Wer einen besonderen Ort zum Abschalten und Durchatmen sucht, wird hier fündig: Dieses traumhafte Seegrundstück im Sinntaler Ortsteil Sterbfritz bietet auf insgesamt ca. 14.536 m² (Flurstücke 5/22 und 5/19) Raum für Naturgenuss pur. Umgeben von Bäumen und Wiesen, direkt an einem kleinen See gelegen, entfaltet das Grundstück seinen ganzen Reiz besonders in den wärmeren Monaten des Jahres – sei es zum Angeln, Paddeln oder einfach, um der Hektik des Alltags zu entfliehen. Das Areal ist bereits teilweise eingezäunt und über eine eigene Zufahrt mit Tor erreichbar. Der vorhandene Steg mit Zugang zum Wasser lädt zu ungestörten Stunden am See ein. Im Wasser leben unter anderem Karpfen, was den See auch für Angelfreunde attraktiv macht. Es handelt sich um eine ausgewiesene Freizeitgartenfläche, eine bauliche Nutzung ist daher nicht zulässig. Für weitere Fragen zu diesem attraktiven Objekt stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Naturnahes Teichgrundstück in Sterbfritz – Ruhe, Wasser und ganz viel Freiraum
36391 Sinntal
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 14.536 m2 |
Erschließung | Unerschlossen |
Bebaubar nach | Aussengebiet |
Kosten
Miete pro Jahr |
75.000 € |
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Provision |
3,57% inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Sterbfritz ist ein Ortsteil der Gemeinde Sinntal im Main-Kinzig-Kreis, etwa 9 km südöstlich von Schlüchtern. Die Gemeinde Sinntal hat rund 2.000 Einwohner. Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheken sowie ein Kindergarten und eine Grundschule befinden sich direkt im Ortskern. Für weitere Besorgungen und Erledigungen des Alltags bietet das nahegelegene Schlüchtern zahlreiche Möglichkeiten. Eine Vielzahl an Veranstaltungen und zahlreiche Vereine sorgen das ganze Jahr über für vielfältige Freizeitangebote und fördern das gemeinschaftliche Miteinander.
Sonstige Angaben
Weitere attraktive Immobilienangebote finden Sie zudem auf unserer Homepage www.v-r-immobilien.de Kundeninformationen: Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.