Das in der Stadtmitte gelegene Baugrundstück umfasst vier Flurnummern (1432/3 + 1432/11 + 1432/12 + 1432/13), mit einer Gesamtfläche von 1.975 qm. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann eine Netto-Wohnfläche von ca. 1.500 qm bis 1.800 qm erstellt werden, was ca. 23 bis 28 Wohnungen entsprechen würde und 35 bis 42 Stellplätze erfordert. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 189 "Innstraße Nord" findet hier Anwendung. Es gilt das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB. Die Grundstücke verteilen sich auf zwei Mischgebiete MI le und MI 3b. Sie unterscheiden sich in der Festlegung, ab welchem Geschoss ausschließlich Wohnen zulässig ist: MI le ab dem 3. Geschoss MI 3b ab dem Erdgeschoss Es wurden keine gesonderten GFZ oder GRZ festgelegt, daher: zulässige GFZ nach Baunutzungsverordnung 1,2 zulässige GRZ 0,6 GF auf dem Grundstück möglich. 2.370 qm GR auf dem Grundstück möglich 1.185 qm Zur möglichen Bebauung haben wir uns zwei Varianten überlegt: Variante 1 (Maximalvariante): Straßenseitighohe Bebauung nach Beispiel von drei Nachbarbebauungen mit etwa 5 Geschossen und eine gartenseitige Bebauung mit 2-3-geschossigen 2-3 Spännern. Rückliegende Bebauung, Rettung mit Handleitern, - keine Feuerwehrspur erforderlich. Grundsätzlich halten wir die Dreigeschossigkeit im Bereich der Gartenbebauung für sinnvoll, um eine Feuerwehrspur zu vermeiden. Erdgeschoss als Parkdeck. Variante 2 (Minimalvariante): Straßenseitige Einordnung in die überwiegende Bebauungshöhe von 4 Geschossen und eine gartenseitige Bebauung mit 3-geschossigen 2-3 Spännern. Rückliegende Bebauung Rettung mit Handleitern, - keine Feuerwehrspur erforderlich. Erdgeschoss als Parkdeck. Gewerbeeinheit hin zur Innstraße möglich. Erreichbare Nettofläche: Abhängig von der Anrechnung des Erdgeschosses, des Straßenrandgebäudes, der Anzahl der Treppenhäuser und der Form der Bebauung ist eine Nettofläche zwischen 1.500 qm und 1.800 qm erreichbar. Die größte unbekannte Variable ist die Anzahl der KFZ-Stellplätze.
Bauträgergrundstück Mitten in Rosenheim, ca. 2.000 qm, bebaubar mit 23 bis 28 Wohnungen + Parkdeck
83022 Rosenheim
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.975 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.6 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 1.2 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Kosten
Miete pro Jahr |
2.500.000 € |
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Provision |
3,57 % inkl. Mehrwertsteuer vom gültigen notariellen Kaufvertrag |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Rosenheim mit seinen 70.000 Einwohner und der charmanten Altstadt überzeugt als beliebter Standort in Oberbayern. Es gilt als wichtiger Verkehrsknoten zwischen München (ca. 60 km), Salzburg (ca. 80km), Innsbruck sowie dem Brennerpass nach Italien. Ebenso führt die Eisenbahnstrecke München – Holzkirchen – Rosenheim durch die belebte Stadt. Im Zentrum Rosenheim sind viele Shopping- und Einkaufsmöglichkeiten geboten. Auch eine breit gefächerte Auswahl an Freizeitangeboten ist z. B. durch das Ausstellungszentrum „Lokschuppen“ mit sehr interessanten Projekten gegeben. Durch die umliegenden Seen und Berge gilt Rosenheim aber auch als Erholungsort. Kur Möglichkeiten sowie erholende Spaziergänge am durchfließenden Inn sind hier kein Problem. Es gibt eine Vielfalt an Kindergärten, Schulen, sowie eine Fachhochschule für Studenten. Hierdurch wird die schöne Altstadt belebt und ist auch mit seinem Ruhepunkt für Jedermann geeignet.
Sonstige Angaben
Zum erfolgreichen Immobilienverkauf mit uns! Herzlich willkommen bei der raumverteiler immobilien GmbH in Bruckmühl. Wir sind Ihr Premium Immobilienmakler, wenn es um die Beratung oder den Verkauf einer hochwertigen Immobilie in der Region von Rosenheim über Bad Aibling, Feldkirchen-Westerham bis nach München geht. Unser Unternehmen die raumverteiler immobilien steht für Professionalität und Kompetenz. Als regionaler Immobilienmakler ist es uns sehr wichtig, all Ihre Fragen und Wünsche rund um das Thema Immobilien zu klären. Aus diesem Grund profitieren Sie bei uns stets von einer persönlichen und individuellen Beratung. Mit unseren Leistungsversprechen bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Rundum-Service an: Von der fundierten Marktpreiseinschätzung über die Vermarktung der Immobilie durch ein aussagekräftiges Exposé mit virtuellen 360-Grad-Rundgängen bis hin zur Betreuung beim Verkaufsabschluss und darüber hinaus. Ausgezeichnet als Top Immobilienmakler in den Jahren 2014 bis 2024 vom Magazin Focus Spezial Report Immobilien sowie 2016 bis 2025 vom internationalen Immobilien Magazin Bellevue mit dem Titel „Best Property Agents“ bieten wir Immobilienvermittlung auf höchstem Niveau. Profitieren Sie beim Immobilienverkauf von unserer langjährigen Expertise und Zuverlässigkeit in der Immobilienbranche. Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (die raumverteiler immobilien GmbH, Postadresse Kirchdorfer Strasse 14c in 83052 Bruckmühl, Tel. 08062 725810, info@dieraumverteiler.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Der Gesetzgeber verpflichtet uns, dieraumverteiler immobilien GmbH, Sie ab dem 13.06.2014 gemäß des neuen Gesetzes zur Regelung der Verbraucherrechte nach § 355 BGB auf dieses Thema hinzuweisen. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.