspflichtigen Makleralleinauftrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Ostseeheilbad Zingst im Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern, Landesteil Vorpommern. Zur Gemeinde gehört fast die gesamte gleichnamige Halbinsel sowie die ihr südlich vorgelagerten Inseln Kirr und Barther Oie. Die Gemeinde ist seit 2002 ein staatlich anerkanntes Seeheilbad. Die Halbinsel Zingst liegt wiederum auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, die zwischen den Städten Rostock und Stralsund an der südlichen Ostseeküste liegt. Die Halbinsel Darß wird nördlich von der Ostsee und südlich vom Barther Bodden und Grabow begrenzt. Der Siedlungskern des Ortes Zingst liegt zwischen dem Freesenbruch im Westen, der Ostsee im Norden, der Alten Straminke, einem ehemaligen Meeresarm im Osten und dem Zingster Strom im Süden. Die Gemeinde liegt kaum oberhalb des Meeresspiegels, so dass der Ort zum Schutz vor Sturmhochwassern von Deichen eingeschlossen ist. Der Hauptwirtschaftsfaktor auf der Halbinsel ist der Tourismus. Durch den Bau zahlreicher Ferienhäuser und Hotels ist Zingst geprägt und kommt entsprechend „mondän“ daher. Die beiden größten Hotels im Ort sind das Steigenberger-Hotel und das Resort-Hotel Vier Jahreszeiten. Seeheilbad Zingst Das ehemalige Fischerdorf Zingst befindet sich im "Naturpark Vorpommersche Bodenlandschaft", wurde in den vergangenen Jahren zu einem anerkannten Seeheilbad mit modernem Charme entwickelt. Ostsee und Strand Ein kilometerlanger feiner Sandstrand lädt von Mai bis September zum Baden, Sonnen sowie zu Strandspaziergängen ein. Der am Bodden gelegene Hafen bietet Tagesausflüge auf Fahrgastschiffen bis zur Meiningenbrücke, in den Barther Bodden sowie Tagestouren bis zur Insel Hiddensee.
Sonstige Angaben
Für weitere Informationen oder eine gemeinsame Besichtigung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Es gelten die beiliegenden AGB der KIRSCH-IMMOBILIEN. Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder eines Vertrages mit ähnlichen wirtschaftlichen Hintergrund vom Käufer eine Maklercourtage in Höhe von 3,57% des Kaufpreises (inkl. 19% Mehrwertsteuer) an KIRSCH-IMMOBILIEN zu zahlen ist. Die Angaben über die von uns angebotene Objekte stammen vom Verkäufer oder dessen Vertreter. Wir bemühen uns um Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben, übernehmen dafür jedoch keine Haftung. Weiter weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie diese Informationen ohne Zustimmung von KIRSCH-IMMOBILIEN nicht an Dritte weitergeben dürfen. GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die Fa. KIRSCH-IMMOBILIEN, nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu prüfen. Hierzu ist es notwendig, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes festhalten (Kopie, Foto o.ä.). Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler diese Unterlagen mindestens fünf Jahre aufzubewahren hat. Bitte halten Sie spätestens zum Besichtigungstermin Ihr entsprechendes Dokument hierfür bereit.
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