Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 1.213 Quadratmetern und ist erschlossen. Aktuell befinden sich auf dem Grundstück ein älteres, kleines Wohnhaus und eine Doppelgarage. Die Grundflächenanzahl (GRZ) beträgt 0,2. Maximal können 2 Wohneinheiten entstehen. Das Grundstück ist frei von Erbpacht, was eine langfristige und unabhängige Nutzung gewährleistet. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihren Wohntraum zu verwirklichen und gestalten Sie Ihr individuelles Bauvorhaben auf diesem schönen und erschlossenen Grundstück in der begehrten Gemeinde Wedemark.
Schönes Grundstück mit altem Bestand
30900 Wedemark
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.213 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.2 |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | nach Absprache |
Kosten
Miete pro Jahr |
280.000 € |
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Provision |
2,5 % zzgl. 19 Mehrwertsteuer |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das großzügige Baugrundstück befindet sich in der idyllischen Gemeinde Wedemark in Niedersachsen. Wedemark zeichnet sich durch seine attraktive Lage zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Lüneburger Heide aus. Die ruhige und naturnahe Umgebung bietet eine hohe Lebensqualität. Die umliegende Natur lädt zu erholsamen Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten ein, während die nahegelegene Stadt Hannover mit ihrem breiten Angebot an Kultur, Bildung und Freizeitmöglichkeiten nur eine kurze Fahrt entfernt ist. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in der näheren Umgebung vorhanden. Kindergarten und alle öffentlichen Schulformen werden in der Gemeinde abgedeckt. Mit ÖPNV besteht folgende Anbindung: Bus | Bissendorf/Natelsheideweg (fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Bahnhof | Bissendorf (circa 2 Kilometer entfernt)
Sonstige Angaben
Weitere Informationen gern auf Anfrage. Das Objekt ist derzeit noch bewohnt und bitten daher das Grundstück nicht ohne Terminabsprache mit meinem Büro zu betreten. Es handelt sich um circa m²- Angaben. Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen. Besuchen Sie uns unter www.immo-ws.de GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.