Das Grundstück liegt innerhalb eines allgemeinen Wohngebiets (WA) und unterliegt den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1/27 – „Hurst“. Laut textlicher Festsetzung ist eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern zulässig. Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 0,3; bei tiefen Grundstücken wird die GFZ-Berechnung auf maximal 40 Meter Grundstückstiefe ab der erschließenden Straße begrenzt. Die überbaubare Grundstückstiefe beginnt hinter einer Vorgartenzone von 5 bis 10 Metern und darf bis zu 16 Meter betragen. Für Garagen und überdachte Stellplätze ist eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um bis zu 6 Meter zulässig. Nebenanlagen nach § 14 BauNVO können zusätzlich bis zu 10 Meter hinter die Baugrenze reichen, sofern sie innerhalb der überbaubaren Flächen liegen. Gestalterisch erlaubt der Bebauungsplan eine Bebauung mit Sattel-, Walm- oder gegeneinander versetzten Pultdächern. Die Dachneigung ist bei eingeschossiger Bebauung auf 30–45°, bei zweigeschossiger auf 25–35° festgelegt. Drempel sind ausschließlich bei eingeschossigen Gebäuden zulässig. Die maximalen Firsthöhen betragen 7,50 m (eingeschossig) bzw. 9,50 m (zweigeschossig), jeweils bezogen auf die Oberkante der Rohbaudecke des Erdgeschosses. Für die Dacheindeckung gelten Einschränkungen: Bitumen- und Blechdächer sind bei Neigungen über 20° unzulässig. Auch ökologische Vorgaben finden Berücksichtigung: Stellplätze und Zufahrten müssen in wasserdurchlässiger Bauweise ausgeführt werden (z. B. mit Rasensteinen, Pflaster mit hohem Fugenanteil). Zudem gilt ein verbindliches Pflanzgebot – je angefangene 200 m² Grundstücksfläche ist ein heimischer Laubbaum zu pflanzen, darüber hinaus müssen mindestens 10 % der nicht überbauten Grundstücksfläche mit Gehölzen gemäß Pflanzliste begrünt werden. Bitte beachten Sie: Die Angaben beruhen auf der textlichen Festsetzung des geltenden Bebauungsplans. Eine verbindliche Aussage zur konkreten Bebaubarkeit kann nur durch Prüfung durch einen Architekten oder durch Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt erfolgen. Wir empfehlen daher dringend, die Bau- und Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen einer individuellen Bauvoranfrage oder eines persönlichen Planungsgesprächs zu verifizieren.
Großes Baugrundstück in ruhiger Lage
51570 Windeck
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.000 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus, Einfamilienhaus |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.3 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | Ab sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
119.000 € |
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Provision |
3,57 % |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich im Hofring, einer ruhigen Anliegerstraße der Gemeinde Windeck im Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen. Die Umgebung ist geprägt von einer harmonischen Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie weitläufigen Grünflächen, die eine hohe Lebensqualität bieten. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Einrichtungen des täglichen Bedarfs: Kindertageseinrichtung Abenteuerland: ca. 380 Meter REWE Supermarkt: ca. 2,6 Kilometer Kochs Backstube: ca. 2,5 Kilometer Adler Apotheke: ca. 2,4 Kilometer Star Tankstelle: ca. 2,2 Kilometer Zudem sind Schulen wie die Integrierte Gesamtschule Hamm in etwa 3,9 Kilometern erreichbar, was die Lage besonders für Familien attraktiv macht Die Umgebung bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Der nahegelegene Siegtal-Radweg lädt zu ausgedehnten Radtouren entlang der Sieg ein. Zudem liegt das Naturschutzgebiet Siegaue in der Nähe, das mit seiner artenreichen Flora und Fauna sowie malerischen Landschaften zu Spaziergängen und Erholung in der Natur einlädt. Die Lage am Hofring 6 in Windeck-Hurst bietet eine ausgewogene Verkehrsanbindung: Öffentlicher Nahverkehr: Gute Erreichbarkeit von Bahnhöfen und Bushaltestellen. Straßenanbindung: Schneller Zugang zu den Autobahnen A3, A560 und A4. Diese Kombination macht die Immobilie sowohl für Pendler als auch für Familien attraktiv, die Wert auf eine gute Erreichbarkeit legen.
Sonstige Angaben
Sämtliche Angaben zu dieser Immobilie dienen einer ersten Information. Das Exposé zu diesem Angebot und die darin gemachten Angaben in Wort, Bild und Werten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Wert-und Maßangaben sind lediglich ca.-Werte. Wolf & Hirsch Immobilien, DG Immobilien OHG, übernimmt keine Haftung für die vorliegenden Angaben. Alle Angaben beruhen auf uns vorliegenden Informationen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen. Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet uns, mit Erstkontaktaufnahme Ihre vollständigen Kontaktdaten aufzunehmen. Daher können wir nur Anfragen bearbeiten, die Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer enthalten. Hierfür bitten wir höflich um Ihr Verständnis. Mit Ihrer Erstkontaktaufnahme erhalten Sie von uns auch die Information zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht. Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Anfrage, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung zur Terminvereinbarung.
Weitere Dokumente
Textliche Festsetzung.pdfBebauungsplan.pdf